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Autor wolverine
 - 06. Juni 2012, 17:08:30
Nagelt mich nicht fest aber ich meine im Erlass stünde etwas von "...in der Regel ...." Danach kann der Vorgesetzte auch anderes genehmigen wenn es sich dienstlich nicht negativ auswirkt.
Autor ulli76
 - 06. Juni 2012, 16:54:41
Prinzipiell ja.Einige von uns SanOffz machen z.B. Notdienste an We die auch mal 24h gehen.Dafür dann eben nur 1x pro Monat.
Autor Liducha27
 - 06. Juni 2012, 15:31:54
Zitat von: ulli76 am 06. Juni 2012, 14:52:28
Es gibt übrigens eine Begrenzung auf 8h/Wo.Ich weiss aber nicht auf welchen Zeitraum das gemittelt wird

aso... würd ja aber trotzdem gehen, wenn er 1 Nacht am We fährt^^!!!
Autor ulli76
 - 06. Juni 2012, 14:52:28
Es gibt übrigens eine Begrenzung auf 8h/Wo.Ich weiss aber nicht auf welchen Zeitraum das gemittelt wird
Autor Liducha27
 - 06. Juni 2012, 12:07:33
Danke an alle, ihr habt mir sehr weiter geholen
Autor Liducha27
 - 06. Juni 2012, 12:01:02
Zitat von: KlausP am 06. Juni 2012, 11:53:10
Das darf er, aber erst, wenn er die Genehmigung seines Disziplinarvorgesetzten dazu hat. Also: Antrag au Genehmigung einer Nebetätigkeit stellen. Die Genehmigung der Nebentätigkeit ist aber keine Entschuldigung dafür, dass er am Wochenende keinen Dienst leisten kann oder nicht mit auf den Übungsplatz oder in einen Einsatz geht.

ja klar, das sowieso.

also er plant das wirklich nur mal zu machen.... Der ehemalige chef hat ihn gefragt, ob er nicht mal wieder lust hätte und da er seinen Job kennt,weiß er, dass Bund es immer vorgeht. ... Danke dir ;)
Autor KlausP
 - 06. Juni 2012, 11:53:10
Das darf er, aber erst, wenn er die Genehmigung seines Disziplinarvorgesetzten dazu hat. Also: Antrag au Genehmigung einer Nebetätigkeit stellen. Die Genehmigung der Nebentätigkeit ist aber keine Entschuldigung dafür, dass er am Wochenende keinen Dienst leisten kann oder nicht mit auf den Übungsplatz oder in einen Einsatz geht.
Autor schlammtreiber
 - 06. Juni 2012, 11:52:49
Grundsätzlich sollte das klar gehen, allerdings:

a) muss er das von seinem Kompaniechef genehmigen lassen
b) muss ihm klar sein, dass die BW immer (!) Vorrang haben will wenn sich mal was zeitlich ins Gehege kommt (z.B. Wache am Wochenende, aber müsste doch eigentlich unbedingt zur Arbeit...)





c) der Bulle war schneller  ;D
Autor BulleMölders
 - 06. Juni 2012, 11:52:05
Grundsätzlich darf man das, Nebentätigkeiten sind aber genehmigungspflichtig.
Soll heißen, er muss sich die Nebentätigkeit von seinem Disziplinarvogesetzten genehmigen lassen.
Autor Liducha27
 - 06. Juni 2012, 11:49:57
Hallo ihr Lieben  :)

mein Mann ist SaZ und wollte an den Wochenenden noch nen kleinen Nebenjob machen. Er ist früher, vor der Bundeswehr Taxi gefahren. Und hätte wieder Lust dass an einpaar Wochenenden zu machen. Darf man das als Nebenjob wärend der Dienstzeit??? Danke euch schon im Vorraus  ;)