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Autor jaxy
 - 25. Mai 2012, 17:22:04
danke für die antworten und meinungen! ein bisschen zeit hab ich zum glück noch, vielleicht hab ich bis dahin auch eine antwort, im bestfall positiv  :)
Autor Paramedic
 - 25. Mai 2012, 16:28:51
dann mach doch erst mal den Techniker, dann hast du wirklich für deine Zukunft was gesichert :)
Autor jaxy
 - 25. Mai 2012, 15:43:02
gefährliche körperverletzung! weiß nicht ob man es geändert hätte, war damals auch wirklich eingeschüchtert und naiv, hab dann auf anraten ganz schlauer köpfe die aussage verweigert und damit war es dann besiegelt..
Autor wolverine
 - 25. Mai 2012, 15:26:29
Zitat von: jaxy am 25. Mai 2012, 14:47:20
Es wurde als gefährliche Körperverletzung angezeigt, das stimmt.
Und was wurde verurteilt?
Autor jaxy
 - 25. Mai 2012, 14:47:20
Es wurde als gefährliche Körperverletzung angezeigt, das stimmt.

Es tut mir leid, wenn ich mich da nicht so richtig ausdrücke!

das heißt mit erreichen des 24 lebensjahr ist das dann komplett aus meiner akte oder kann man wenn man gezielt anfragt immer noch was dazu finden?

Den techniker könnte ich nach den somerferien beginnen,aber wie gesagt eigtl ist es nur meine zweite wahl!
Autor Rollo83
 - 25. Mai 2012, 14:28:18
Ein Tip von mir, machen sie ihren Techniker.
Das mein Ich unahänig von ihrer Vorstrafe.
Autor justice005
 - 25. Mai 2012, 13:25:57
Zitatzumal in der anklageschrift alles schlimmer dargestellt war, da ich mir damals keinen anwalt genommen hatte..im nachhinein hatte man mir gesagt ich hätte auch anzeige erstatten sollen, da ich genau so ins gemenge gekommen bin, aber ich hatte nicht wirklich ahnung und wollte eigtl nicht alles noch schlimmer machen

Das ist juristisch alles Unfug. Erstens ist nicht die Anklageschrift, sondern das spätere Urteil entscheidend, zweitens spielen die Hintergründe auch keine Rolle mehr, da das Urteil rechtskräftig ist.

Zitatkörperverletzung, ist jetzt 5jahre her und es gab 3wochen jugendarrest,

Das klingt nicht nach einer einfachen Schlägerei, denn dann hätte es nur ein paar Sozialstunden gegeben. Ich denke, es muss mindestens eine gefährliche Körperverletzung gewesen sein und diese ist tatsächlich in aller Regel ein Einstellungshindernis.

Zitatobwohl ich mal gelesen habe, dass so etwas nach einigen, ich glaube sogar 5jahren aus der akte genommen wird

Verurteilungen nach Jugendstrafrecht stehen im Erziehungsregister. Dieses wird am 24. Geburtstag gelöscht.

Autor jaxy
 - 25. Mai 2012, 12:14:02
ja, beworben natürlich! :)
Autor KlausP
 - 25. Mai 2012, 12:08:52
Zitatich habe mich für 8 jahre eintragen lassen

Das bezweifle ich, ich denke eher, Sie haben sich für 8 Jahre verpflichtet beworben.
Autor jaxy
 - 25. Mai 2012, 12:03:22
ich habe mich für 8 jahre eintragen lassen, so dass ich für einen geringen teil meine zukunft gesichert hätte..

naja, ist mir ziemlich unangenehm darüber zu sprechen und eigtl würde es mich nicht wundern wenn sie mich ablehnen. zumal in der anklageschrift alles schlimmer dargestellt war, da ich mir damals keinen anwalt genommen hatte..im nachhinein hatte man mir gesagt ich hätte auch anzeige erstatten sollen, da ich genau so ins gemenge gekommen bin, aber ich hatte nicht wirklich ahnung und wollte eigtl nicht alles noch schlimmer machen :-[

körperverletzung, ist jetzt 5jahre her und es gab 3wochen jugendarrest, wurde nach 2wochen wegen "guter führung" aber aufgehoben, habe mir danach nie wieder etwas zu schulden kommen lassen, aber es sieht natürlich nicht gut aus, obwohl ich mal gelesen habe, dass so etwas nach einigen, ich glaube sogar 5jahren aus der akte genommen wird  ???
Autor Paramedic
 - 25. Mai 2012, 11:43:42
aber wenn er doch schon immer zum Bund wollte...
Autor The_Staffsergeant
 - 25. Mai 2012, 11:26:39
Tja, die Entscheidung kann ihnen leider niemand abnehmen.
Aber ich würde immer das nehmen was mich persönlich und auch beruflich später weiterbringt.
Mann muß ja auch mal an die Zukunft denken.
Autor justice005
 - 25. Mai 2012, 11:25:26
ZitatVorab! Ich hatte meine Kleinigkeit angegeben, die mir in früheren Jahren leider passiert ist.

Sagen Sie doch einfrach mal, was das für eine "Kleinigkeit" war, wie lange das her ist, wie alt Sie damals waren und welche Strafe dabei raus kam.

Dann kann man zumindest mal eine Prognose abgeben, ob ein Einstellungshindernis vorliegt oder nicht.

Autor jaxy
 - 25. Mai 2012, 11:17:20
also heißt wohl oder überl warten..

stehe gerade nur im konflikt mit einer anderen bewerbung, das ist mein kleines-großes problem..

habe maler gelernt, wollte aber immer schon zur bw..natürlich muss man sich unabhängig davon um seine qualifikationen bemühen und nun hab ich die möglichkeit den techniker zu machen! müsste da aber in vorkasse gehen und deshalb wäre mir eine schnelle antwort lieber gewesen  :-\
Autor schlammtreiber
 - 25. Mai 2012, 11:07:06
Natürlich darfst Du jederzeit nachfragen, aber es wird überhaupt nichts bringen.