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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: KlausP am 25. Mai 2012, 20:07:33Grundsätzlich richtig und hier leider dennoch falsch
Die Beförderung ist ein mitwirkungsbedürftiger Verwaltungsakt, der durch die förmliche Annahme der Ernennungsurkunde überhaupt erst zustande kommt.
ZitatIst dem zuständigen Vorgesetzten die Ernennung durch dienstliche Bekanntgabe, ggf. einschließlich der Aushändigung der Urkunde über die dienstliche Bekanntgabe der Beförderung eines Offiziers der Reserve und eines Unteroffiziers der Reserve (Abs.3) sowie eines Reserveoffizier-Anwärters zu einem Unteroffiziersdienstgrad (Abs. 4) nicht möglich, können Nr. 5 Abs. 1, Nr. 5 Abs. 2 Satz 3 oder Nr.7 der Bestimmungen über das Verfahren bei der Ernennung von Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit sowie bei der Beendigung des Dienstverhältnisses von Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit (B 116) entsprechend angewendet werden.
ZitatDie Ernennung zu einem höheren Dienstgrad (vulgo: Beförderung) kann - wenn Sie darüber mal nachdenken - doch von einem Soldaten nur einem Soldaten gegenüber vorgenommen werden. Wenn Sie also nicht im Soldatenstatus sind, wäre dies also nicht möglich.Die Formulierung "Verfahren bei der Verfügung und Bekanntgabe der Beförderung [...] von Wehrpflichtigen außerhalb des Wehrdienstes" und der Wortlaut von Gesetz und Dienstvorschrift lassen meiner Ansicht nach diesen Schluss nicht zu. Denn der Begriff "Wehrdienst" umfasst gerade sowohl Wehrübungen als auch die DVag, §81 Abs. 2 S.2 SG.