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Autor LwPersFw
 - 03. Mai 2022, 21:59:00
Zitat von: Myrte am 03. Mai 2022, 21:23:22
Moin :)
Vielleicht kann mir hier jemand Licht ins dunkel bringen.
Ich bin noch nicht lange bei der Bundeswehr, habe aber seit beginn an eine Anerkannte Wohnung und mir wurde erklärt, dass wenn ich eine Anerkannte Wohnung seit beginn an habe und auf Lehrgang oder generell eine Stube beziehe, muss ich diese nicht bezahlen. Jedoch wird mir seit Tag 1 immer meine Stube mit 129€ abgezogen.
Ist das jetzt so richtig, oder muss ich tatsächlich keinen Beitrag leisten und schauen, dass ich die letzten Monate, alle Kosten einer Stube erstattet bekomme?
Danke schonmal für eure Antworten :)


https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,63015.msg692287.html#msg692287

https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,63015.msg692288.html#msg692288

Autor Myrte
 - 03. Mai 2022, 21:23:22
Moin :)
Vielleicht kann mir hier jemand Licht ins dunkel bringen.
Ich bin noch nicht lange bei der Bundeswehr, habe aber seit beginn an eine Anerkannte Wohnung und mir wurde erklärt, dass wenn ich eine Anerkannte Wohnung seit beginn an habe und auf Lehrgang oder generell eine Stube beziehe, muss ich diese nicht bezahlen. Jedoch wird mir seit Tag 1 immer meine Stube mit 129€ abgezogen.
Ist das jetzt so richtig, oder muss ich tatsächlich keinen Beitrag leisten und schauen, dass ich die letzten Monate, alle Kosten einer Stube erstattet bekomme?
Danke schonmal für eure Antworten :)

Autor LwPersFw
 - 13. April 2022, 14:33:19

Rufen Sie Ihre/n Bezügebearbeiter/in an ... und fragen Sie ob das zitierte auf Sie zutrifft... das Sie Ü25 sind.

Ansonsten bitten Sie um Erläuterung was ansonsten auf Sie angewendet wird.

Dann wissen Sie es genau.



A1-1455/0-5000:

5 Auswirkungen auf Soldatinnen und Soldaten, die nicht unter die allgemeine Verpflichtung zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft fallen,
   denen aber die Erlaubnis zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft an ihrem Standort erteilt wurde Besoldungsrechtliche Auswirkungen

5.1. Besoldungsrechtliche Folgen

501.
Die Inanspruchnahme der Gemeinschaftsunterkunft hat auf die Höhe der Dienstbezüge (Grundgehalt und Familienzuschlag) keine Auswirkungen.

5.2 Steuerliche Auswirkungen

502.
Der Sachbezug ist zu versteuern, soweit der amtliche Sachbezugswert den Betrag der gezahlten Unterkunftspauschale übersteigt.
Die Versteuerung entfällt, wenn die Soldatin oder der Soldat einen eigenen Hausstand unterhält.

5.3 Anrechnung der Sachbezüge (Einbehaltung der Unterkunftspauschale)

503.
Die Unterkunftspauschale wird gemäß § 10 BBesG von den Dienstbezügen einbehalten.
Sie deckt die bundesdurchschnittlichen Bewirtschaftungskosten eines Unterkunftsplatzes ab und entspricht etwa den Mietnebenkosten.
Sie hat ihre Grundlage in § 52 der Bundeshaushaltsordnung (BHO).

504.
Unter der Voraussetzung, dass die Gemeinschaftsunterkunft am Standort während einer vorübergehenden auswärtigen Verwendung,
die mit einer Verpflichtung zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft verbunden ist, beibehalten wird, gelten für die Gemeinschaftsunterkunft
am Ort der Verwendung die unter Nr. 501 bis 503 dargestellten Rechtsfolgen.

---------------------

ggf. trifft dies zu ... natürlich mit den aktuelle Beträgen ...

https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,37676.msg359195.html#msg359195

Autor Hades
 - 13. April 2022, 13:05:51
Ja wollte mich auch gar nicht beschweren, wollte nur nachfragen, ob das richtig ist.
Weil während der Antrag lief ich auch aus der Kirche ausgetreten bin und dachte es wäre dort eventuell zu Komplikationen gekommen.
Autor F_K
 - 13. April 2022, 13:03:41
Die Versteuerung des geldwerten Vorteiles ist eine STEUER, keine "Bezahlung".

