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Zusammenfassung

Autor Andi
 - 08. Juni 2012, 11:08:48
Zitat von: The_Staffsergeant am 08. Juni 2012, 10:54:56
Mir wurde damals befohlen, das ich meine Ausrüstung im Spind in der Kaserne zu verschließen habe.

Was auch richtig ist, da die Weisungslage hier entsprechend ist: Jeder Soldat hat seine Ausrüstung und Bekleidung grundsätzlich in der Kaserne aufzubewahren. Ausnahmen gibt es eigentlich nur, wenn es kein "in der Kaserne" gibt, weil "homeoffice".

Gruß Andi
Autor The_Staffsergeant
 - 08. Juni 2012, 11:07:23
Das es nicht meine Schuld ist, weil ich alles ordentlich übergeben habe. Das ich nichts zahlen muss, und die Versicherung keine Notwendigkeit sieht da einzuschreiten.
Autor KlausP
 - 08. Juni 2012, 11:03:40
Zitatdrei Tage Druck vom Spieß, KP-Chef, Kdr bekam das ich die Haftungserklärung zu unterschreiben habe, was ich mich weigerte.

... was dein gutes Recht ist. Die waren nur zu bequem, einen Schadensbericht zu fertigen. Das wäre lustig geworden, wenn dann die Kopie deines Übergabebelegs an der Versorger beigefügt worden wäre. Was hat deine Diensthaftpflichtversicherung denn dazu gesagt?
Autor The_Staffsergeant
 - 08. Juni 2012, 10:54:56
Das war aber bei mir damals auch so.
Mir wurde damals befohlen, das ich meine Ausrüstung im Spind in der Kaserne zu verschließen habe.
Wurde damals am letzten Tag bevor ich in den BFD ging, ein Vollzähligkeitsappell durchgeführt und ich bekam ein Unterschriebenen Übergabebeleg vom VDF.
Dann zu meiner Auskleidung war der Spind nicht mehr auffindbar. Aber ich dacht ja ich bin Schlau. Zeigte mein Übergabebeleg vor, aber es war das Gegenstück in der Kp auch nicht mehr auffindbar. Ergebnis war, das ich drei Tage Druck vom Spieß, KP-Chef, Kdr bekam das ich die Haftungserklärung zu unterschreiben habe, was ich mich weigerte.
Drei Tage Vernehmung, Androhung das ich nicht entlassen werden könne (was von vornherein abwegig war) Und am letzten Tage dann von mir die Drohung das ich jetzt Polizei und einen Rechtsanwalt einschalte. Und..... schon war alles gut, und ich wurde ganz normal entlassen.
Oh Schande, ich wurde nie zu einer Veranstaltung von meinem BTL für Reservisten eingeladen. Was mich jetzt nicht wirklich vom Hocker warf.
Aber 4 Jahre später hab ich es bedauert das ich nicht doch Anzeige erstattet habe. Erst kam Post vom Zollamt, das ich 890  €  für den Verlust meiner Ausrüstung zu zahlen habe.
Und nach der Intervention vom Rechtsanwalt, war ich dann dennoch um besagter Summe Erleichtert.
Meine Meinung, entweder nehmt ihr die Ausrüstung komplett nach Hause oder sollte es passieren das die Ausrüstung wegist, erstattet Anzeige bei der Polizei.
Autor Ralf
 - 08. Juni 2012, 08:46:14
Zitat von: InstUffzSEAKlima am 08. Juni 2012, 08:27:29

Der Fall mit dem erbrochenem Spind...
und wer macht die Sauerei wieder weg?  ;D
Autor InstUffzSEAKlima
 - 08. Juni 2012, 08:27:29
Das sehe ich ja genau so:
Zitat von: InstUffzSEAKlima am 07. Juni 2012, 19:32:04
[...] so wäre eine Räumung durchaus angemessen, jedoch müsste diese dann im Vieraugen-Prinzip erfolgen und sichergestellt sein, dass der Inhalt dabei protokolliert wird und danach eine sichere Verwahrung der Ausrüstung gegeben ist.

Der Fall mit dem erbrochenem Spind eines auf ZAW befindlichen Kameraden in meiner Einheit damals war jedoch kein Aufbruch im Sinne einer befohlenen Räumung, sondern erst nach Rückkehr bzw. im konkreten Fall nach Ablösung aus der ZAW durch den ursprünglichen Nutzer festgestellt. Da es weder ein Soldat meiner TE war, noch ich mit der Schadenbearbeitung zu tun hatte, kann ich auch nicht alle Details dieser Sache kennen, welche ja bereits "2005/2006 stattfand. Ich meine mich nur daran erinnern zu können, dass im Rahmen der Vernehmung/Befragung die Frage des ordnungsgemäßen Verschlußes nicht geklärt werden konnte.

