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Autor Gräfin
 - 12. Juni 2012, 22:53:13
Ich machs dem TE mal leichter.
Wenn sie geheiratet haben und das alles so hinhaut, dann:
Ja, den Zuschlag gibt es auch für ihre nicht leiblichen Kinder, wenn sie mit ihnen und der Frau in einem GEMEINSAMEN Haushalt leben.
Autor Paramedic
 - 12. Juni 2012, 22:47:26
nochmal den Beitrag von LwPersFw lesen  ::)
Autor Leberwurst87
 - 12. Juni 2012, 22:45:03
Vielen dank...
also steht mir der Familienzuschlag nach der Eheschliesung zu,
steht mir dann auch der Kinderzuschlag für die nicht leiblichen Kinder zu,oder gilt das nur für leibliche Kinder???
Autor LwPersFw
 - 12. Juni 2012, 22:21:31
Sobald Sie mit Ihrer - dann Ehefrau - und den Kindern in einem gemeinsamen Haushalt leben,
erhalten Sie auch den Familienzuschlag für die Stiefkinder.

Sobald die o.g. Punkte erfüllt sind : Meldung an den PersBearb Ihrer Einheit und die WBV.

Quelle :
Bundesbesoldungsgesetz
§ 40 Stufen des Familienzuschlages
(...)
(2) (...) Zur Stufe 2 und den folgenden Stufen gehören auch die (...) Soldaten der Stufe 1, die Kinder ihres
Lebenspartners in ihren Haushalt aufgenommen haben; § 32 Absatz 3 bis 5 des Einkommensteuergesetzes
gilt entsprechend. Die Stufe richtet sich nach der Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kinder."

Anm.: Mit Lebenspartner ist Ehepartner bzw. der Partner einer "Eingetragenen Lebenspartnerschaft" gemeint.
Autor Leberwurst87
 - 12. Juni 2012, 20:45:44
Hy Leute:-)

ich bin Saz und möchte bald heiraten...meine freundin hat zwei kinder, bekomm ich für diese auch kinderzuschlag,
oder nur für leibliche kinder(wenn dann mal eins kommen sollte:-))???

mfg