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Autor ulli76
 - 13. Juni 2012, 15:19:17
Welche speziellen gesundheitlichen Anforderungen an einen PTA gestellt werden, kann ich nicht auswendig sagen, aber zumindest die Untersuchungen sind üblicherweise die gleichen. Allgerdings kann es für den PTA ausschließede Gesundheitsziffern geben, die es für einen Fw allgemein nicht gibt- dürften allerdings nicht allzu viele sein. Hauptproblem stellt da eher der Rettungsdienst dar.

Mal als Beispiel der SanFw RettAss (dann wird es deutlicher):
Gewicht zwischen 27,5 und 30 ist allgemein kein Ausschluss für Feldwebel. Allerdings ist man damit nicht als RettAss (innerhalb der Bundeswehr) tauglich.
Also bei der allgemeinen Frage nach dem Laufbahnwechsel auf Feldwebel und für die Dienstzeitverlängerung würde das Urteil "gesundheitlich geeignet", für die Frage nach der Verwendung RettAss jedoch "vorübergehend gesundheitlich nicht geeignet" heissen.(Kann auch sein, dass es verwendungsfähig/vorübergehend nicht verwendungsfähig heisst- hab die Urteile zu den entsprechenden Fragen zur Zeit nicht komplett im Kopf- kommt aber letztendlich auf´s gleiche raus)
Autor wolverine
 - 12. Juni 2012, 10:32:41
Das "Papier" ist immer das gleiche: ein BA 90/5 eben. Dieses wird für unterschiedliche Verwendungen gemacht und hierzu gibt es jeweils vorgeschriebene Untersuchungen, die dazu gemacht werden müssen. Z. B. gibt es auch das BA 90/5 "Führerscheintauglichkeit". Dazu macht man halt das, was für die Fahrerlaubnisklasse vorgeschrieben ist.
Autor dave92
 - 12. Juni 2012, 00:19:17
Guten tag, würde gerne wissen, welche unterschiede es zwischen dem regulären 90/5 fw tauglichkeitstest und dem 90/5 für Pharmazeutisch technische assistenten gibt, oder ob es eine reine formsache ist und die gleichen untersuchungen stattfinden, und lediglich ein anderer zettel unterschrieben wird.
mit kameradschaftlichen grüßen