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Zitat von: KlausP am 07. Juni 2012, 19:48:28Das ist mir schon klar, die bekommst du ja auch erst nach deinem Dienstantritt. Aber Andere können damit zumindest schon Vorarbeit leisten.Ah, gut.
Zitat von: KlausP am 07. Juni 2012, 18:35:15Dafür hast du ja deine Kommandierungsverfügung.Eine solche halte ich noch nicht in Händen. Ich habe bisher nur den Heranziehungsbescheid für die Gesamtwehrübung erhalten.
ZitatUnd um das noch kurz zu klären: Um die Anreise zum Lg muss ich mich selbst kümmern, aber die Kosten bekomme ich erstattet? Mein Gott, das ist schon jetzt so kompliziert...
ZitatIch brauche ja z.B. eine Bestätigung, dass ich auf Lg gehe, um in der Kleiderkammer entsprechend eingekleidet zu werden, sagt der VU.
Zitat von: KlausP am 07. Juni 2012, 13:26:40Hat der ReFü gut zu tun.Da stellt sich mir eher die Frage: Habe ich da noch irgendetwas zu tun?
Zitat von: KlausP am 07. Juni 2012, 10:27:34In der E-Mail der SDBw an meinen S1-Fw heißt es ausdrücklich, dass ich am Tag vor LgBeginn im ÜbTrpTl eingekleidet und untersucht werden soll. Und in der Woche nach LgEnde muss ich zwecks Auskleidung und Abschlussuntersuchung noch mal in den ÜbTrpTl.
Das ist ja ungewöhnlich! Üblicherweise werden Reservistzen direkt zum Lehrgangsort einberufen. Entweder, es hat sich was geändert oder derjenige, der die WÜbAnforderung geschrieben hat, hat gepennt.
Zitat von: The_Staffsergeant am 06. Juni 2012, 13:32:36Ich habe zwar meinen Heranziehungsbescheid schon erhalten, aber von Bückeburg steht da gar nichts. Ich muss mich einen Tag vor LgBeginn zwecks ärztlicher Untersuchung und Einkleidung in meinem ÜbTrpTl melden, und der steht auch auf der Heranziehung. Und am Tag danach muss ich quasi selbständig nach Bückeburg verlegen.
Zu 4. in der entsprechenden Inspektion beim Meldekopf / GeZi / InspFw / UvD steht aber normalerweise in der Kommandierung, Zuziehung.