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Zitateben eher zum " ... bis" tendiert
ZitatDa es sich um einen verhältnismäßig niedrigen Betrag handelt, gehe ich davon aus, dass Sie nach Abschluss der Ermittlungen einen Strafbefehl erhalten. Es kommt zu keiner mündlichen Verhandlung vor einem Richter. In dem Strafbefehl wird der Staatsanwalt eine bestimmte Anzahl von Tagessätzen fordern.
40-60 Tagessätze halte ich für möglich und angemessen
ZitatMeine Frau sagte: "Da gebe ich REGELMÄSSIG 60 Tagessätze im Strafbefehl, auch bei ansonsten "sauberen" Ersttätern".
ZitatQuellen?
ZitatEs ist eine Urkundenfälschung! Damit ist ein Strafbefehl zwingend,
ZitatIch bezweifle, dass ein Staatsanwalt dafür eine Anklage schreibt. Wahrscheinlich wird das Verfahren entweder gegen eine Geldbuße eingestellt
ZitatDie Urkundenfälschung und der Betrug werden sicherlich zu einer Anklage und Verurteilung führen.