Oder war der Fall des ersten Beitrages gemeint?
Autor miguhamburg1
 - 08. Juni 2012, 07:32:09
Weil der DV rechtsmissbräuchlich handelte. Denn der Spindinhalt hätte unter Zeugen einzeln erfasst, protokolliert und anschließend sicher verwahrt werden müssen. Weiterhin hätte die Einheit alle in Frage kommenden BFDler und ZAWler kontaktieren müssen, um herauszufinden, wem der Inhalt gehört. In diesem Zusammenhang hätte dann auch das befehlswidrige Verhalten des Betroffenen ggf. geahndet werden können.

Mich wundert beim dargestellten Sachverhalt, dass der Betroffene den durch ihn nicht verursachten Verlust im Rahmen der Schadensbearbeitung gezahlt haben soll.
Autor InstUffzSEAKlima
 - 07. Juni 2012, 22:35:24
Sicher hat man seinerzeit Befragungen und (erfolglose) Ermittlungen unternommen, aber diese haben keine Erkenntnisse gebracht.  Die Entscheidung des DV wurde möglichweise auch durch das Gesamtbild und Auftreten der Kameraden, sowie deren Einstellung und Pflichtbewußtsein beeinflußt. Es waren wohlgemerkt Zeitsoldaten, keine Wehrpflichtigen. Wie auch immer solche Leute eingestellt wurden.
Autor Andi
 - 07. Juni 2012, 20:41:53
Zitat von: InstUffzSEAKlima am 07. Juni 2012, 19:32:04
Umstände der Verluste waren nicht mehr nachvollziehbar und der DV hat entsprechend auf Haftung entschieden

;) Wenn das so hingenommen wurde...
Autor InstUffzSEAKlima
 - 07. Juni 2012, 19:32:04
Im Bezug des hier beschriebenen Problems kann man nur sagen, dass es unwahrscheinlich ist, dass keiner weiß, wem ein längere Zeit verschlossener Spind gehört. Sollte es wirklich so sein und man würde diesen benötigen bzw. sicherstellen, dass keine Dinge dort gelagert werden, die nicht reingehören bzw. Probleme bei längerer Lagerung machen könnten, so wäre eine Räumung durchaus angemessen, jedoch müsste diese dann im Vieraugen-Prinzip erfolgen und sichergestellt sein, dass der Inhalt dabei protokolliert wird und danach eine sichere Verwahrung der Ausrüstung gegeben ist.

Bei uns gab es die Regelung, dass bei BfD am Ende der Dienstzeit, wenn keine Rückkehr in den "grünen Dienst" mehr erfolgt, sämtliche Lagerkapazitäten an Spinden etc. freizugeben sind. Gleiches galt später auch für diese 21-monatigen ZAW, die zahlreiche Kameraden jüngeren Datums durchliefen. Leider gab es auch Kameraden, die es damit nicht so genau nahmen und dann nur noch Reste ihrer Ausrüstung vorfanden. Umstände der Verluste waren nicht mehr nachvollziehbar und der DV hat entsprechend auf Haftung entschieden, da man keinem den Aufbruch des Spindes und den Zugriff auf die gelagerte Ausrüstung in diesem Zeitraum zuschreiben konnte.

Ich habe seinerzeit darauf bestanden, vor dem BfD ausgekleidet zu werden und sämtliches Material ab-/übergeben zu können, da ich die unbeaufsichtige Lagerung in der Kaserne nicht verantworten wollte/konnte und zu Hause mein Platz für solche Dinge begrenzt ist.
Autor BulleMölders
 - 07. Juni 2012, 19:25:21
Da bist du nicht der einzige.
Ich musste meine Klamotten damals auch alle mit nach Hause schleppen und zum Auskleiden wieder zurück, obwohl in der Inspektion auch mehr als genug Platz gewesen wäre.

Gesendet von meinem GT-I9003 mit Tapatalk 2
Autor KlausP
 - 07. Juni 2012, 16:58:20
Genau aus dem Grund habe ich mich als Spieß immer geweigert, dass Soldaten, die im BFD-Anspruch während der Dienstzeit sind (also vom militärischen Dienst freigestellt sind) ihre Klamotten irgendwo in der Kompanie einlagern.
Autor wolverine
 - 07. Juni 2012, 14:28:18
Zitat von: Birdy13 am 07. Juni 2012, 13:44:53
als Material zu nutzen, falls jemand mal etwas verloren hat
Allein das ist schon ein Spaß, der sicher nicht den Dienstpflichten entspricht.

Zum Rest würde mir das einfallen.
Autor BulleMölders
 - 07. Juni 2012, 14:05:58
Zitat von: Larks am 07. Juni 2012, 13:54:56
Hat dem Spieß denn niemand gesagt, was es mit dem Spind auf sich hat?  :o
Die Frage ist berechtigt.

Nichts desto trotz, aus meiner Erfahrung heraus würde ich sagen, dass der Spieß sich da ganz schön weit aus dem Fenster gelehnt hat.

Wenn ich der Besitzer wäre und das erfahren würde, müsste ich mir überlegen ob ich da nicht Anzeige wegen Einbruchs und Diebstahl erstatten würde.
Autor Larks
 - 07. Juni 2012, 13:54:56
Hat dem Spieß denn niemand gesagt, was es mit dem Spind auf sich hat?  :o