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Autor schlammtreiber
 - 29. Mai 2012, 08:56:53
Zitat von: Zimt-Zicke am 28. Mai 2012, 15:10:57
ja ich glaube ich hatte da so einiges falsch verstanden. Ich dachte eine Truppenwerbung wäre quasi eine Einstellung auf "kleinem Dienstweg"

Ja, die Vorgänge was Bewerbung/Einstellung in der Bw betrifft sind schon etwas anders als in der zivilen Arbeitswelt, da treten gerne mal Missverständnisse auf.
Autor wolverine
 - 28. Mai 2012, 17:02:43
Nur, um es klarzustellen und nicht irgendwelche Illusionen zu wecken: Bundeswehr heißt immer bundesweite Ver- und Einsetzbarkeit! Also selbst wenn das mit Z 9 und ZAW klappen sollte, bewirbt man sich nicht für die Stelle beim Kumpel um die Ecke. Es kann auch genau der gleiche Posten am anderen Ende der Republik werden!
Das ist kein Weltuntergang und zig Tausende schaffen das jedes Jahr. Ich wollte lediglich darauf hingewiesen haben.
Autor DeltaEcho
 - 28. Mai 2012, 16:50:46
ZitatIch meine, wenn sich jemand entscheidet der Bundewehr zu dienen und bereit ist alles dafür zu tun, dann kann man die Person doch nicht einfach wegschicken mit den Worten "Pech gehabt"? Oder bin ich da zu sensibel?

Doch das geht durchaus, dein Mann bringt die nötige Qualifikation für diesen Dienstposten bzw. Laufbahn nicht mit (in diesem Fall ein für die Bundeswehr verwertbarer Beruf).

Zitatman schaut nur auf die Ausbildungs-/Berufszertifikate und nicht auf die Berufserfahrung. Von der Berufserfahrung her gesehen passt er optimal auf die Stelle des Nachschubuffz, weil er jahrelang in diesem Bereich gearbeitet hat, aber ich glaube das zählt wohl nicht wirklich.
Die Erfahrung zählt in einem solchen Fall wirklich gar nichts. Dein Mann bewirbt sich hier für ein öffentliches Amt für dieses bestimmte Zulassungskriterien gelten, diese leiten sich auf Art. 33 Abs. II GG ab. Dein Mann erfüllt mit seinem Beruf den Zugang leider nicht. Dennoch gibt es jetzt Wege um doch noch Soldat zu werden, diese wurden ja bereits aufgezeigt.

Mit "dieser" bestimmten Stelle wird es nichts, da diese nachbesetzt wird bevor dein Mann mit der Ausbildung fertig ist, falls er die Eignung bekommt.

Der Ablauf wäre dann wie folgt:
Termin Wehrdienstberater (Beraten lassen, Bewerbung ausfüllen)
Auf die Einladung vom ZNWG warten
Test am ZNWG absolvieren und falls erfolgreich einplanen lassen
Dienstantritt, diesen sehe ich allerdings frühstens zum 1.10 eher 1.1.2013.
Autor mailman
 - 28. Mai 2012, 15:12:13
ZitatIch dachte eine Truppenwerbung wäre quasi eine Einstellung auf "kleinem Dienstweg", aber das habe ich ja jetzt verstanden

So etwas gibt es bie der Bundeswehr Gott sei Dank (noch) nicht!
Autor Zimt-Zicke
 - 28. Mai 2012, 15:10:57
Hey Ulli76,

ja ich glaube ich hatte da so einiges falsch verstanden. Ich dachte eine Truppenwerbung wäre quasi eine Einstellung auf "kleinem Dienstweg", aber das habe ich ja jetzt verstanden. Macht natürlich Sinn, dass man für eine Fachstelle auch eine gewisse Kompetenz mitbringen muss. Ist in meinem Beruf ja auch so. :-)

Vielen Dank auf jeden Fall für Deine netten Antworten und Deine Hilfestellung. Ich denke wir werden den Weg über eine Ausbildungsstelle versuchen.

Autor mailman
 - 28. Mai 2012, 15:09:40
Naja dieses "Vorstellungespräch" war und ist einfach gesehen f. die Tonne. Klingt hart es ist aber so.

