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Autor Macanzie
 - 23. Mai 2012, 17:23:10
Zitat von: Paramedic am 23. Mai 2012, 16:10:58
Vielleicht wäre ein Abgleich mit bundeswehr-karriere.de eine Möglichkeit ;)

Von da stammt ja die Broschüre.;)

Danke @Ralf
Autor Ralf
 - 23. Mai 2012, 16:25:22
Zitat von: Macanzie am 23. Mai 2012, 16:09:34
Danke. Jetzt hab ich es verstanden. Allerdings habe ich mir gerade die Borschüre von der Bundeswehrseite geladen, und dort steht drin das man sich ohne verwendbaren Beruf nur bis 25 bewerben kann.

Sind die Angaben nun so korrekt oder einfach noch nach altem System?
Hier ist aktuell: Einstellung bis zur Vollendung des 30. Lj möglich.
Autor KlausP
 - 23. Mai 2012, 16:16:07
Zitat von: Paramedic am 23. Mai 2012, 16:10:58
Vielleicht wäre ein Abgleich mit bundeswehr-karriere.de eine Möglichkeit ;)

... wo die Broschüre ja verlinkt ist. ::)
Autor Paramedic
 - 23. Mai 2012, 16:10:58
Vielleicht wäre ein Abgleich mit bundeswehr-karriere.de eine Möglichkeit ;)
Autor Macanzie
 - 23. Mai 2012, 16:09:34
Danke. Jetzt hab ich es verstanden. Allerdings habe ich mir gerade die Borschüre von der Bundeswehrseite geladen, und dort steht drin das man sich ohne verwendbaren Beruf nur bis 25 bewerben kann.

Sind die Angaben nun so korrekt oder einfach noch nach altem System?
Autor Ralf
 - 23. Mai 2012, 14:47:25
Im Pionierwesen gibt es Feldwebelverwendungen sowohl im allg FD wie auch im TrDst.
Als Beispiel, der reine Pionierfeldwebel ist TrDst. Der Luftwaffenpionierfeldwebel oder der Pipelinepionierfeldwebel sowie einige andere Fachrichtungen sind allg. FD.
Autor Macanzie
 - 23. Mai 2012, 14:02:10
Noch eine Frage zum Feldwebel, wie ist das mit Pionierfeldwebel, Fach oder Truppendienst? Ich suche aktuell nämlich Verwendungen für FW FD, denn ich habe nächste Woche einen neuen Termin beim WDB und würd da schon gerne was konkreteres Fragen. :)
Autor Macanzie
 - 22. Mai 2012, 16:22:20
Ob ich 4 Jahre raus bin aus meinem Beruf oder nicht, würde wenig unterschied machen.;) Bei SaZ12 wäre ich noch länger raus, aber in meiner branche mach ich mir da wenig sorgen. Aber hast trotzdem recht, allgemein bringt es einen nichts.:)
Autor Paramedic
 - 21. Mai 2012, 22:19:42
Na wenn du die Erfahrung brauchst, 4 Jahre Hallenwart, Gerätewart, Waffenkammergehilfe, Gezi-Kämpfer etc.

Dann hast du lange in deinem normalen Berufsumfeld nicht gearbeitet und hast nicht viel gemacht. Aber wenn es dein Notanker ist, dann soll das so sein :)
Autor Macanzie
 - 21. Mai 2012, 19:37:08
Ja das ist auch mein eigentliches Ziel, Feldwebel. Ob nun FD oder Truppendienst ist mir eigentlich egal, deke man kann sich ja bei Eignung für beides bewerben (Ja Bedarf natürlich vorraus gesetzt). Würde aber wenns nicht klappt auch FWD machen oder sogar SaZ4, weil es mir am ende einfach um die Erfahrung habe. Ich weis Mannschaften ist nicht ideal, aber wenns halt für anderes nicht reicht. Mir wäre es halt recht wichtig wenns für mich persönlich am ende doch noch mal klappt mit dem Bund.:)
Autor Paramedic
 - 21. Mai 2012, 10:09:09
Mach aber nicht FWD oder SaZ4, du hast ne Ausbildung und dadurch auch höhere Qualifikationen, ziel lieber auf den Feldwebel ab :)
Autor Ralf
 - 21. Mai 2012, 10:02:58
Kleiner Nachtrag: wenn du als Fw des allg Fachdienstes ohne verwertbaren Beruf eingestellt wirst, so zählt auch hier die Altersgrenze "Vollendung des 30. lebensjahres".
Autor Macanzie
 - 21. Mai 2012, 10:00:56
Danke für die Info. Hätte ja sein können das ich irgendwas überlesen habe. :) Habe nächste Woche nochmal einen Termin mit dem WDB und kann das dann ja bis dahin noch mal überdenken. Würde gerne nochmal was anderes lernen wenns die Möglichkeit gebe.
Autor ulli76
 - 21. Mai 2012, 09:39:53
Die jeweiligen Höchstaltersgrenzen sind auch auf der Karriereseite zu finden. Wenn da nur nen Mindestalter und kein Höhstalter steht, dann gibbet kein Höchstalter.

Autor KlausP
 - 21. Mai 2012, 09:30:25
Auch für die Laufbahn der Feldwebel im allgemeinen Fachdienst ist nicht zwingend ein verwertbarer Beruf nötig, man kann auch eine ZAW bekommen und wird dann mit niedrigstem Mannschaftsdienstgrad eingestellt. Die Höchstaltergrenze von 30 Jahren gilt nur für die Feldwebel im Truppendienst - so kann man es jedenfalls auf www.bundeswehr-karriere.de nachlesen.

ZitatGibts bei FDW Heimfahrten und wie sieht es mit eigener Wohnung aus?

FWDL erhalten einen "Berechtigungsausweis für Familienheimfahrten" zur kostenlosen Benutzung der DB für Fahrten zwischen Wohn- und Dienstort, sie erhalten weiterhin kostenlose Verpflegung und Unterkunft bereitgestellt. Was meinen Sie mit "wie sieht es mit eigener Wohnung aus?" ? Ob Ihnen die Mietkosten erstattet werden? Von der Bundeswehr direkt nicht, dazu müssen Sie dann einen entsprechenden Antrag an die für Ihren Wohnort zuständige Unterhaltssicherungsbehörde (sitzt in der Regel im Landratsamt) stellen.