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Autor Steve87
 - 17. Juni 2012, 09:51:43
Und ausserdem gibt es ja immnoch die Ausnahmegenehmigung;)(Was natürlich nicht das Ziel sein sollte)
Also erstmal abwarten. In Parow wirst du die BDV I in der Regel sofort bei der Einstellungsuntersuchung zum Dienstantritt mitmachen da es sein kann das du vor der Ausbildung zum Mechatroniker auch erstmal auf die Einheit kommst(begründet durch Umplanung oder Lehrgangsbeginn).
Sollte es ein Ausschluss an Kleinigkeiten die sich schnell wieder legen oder in absehbarer Zeit behoben werden kannst du eine Neuvorstellung nach 3 Monaten beatragen. Oder eben den Weg der Ausnahmegenehmigung wählen.
Ich muss auch ab nächster Woche mit Ausnahmegenehmigung zur See fahren da es noch einen Monat dauert bis ich zur Neuvorstellung kann.
Ist also alle vollkommen unkritisch.
Autor Flipper
 - 09. Juni 2012, 21:35:05
Danke für die Antworten.

EKG sollte kein Problem sein.
Musste vorher ein Belastungs EKG beim HausDoc machen und hab bis 275-300 Watt
getreten. Bei 190 zu 90 Blutdruck Oder Puls. Das weis ich nicht mehr
Autor ulli76
 - 09. Juni 2012, 20:35:58
Es wird  ZnwG geschaut,ob du Ausschlüsse für die BDV hast.
Und erst später ob du wirklich dafür tauglich bist.
Hauptproblem ist übrigens das Belastungs-EKG(wenn man keine ursprünglichen Ausschlüsse hatte ).Also weiter fleißig radeln.
Autor wolverine
 - 09. Juni 2012, 20:31:28
Nehmen wir doch einen recht häufigen Fall: Strahlflugzeugführer. Die bewerben sich auch darauf, werden getestet und lange ausgebildet. Und am Schluss ist in dieser Zeit irgendein Blutwert aus dem Ruder gelaufen, etwas anderes aufgetreten oder aufgefallen oder ganz schlicht: sie fliegen zu schlecht. Und dann wird der hoffnungsvolle Pilot ZgFhr in der SicherungsKp.
Autor mailman
 - 09. Juni 2012, 19:41:21
Jetzt halt doch mal die Füße still. Es sagt ja keiner das man untauglich ist, aber es ist nun mal eine Möglichkeit.
Davon geht man aber im Normalfall nicht aus. Und wenn, dann ist es was ärtzliches wo man nicht all zu viel dagegen machen kann.

Wenn man in seiner Laufbahn irgendetwas nicht besteht, sei es ein BA 90/5 oder auch ein Lehrgang kann es immer Probleme geben.
Damit muss man Leben und was ist im Leben schon ohne Riskio?

Wenn am Wochenende die Treppe runterfällst und dir das Knie so verletzt, kann es auch sein das du untauglich bist.



Nur mal am Rande:
http://www.gesetze-im-internet.de/sg/__55.html
Autor Flipper
 - 09. Juni 2012, 19:26:13
Ich fange am 2.7 meine AGA in Stralsund an.
Mache dann eine Ausbildung als Mechatroniker.
Bin dann als 44er (Schiffbetriebstechniker) SaZ 8 Uffz eingeplant.

Also dauert das noch bis ich aufs Boot darf :-\

Würde denn bei der Eignungsfeststellung schon drauf hingewiesen, das es diesbezüglich Probleme geben könnte?
Habe mich ja auf diese Stelle beworben.
Autor mailman
 - 09. Juni 2012, 19:19:28
Zitat von: Flipper am 09. Juni 2012, 19:10:06
Umgeplant= "Landratte"?

Ausgeplant= Ausbildung(en) absolviert und dann aus der Bundeswehr entlassen?

Kommt halt immer drauf an, was für ne Stelle, warum nicht tauglich im wievielten Dienstjahr usw.
Autor BulleMölders
 - 09. Juni 2012, 19:13:10
Dann gibt es eine Landdienststelle.

Gesendet von meinem GT-I9003 mit Tapatalk 2
Autor Flipper
 - 09. Juni 2012, 19:10:06
Umgeplant= "Landratte"?

Ausgeplant= Ausbildung(en) absolviert und dann aus der Bundeswehr entlassen?
Autor mailman
 - 09. Juni 2012, 19:04:14
Wenn man die Tauglichkeit nicht erfüllt, dann wird man um oder ausgeplant. Ganz einfache Sache normalerweise.

Ich kenne das z.B. wenn man als MKF vorgesehen ist und dann die Tauglichkeitsuntersuchung nicht besteht.
Autor Flipper
 - 09. Juni 2012, 18:28:26
Aber ist das nicht so, das bei der Eignungsfeststellung auch darauf geachtet wird?
Wenn man sich für eine Tätigkeit an Bord bewirbt.

Was ist denn wenn ich die Ausbildung bestehe und die Tauglichkeit nicht erfülle?

Wie muss ich mir die Bordtauglichkeit vorstellen?
Ist diese nur Körperlich/Medizinischer herkunft?
Autor wolverine
 - 09. Juni 2012, 08:38:28
Das ist Unsinn; es gibt sehr viele Faktoren, die eine solche Tauglichkeit beeinflussen und verändern können. Da ist es sinnlos, ihn jetzt bereits auf Borddienst zu prüfen. Das geschieht dann, wenn es soweit ist.

Edith: Gerade fällt es mir noch ein: BA 90/5 haben auch nur eine begrenzte Gültigkeit. Jetzt zu untersuchen und erst in drei - vier Jahren an Bord zu gehen, funktioniert schon deshalb nicht.
Autor Markus94
 - 09. Juni 2012, 01:51:07
Obwohl ich nicht allzu große Ahnung von der Marine habe, würde ich mal schwer behaupten, dass wenn sie schon eingeplant sind auf einem Schiff der Marine, auch schon die Bordtauglichkeit bei ihrer Musterung festgestellt wurde  ::)
Autor Flipper
 - 08. Juni 2012, 19:12:39
Danke für die Antworten.

Bin in der 44er Reihe eingeplant. Und darf erst eine Ausbildung zum Mechatroniker geniesen.
Wird wohl etwas dauern bis ich aufs Schiff darf.

Autor miguhamburg1
 - 08. Juni 2012, 19:07:28
Die Bordtauglichkeitsuntersuchung erfolgt durch einen Truppenarzt für diejenigen, die für eine Bordverwendung vorgesehen sind. Ob das zusammen mit der Einstellungsuntersuchung erfolgt oder eher vor der Versetzung auf die schwimmende Einheit, kann Ihnen nur der Truppenteil in Stralsund sagen.
"Vorbereiten" auf diese Untersuchung können Sie sich nicht - schon gar nicht mit einem Schwimmlehrer...