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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: Andi am 09. Juni 2012, 09:33:27Es ist richtig, dass ein EUF Ergebnis 3 Jahre Gültigkeit hat, jedoch ein Ausschluss eine sog. Sperrfrist von einem Jahr nach sich zieht. Dann hat man frühestens die Möglichkeit, für eine erneute Prüfung zugelassen zu werden (kann-Bestimmung).
Wie gesagt, es wird sich nicht um eine "Sperre" handeln, sondern um einen Ausschluss resultierend aus der EUF, die nunmal unwiderruflich drei Jahre Gültigkeit hat.
Zitat von: Startpunpe am 09. Juni 2012, 09:24:35War das jetzt der Versuch korrekt zu schreiben?
Dann Gehe Ich Mal Montag Persöhnlich Zum Kwea Zu Meinem Wehrdienstberater Und Frage Dort Mal Nach Dem Grund.
Zitat... eine woche später habe ich einen brief bekommen wo leider drauf stand dass ich abgelehnt worden bin ich kannte nicht mals den grund warum ...