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Autor Monguse
 - 11. Juni 2012, 17:19:19
Wenn die Musterung nicht länger als ein Jahr her ist, wird der "alte" Test als Anhalt genommen. Wenn man sich zu einem späteren Zeitpunkt als er Musterung als FWDL meldet, guggt der Arzt und der Psychologe (je nach Verwendung?!) nochmal drüber und sagt ja oder nein.
Autor Paramedic
 - 10. Juni 2012, 12:11:28
das ist eigentlich der Computertest zum überprüfen der geistigen Fähigkeiten beim Lösen von Aufgaben.

Eigentlich müsste der Pflicht sein  ???
Autor Knuto
 - 10. Juni 2012, 11:54:18
Ich hätte mal eine Frage obwohl die nicht ganz genau zum Thema passt:

Der TE schreibt wie viele andere auch über den Computertest.Was genau ist das?

Ich hab mich auch für die 23 Mon.gemeldet da wurde nichts in der Richtung gemacht.10 Kniebeugen beim Arzt, dazu die üblichen Fragen zwecks Krankheiten dann Unterschreiben und wieder Heimfahren.

Grüße
Knuto

Autor ulli76
 - 09. Juni 2012, 20:13:36
@TE:Nochmal meine Frage:Sicher, dass du in der Vergangenheit nicht mit dem Gesetz in Konflikt geraten bist?
Autor Ralf
 - 09. Juni 2012, 14:21:51
Zitat von: Andi am 09. Juni 2012, 09:33:27
Wie gesagt, es wird sich nicht um eine "Sperre" handeln, sondern um einen Ausschluss resultierend aus der EUF, die nunmal unwiderruflich drei Jahre Gültigkeit hat.
Es ist richtig, dass ein EUF Ergebnis 3 Jahre Gültigkeit hat, jedoch ein Ausschluss eine sog. Sperrfrist von einem Jahr nach sich zieht. Dann hat man frühestens die Möglichkeit, für eine erneute Prüfung zugelassen zu werden (kann-Bestimmung).
Autor mailman
 - 09. Juni 2012, 12:48:47
Jedenfalls wundert es mich nicht, das hier die EUF versemmelt wurde bzw, wahrscheinlich so einen Ausschluss erzeugt hat, das man 3 Jahre "unattraktiv" ist.

Ich habe ja hier im Forum schon viel gesehen, was "sprachlichen Mageninhalt" betrifft, und bin wahrlich auch kein Rechtschreibgott.

Aber das ist hier ist mal wieder eine Frechheit.
Autor Hasso
 - 09. Juni 2012, 12:22:27
Das war gemein. :D
Autor Jakkaru
 - 09. Juni 2012, 11:46:06
Gut zu wissen ::)
Autor Startpunpe
 - 09. Juni 2012, 11:44:38
Ehm Nein ?
Autor wolverine
 - 09. Juni 2012, 10:04:38
Zitat von: Startpunpe am 09. Juni 2012, 09:24:35
Dann Gehe Ich Mal Montag Persöhnlich Zum Kwea Zu Meinem Wehrdienstberater Und Frage Dort Mal Nach Dem Grund.
War das jetzt der Versuch korrekt zu schreiben?
Autor Andi
 - 09. Juni 2012, 09:33:27
Wie gesagt, es wird sich nicht um eine "Sperre" handeln, sondern um einen Ausschluss resultierend aus der EUF, die nunmal unwiderruflich drei Jahre Gültigkeit hat.
Autor Startpunpe
 - 09. Juni 2012, 09:24:35
Dann Gehe Ich Mal Montag Persöhnlich Zum Kwea Zu Meinem Wehrdienstberater Und Frage Dort Mal Nach Dem Grund.
Autor Ralf
 - 09. Juni 2012, 06:16:26
Eine 3jährige Sperre ist schon merkwürdig und recht lange. Ich kenne so eine lange Sperrdauer nur bei wirklich groben rechtlichen Verfehlungen.
I.d.R gibts einjährige Sperren, wenn man zB die keine Laufbahn-Eignung bekommen hat. Dieses kann ja bei einer FWD-Bewerbung auch nicht der Fall sein.
Selbst wenn er die EUF versemmelt hätte (was bei einem FWD schon richtig schwierig wäre) oder auch zB der Psychologe sein Veto eingelegt hätte, so gibts max. ein Jahr Sperrfrist. (positive Eignungen haben 3 Jahre Gültigkeit, negative ein Jahr).
Alles in allem etwas dubios zumal ich ein ähnliches Thema vor einigen Wochen mal hatte und WV I 5 mir bestätigte, dass man bei einem FWD max. eine einjährige Sperrfrist gibt (wenn überhaupt, man ist hier recht großzügig, da die Anforderungen an einen FWD nicht besonders hoch sind), es sei denn massive strafrechtlich relevante Dinge oder auch extremistische Hintergründe würden vorliegen.
Autor Markus94
 - 09. Juni 2012, 01:31:57
Was meine Vorposter gesagt haben stimmt allerdings, jedoch wenn sie im Computertest nicht allzu gut abgeschnitten haben (Was sie wohl wissen müssten, bzw. sie müssten wissen ob sie Defizite im Bereich Rechtschreibung, Mathematik u.a haben) und keine Vorstrafen in der Zeit bekommen haben, ist dies durchaus merkwürdig.
Jedoch wie meine Vorposter schon sagten muss die Bundeswehr ihnen nicht mitteilen wieso sie genommen/nicht genommen werden.

Im Normalfall jedoch, lehnt die BW niemanden ohne speziellen Grund ab.
Also noch einmal nachdenken und dann ggf. noch eine Antwort posten dann können wir dir evtl. mehr helfen.


Gruß Markus
Autor KlausP
 - 09. Juni 2012, 00:44:46
Zitat... eine woche später habe ich einen brief bekommen wo leider drauf stand dass ich abgelehnt worden bin ich kannte nicht mals den grund warum ...

Den muss man Ihnen auch nicht nennen. Wenn ein ziviler Arbeitgeber Ihre Bewerbung ablehnt, nennt er Ihnen den Grund (in der Regel) auch nicht. Warum soll das die Bundeswehr anders machen? Nur weil Sie sich bei der Bundeswehr beworben haben und körperlich mit T2 tauglich sind, bedeutet das nicht, dass man Sie auch einstellen muss. Die Zeiten sind vorbei.