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Zitat von: Zimt-Zicke am 28. Mai 2012, 15:10:57
ja ich glaube ich hatte da so einiges falsch verstanden. Ich dachte eine Truppenwerbung wäre quasi eine Einstellung auf "kleinem Dienstweg"
ZitatIch meine, wenn sich jemand entscheidet der Bundewehr zu dienen und bereit ist alles dafür zu tun, dann kann man die Person doch nicht einfach wegschicken mit den Worten "Pech gehabt"? Oder bin ich da zu sensibel?
Zitatman schaut nur auf die Ausbildungs-/Berufszertifikate und nicht auf die Berufserfahrung. Von der Berufserfahrung her gesehen passt er optimal auf die Stelle des Nachschubuffz, weil er jahrelang in diesem Bereich gearbeitet hat, aber ich glaube das zählt wohl nicht wirklich.Die Erfahrung zählt in einem solchen Fall wirklich gar nichts. Dein Mann bewirbt sich hier für ein öffentliches Amt für dieses bestimmte Zulassungskriterien gelten, diese leiten sich auf Art. 33 Abs. II GG ab. Dein Mann erfüllt mit seinem Beruf den Zugang leider nicht. Dennoch gibt es jetzt Wege um doch noch Soldat zu werden, diese wurden ja bereits aufgezeigt.
ZitatIch dachte eine Truppenwerbung wäre quasi eine Einstellung auf "kleinem Dienstweg", aber das habe ich ja jetzt verstanden
ZitatWerden Sie ohne Berufsausbildung eingestellt, erhalten Sie während Ihrer Dienstzeit die erforderliche beruflichen Qualifikationen in Form einer zivilberuflichen Aus- und Weiterbildung, d. h., Sie bekommen von uns eine nach ihrer Dienstzeit nutzbare Berufausbildung.
Zitatallerdings verstehe ich nicht, warum seine Ausbildung unzureichend sein soll.Den Berufsabschluss den dein Mann hat also "Fachkraft für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen" kann bei der Bundeswehr so wohl nicht im Nachschub verwendet werden.