Die "Bezahlung" der Stube sind die 52,90 Euro - übrigens ein Schnäppchen, dürfte nicht mal Strom / Heizung decken.
Autor Hades
 - 13. April 2022, 12:59:13
Sehr geehrte Kameraden,

ich habe zu diesem anscheinend endlosen Thema auch noch eine Frage.
Folgendes zu mir HptGefr. auf einer Portopee Stube nach alter Regelung, ü25.

auf meiner Abrechnung steht mein Grundgehalt + Zulage + 151,95 € Gw Vorteil freiw. Inanspruchnahme = Gesamtbrutto welches ja versteuert wird.
Gesamtbruto - LSt  = Nettobezüge , dann werden vom meinen Nettobezügen natürlich noch die 151,95€ wieder runter gerechnet. Bis hier hin verstehe ich alles.
Was mit verwirrt ist folgendes. Mir werden nochmal 52,90€ als Unterkunftspauschale Inland abgezogen???
Was ist das für ein Betrag , ich meine ich Zahle doch schon für die Stube mit dem Geldwerten Vorteil.


Autor BulleMölders
 - 07. Dezember 2018, 07:29:40
Ganz so richtig ist das mit dem Geldwerten Vorteil nicht.
Der Geldwerte Vorteil soll den Vorteil der Verbilligt zur Verfügung gestellten Unterkunft gegenüber denen ausgleichen, die keine solche Unterkunft zur Verfügung gestellt bekommen. Z. B. Arbeitnehmer, die an eine anderem Ort arbeiten als ihr Wohnort und sich damit auch eine Unterkunft suchen und bezahlen müssen.
Der Gesetzgeber geht davon aus, dass den Arbeitnehmer eine, wie ihnen zur Verfügung gestellte Unterkunft, auf dem freien Markt 177,27 € kosten würde.
Da sie aber halt nur 120,77 € zahlen, müssen sie zumindest für die 56,50 € (Vorteil) Steuern zahlen.
Autor IcemanLw
 - 06. Dezember 2018, 15:00:13
Ja danke Klaus, die Frage ist durch FK beantwortet. Ich hab mir nur nicht erklären können warum es auf der Brutto und der Netto Seite die gleiche Summe ist.
Autor KlausP
 - 06. Dezember 2018, 13:46:28
Die Unterkunftspauschale ist quasi als "Miete", die du für die Nutzung der Stube einschließlich aller Nebenkosten (Heizung, Strom, Wasser, Reinigung) bezahlst. Das hat mit dem steuerlichen Anrechnungsbetrag nichts zu tun. Der Geldwerte Vorteil entsteht dadurch, dass du dir keine Bude auf dem Wohnungsmarkt suchen musst, für deren Miete und Nebenkosten du deutlich mehr aufbringen müsstest. Ich hoffe, ich habe das halbwegs zutreffend erklärt, ich bin ja kein Steuerfachmann.
Autor F_K
 - 06. Dezember 2018, 13:40:23
Geldwerter Vorteil wird Brutto aufgeschlagen, Netto abgezogen - diese beiden Beträge sind +/- "Null" - aber dadurch wird STEUER dafür abgeführt.

Dazu kommt zusätlich tatsächliche Kosten, die abgezogen werden ...

Insgesamt kostet es also "echte" Kosten plus gezahlte Steuern.
Autor IcemanLw
 - 06. Dezember 2018, 13:29:55
Das verstehe ich nicht ganz.
Anrechnungsbetrag ist klar. Die Stube ist mehr wert als der Anrechnungsbetrag, also Geldwerter Vorteil.
Aber das Netto von den 56,5 wäre doch kleiner, also sollte doch dann vom Netto weniger abgezogen werden als die 56,5 wenn man zu 0 rausgehen soll?
Autor KlausP
 - 06. Dezember 2018, 13:20:32
Ja, das ist korrekt. Der geldwerte Vorteil für die Gemeinschaftsunterkunft wird fiktiv auf das Brutto aufgeschlagen und dann steuerlich wieder abgezogen, so dass du da mit +/- 0 wieder rauskommst. Das Andere, was dir abgezogen wird, ist die Unterkunftspauschale und die ist nun mal nicht fiktiv sondern real.
Autor IcemanLw
 - 06. Dezember 2018, 11:51:41
Ich schlag hier auch nochmal auf mit einer Frage.
Ausgangslage: OA an der OSLw, U25, nicht TG berechtigt, 2 Mann Stube

Mir werden 120,77 vom Brutto für die Stube abgezogen. Soweit ich das gelesen hab ist das ja auch richtig.
Was mich jetzt verwundert ist der Hinzurechnungsbetrag "Geldwerter Vorteil GU -Verpflichtung- bei dem 56,50 Brutto dazu addiert werden. Diese 56,5 werden dann später vom Netto unter dem selben Namen beim Unterpunkt Abzüge abgezogen.

Welchen Sinn hat das und ist das korrekt?

Autor TomTom2017
 - 27. August 2018, 19:37:05
Korrekt.

Bruttosold + Geldwerter Vorteil = zu versteuerndes Einkommen.

Anschließend muss der Geldwerter Vorteil vom Netto wieder abgezogen werden = Auszuzahlender Nettobetrag.
Autor F_K
 - 27. August 2018, 17:20:23
Klar, wie soll sonst die Versteuerung erfolgen?