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Autor Elenoise
 - 29. Mai 2012, 13:01:25
Ja das stimmt wohl! Alles wieder von vorn!
Danke für die Antworten!
Autor wolverine
 - 29. Mai 2012, 09:24:41
Aber diese Zahlungen haben keinerlei Einfluss auf die Einstellung. Und zur Problematik des Strafverfahrens hat sich der Rechtsberater ja bereits geäußert: Nächstes Jahr sind die Karten neu gemischt und er wird behandelt wie jeder andere Bewerber auch. Aber eben wie jeder!
Autor StefStef
 - 29. Mai 2012, 08:36:06
Zitat von: Macanzie am 29. Mai 2012, 08:21:18... für das Kind wird sie euch nicht bezahlen und mehr gibts deshalb auch nicht.

Das ist so nicht richtig. Als unverheiratetes Paar wird er den Familienzuschlag für Kinder erhalten. Wie hoch der Satz ist bzw. an welchen Werten dieser bemessen ist, kann ich leider nicht sagen. Mehr Geld gibt es aber.
Autor Macanzie
 - 29. Mai 2012, 08:21:18
Die Frage ist irrsinnig. Schließlich bekommt nicht dein Freund das Kind sondern du... was juckt das die Bundeswehr? Und wieso sollte es sie am ende mehr kosten... für das Kind wird sie euch nicht bezahlen und mehr gibts deshalb auch nicht.

Ich denke wenn, gibts hier in Punkto Einstellung andere Probleme. Aber das könnt ihr eh nicht mehr beeinflußen. Abwarten und erstmal aufs Kind konzentrieren. In einem Jahr seht ihr dann was am ende mit der Neubewerbung wird.:)
Autor StOPfr
 - 28. Mai 2012, 18:53:25
Zitat von: Elenoise am 28. Mai 2012, 18:16:02
Na ja da mache ich mir halt Sorgen, dass er die Bundeswehr sowieso schon genug Geld gekostet hat obwohl er nichts geleistet hat und denn jetzt auch noch ein Kind!
Sieh zu dass dieser Gedanke aus deinem Kopf verschwindet. Freut euch auf den Nachwuchs  ;).
Autor Elenoise
 - 28. Mai 2012, 18:23:02
Ich meine natürlich Einberufung....

Sorry für die unzähligen Tippfehler... Mein Handy will nicht so wie ich will...
Autor Elenoise
 - 28. Mai 2012, 18:16:02
Na ja wenn ich den Vorfall jetzt schildere, dann kommen bestimmt nur Verurteilungen! Ende vom Lied ist halt, dass er sein Führerschein abgeben musste und bis zum Dienstantritt 01.04.11 hatte er ihn wieder, aber es nützte ja nichts da er einen Eintrag in der Strafakte hatte! Es war schon alles in trockenen Tüchern( alle Tests bestanden, Vertrag unterschrieben und Einberufungsbescheid bekommen), er hatte aber schlechtes Gewissen weil sowas mer rauskommt und dann wäre es nochmal ne andere Nummer geworden(Einstellung unter falschen bzw getäuschten Voraussetzungen)! Und dann wurde die ganze Sache nach Köln zu der Rechtsberatung geschickt und es wurde entschieden, dass er sich zur Strafe erst zum nächsten Jahr bewerben umd das auch nur weil er die ganzen Tests so gut absolviert hat! Eigentlich meinte die Sekretärin von dem zuständigen Hauptmann dass er es jetzt vergessen kann!

Na ja da mache ich mir halt Sorgen, dass er die Bundeswehr sowieso schon genug Geld gekostet hat obwohl er nichts geleistet hat und denn jetzt auch noch ein Kind!

... Un er hat damals zum Glück seine jetzige Arbeit noch nicht gekündigt!

Danke für die vielen Rückmeldungen!
Autor Lawrence
 - 28. Mai 2012, 12:44:05
Zitat von: DeltaEcho am 28. Mai 2012, 11:25:53
ZitatEr hat einen Vorfall zu spät gemeldet und seine Berufung wurde zur Strafe für ein Jahr zurück gezogen d.b., dass er sich erst zum nächsten April wieder bewerben kann.

..., meinst du jetzt Berufung oder Bewährung? ...

Sie meint vermutlich EINberufung.
Autor StOPfr
 - 28. Mai 2012, 12:32:48
Für mich liest sich das wie "Einstellungshindernis"; "Bewährung" wäre ja ein juristischer Begriff.

Beim Einstellungshindernis gilt ullis Anmerkung.

@ Elenoise
Nein, erfreuliche Ereignisse wie deine Schwangerschaft gefährden die Einstellung deines Freundes nicht.
Autor DeltaEcho
 - 28. Mai 2012, 11:25:53
ZitatEr hat einen Vorfall zu spät gemeldet und seine Berufung wurde zur Strafe für ein Jahr zurück gezogen d.b., dass er sich erst zum nächsten April wieder bewerben kann.

Ich verstehe die Aussage nicht so ganz, meinst du jetzt Berufung oder Bewährung? Wenn du nämlich Bewährung meinst, dann kann es sein das dein Freund ein Einstellungshindernis bekommen kann.

Vielleicht wären ein paar zusätzliche Angaben zu seiner Laufbahn bzw. dem Vorfall nicht schlecht.
Autor ulli76
 - 28. Mai 2012, 11:15:34
Allerdings sollte sich dein Freund trotzdem noch parallel was suchen. Die Tatsache, dass er für ein Jahr gesperrt ist, heisst mitnichten, dass eine Bewerbung dann in einem Jahr erfolgreich ist.
Autor Elenoise
 - 28. Mai 2012, 10:55:18
Danke für die Antwort! Das beruhigt mich sehr!
Autor BulleMölders
 - 28. Mai 2012, 09:22:41
Daran dass er Vater ist oder wird, sollte eine Einstellung in keinem Fall scheitern.
Tausende wenn nicht sogar Zehntausende Männer und mittlerweile ja auch Frauen sind in den letzten mehr als 50 Jahren als Väter/Mütter bei der Bundeswehr als Zeitsoldat eingestellt worden.
Autor Elenoise
 - 28. Mai 2012, 08:59:42
Hallo Leute! Ich bin neu hier und hoffe ihr könnt mir bei meiner Frage helfen!
Mein Freund will unbedingt zur Bundeswehr, was ich auch voll unterstütze! Er hätte am 01.04 Dienstantritt gehabt, wenn keine Scheiße gebaut hätte! Er hat einen Vorfall zu spät gemeldet und seine Berufung wurde zur Strafe für ein Jahr zurück gezogen d.b., dass er sich erst zum nächsten April wieder bewerben kann.
Nun bin ich schwanger und habe Angst, dass dadurch seine bw-Karriere auch wieder gefährdet ist! Das Kind würde im Februar kommen und dann müsste er das ja vor Dienstantritt melden, obwohl er da den Vertrag vielleicht noch nicht unterschrieben hat(obwohl das heißt ja nix, sie können den Befehl zum dienstantritt noch paar Tage vorher zurück ziehen )! Die BW ist schließlich auch nur ein Unternehmen und will Leute, die sie möglichst wenig Geld kosten! Und das würde er ja dann schon von Anfang an! Was meint ihr dazu?! Hat jemand schon ähnliche Erfahrungren gemacht?