Wenn der Beruf nicht militärisch nutzbar ist dann kann man mit ihm auch nicht als Eignungsübender eine solche Stelle besetzen. Wohl aber als SaZ UA mit einer ZAW.

Berufserfahrung ist da erst mal unerheblich. Was für eien "Dame" war das im KWEA überhaupt? Er hat eh erst Termine beim Wehrdienstberater zu machen, sich zu bewerben, und dann wird man eingeladen und am Ende steht eine Einplanung oder auch nicht.

Autor ulli76
 - 28. Mai 2012, 15:03:46
Achso- nur das Gespräch mit der Dame vom KWEA hätte auch nicht ausgereicht- er hätte so oder so erstmal zum ZNwG und da ne Eignung bekommen müssen.
Ist zwar ganz nett, wenn man ne Truppenwerbung hat- das hat aber das ist mehr nen Kennenlerngespräch als ein Bewerbungsgespäch. Die Truppe entscheidet dabei nun mal überhaupt nichts.

Es ist bei der Bundeswehr nun mal so, dass im Fachdienst zum Dienstposten nun mal ein Beruf gehört- da gibt es eine Liste zu, welche Berufe für welche Dienstposten passen. Da kann auch die Dame vom KWEA rein gar nichts machen. Selbst wenn sie die Unterlagen weitergeleitet hätte, wäre die Absage vom ZNwG gekommen.
Eine andere Möglichkeit ist eben, zu versuchen, eine ZAW zu bekommen, wenn der mitgebrachte Beruf nicht ausreicht.

Offenbar hat dein Mann aber nur wegen dieser einen Stelle mit einer Einstellung mit seinem Beruf zum 1.7. gefragt- und die passende Antwort hat er wohl bekommen.
Autor Zimt-Zicke
 - 28. Mai 2012, 15:00:48
Danke Ulli76 und KlausP !!!! Die Überlegung hatten wir auch schon. Ist halt nur schade, dass ihm seine Ausbildung gar nicht anerkannt wird, aber das ist ja nicht so schlimm. Mein Mann ist ja gerne bereit auch noch mal die Schulbank zu drücken. Habe bereits bei entsprechender Stelle nachgefragt wann und wo die enstprechenden Ausbildungen stattfinden würden und was mein Mann dafür an Vorrausetzungen erfüllen müsste. Hoffe, dass wir schnell Antwort bekommen.
Autor Zimt-Zicke
 - 28. Mai 2012, 14:57:14
Hallo DeltaEcho,

entschuldige, dass mein Beitrag so durcheinander ist. Denke ich bin gerade etwas zu emotional. Ich versuche es noch mal etwas "geordneter".

Also der beste Freund meines Mannes ist Stabsuffz und bei ihm ist eine Stelle frei geworden. Mein Mann war bereits vor Ort und hatte bei seinem Freund und dessen Vorgesetzten sozusagen dieses "Vorstellungs-/Bewerbungsgespräch". Muss ja schon auch passen, wenn man zusammen arbeiten möchte. :-) Daraufhin wurde dann die Truppenwerbung fertig gemacht und an das KWEA weitergeleitet. Dort hatte mein Mann dann letzten Donnerstag seinen Termin. Der Freund meines Mannes ist davon ausgegangen, dass seine Ausbildung/sein Beruf "ausreicht", aber das hat die Dame beim KWEA leider anders gesehen. Jetzt habe ich ja schon gelesen, dass es dann ebenso ist, aber was mich sehr traurig gemacht hat ist, dass die Dame meinem Mann überhaupt nicht weiterhelfen konnte. Ich meine, wenn sich jemand entscheidet der Bundewehr zu dienen und bereit ist alles dafür zu tun, dann kann man die Person doch nicht einfach wegschicken mit den Worten "Pech gehabt"? Oder bin ich da zu sensibel?

Der Freund meines Mannes hatte auch noch mal versucht ein paar Dinge zu klären und versucht jetzt noch einen anderen Weg zu finden, weil mein Mann alleine durch seine Berufserfahrung sehr gut für den Posten geeignet wäre. Das ist halt irgendwie immer das blöde: man schaut nur auf die Ausbildungs-/Berufszertifikate und nicht auf die Berufserfahrung. Von der Berufserfahrung her gesehen passt er optimal auf die Stelle des Nachschubuffz, weil er jahrelang in diesem Bereich gearbeitet hat, aber ich glaube das zählt wohl nicht wirklich.

Gut, ich versuche jetzt gerade herauszufinden, was mein Mann tun muss um überhaupt den Einstieg in die Bundeswehr hinzubekommen. Er wäre ja auch bereit über den Mannschaftsgrad einzutreten bzw. zur Not nochmal eine komplett neue Ausbildung zu machen. Die Frage ist halt nur, was genau da die sinnvollste Alternative wäre.

So, ich hoffe, dass ich jetzt etwas verständlicher geschrieben habe. :-) Ist immer schwer, wenn privat und emotional viel davon abhängt.

Danke für´s Zuhören ;-)
Autor KlausP
 - 28. Mai 2012, 14:50:30
Bei www.bundeswehr-karriere.de findet man unter "Laufbahn der Fachunteroffiziere" z.B. diesen Satz:

ZitatWerden Sie ohne Berufsausbildung eingestellt, erhalten Sie während Ihrer Dienstzeit die erforderliche beruflichen Qualifikationen in Form einer zivilberuflichen Aus- und Weiterbildung, d. h., Sie bekommen von uns eine nach ihrer Dienstzeit nutzbare Berufausbildung.

Dafür muss man sich dann allerdings für 9 Jahre verpflichten und beim ZNwG die entsprechende Eignung nachweisen.
Autor ulli76
 - 28. Mai 2012, 14:48:59
Er könnte sich so bewerben, dass er sich nicht mit vorhandener Ausbildung direkt mit höherem Dienstgrad bewirbt, sondern über die Bundeswehr eine Ausbildung macht.
Regelverpflichtungszeit ist dabei in der UffzLaufbahn 9 Jahre.
Autor Zimt-Zicke
 - 28. Mai 2012, 14:44:38
Hallo Ulli76,

könntest Du mir kurz erklären was SaZ 9 mit ZAW bedeutet? Vielleicht wäre das noch eine Alternative.

Dankeschön ;-)
Autor ulli76
 - 27. Mai 2012, 20:57:56
1. Zum 1.7. wäre das wahrscheinlich so oder so nix geworden, wenn er jetzt erst das Beratungsgespräch im KWEA hatte.
2. Warum bewirbt er sich denn nicht als SaZ 9 mit ZAW?
Autor Aurignacien
 - 27. Mai 2012, 20:43:28
Wo fand denn dieses "Vorstellungsgespräch" statt? In der Truppe oder im KWEA (entschuldige, das ist mir aus Deinem Post nicht ersichtlich)? Niemand wird direkt durch eine Truppenwerbung eingestellt (Frage in die allgemeine Runde: Ich dachte auch, die gibt es gar nicht mehr?).

War er denn schon zur Eignungsfeststellung am ZNwG? Woher kommt auch dieses Einstellungsdatum zum 01.07.?

Sehr mysteriös, das Ganze... Bitte noch ein paar mehr Infos!

Edit sagt: Ich brauche einfach zu lang, eine Antwort zu tippen...  ::) DeltaEcho war schneller...
Autor DeltaEcho
 - 27. Mai 2012, 20:41:40
Kannst du uns mal ganz langsam aufschreiben in welcher Reihenfolge ihr welche Dienststellen besucht habt zwecks der Bewerbung? Das geht nämlich aus deinem Post nicht wirklich hervor.

Mich würde vor allem interessieren ob ihr überhaupt schon einen Termin für das Zentrum für Nachwuchsgewinnung habt?

Zitatallerdings verstehe ich nicht, warum seine Ausbildung unzureichend sein soll.
Den Berufsabschluss den dein Mann hat also "Fachkraft für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen" kann bei der Bundeswehr so wohl nicht im Nachschub verwendet werden.

http://www.logistik-lernen-hamburg.de/index.php?id=kep_fachkraft
Die hier aufgestellten Berufsmerkmale passen nur zum Teil zum Nachschubuffz, eher würden solche Berufe zu einer solchen Tätigkeit passen meiner Meinung nach.
http://www.logistik-lernen-hamburg.de/index.php?id=uebersicht0300