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Zusammenfassung

Autor MMG
 - 14. Juni 2012, 14:28:27
Die Abrechnung Wehrsold ist soweit richtig. Jedoch hast Du noch Anspruch auf Mindestleistung gem. §13c Unterhaltssicherungsgesetz (USG) mit einem Tagessatz von 20Euro im Dienstgrad Hauptgefreiter.

Du hast bestimmt vom KWEA neben dem Herzanziehungsbescheid auch die Bescheinigung zur Vorlage bei der Unterhaltssicherungsbehörde sowie den Antrag auf Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz bekommen. Den Antrag asap ausfüllen und mit der Bescheinigung beim Sozialamt Deiner Stadt/Landkreis einreichen.

Normalerweise sollte dies vor dem Beginn der Wehrübung geschehen, damit rechtzeitig das Geld der USB auf das Konto des Reservisten überwiesen werden kann.


Autor Schamane
 - 14. Juni 2012, 14:27:49
Ihnen steht der Wehrsold zu von 11,71 € als HG plus dem Verpflegungsgeld für die Wochenenden in Höhe von 7,20 € plus gegebenenfalls rund 430 € für die ersten 24 Wehrübungstage im Kalenderjahr, wenn sie schon mehr als 24 Wehrübungstage geleistet haben, da müßte ich bei Mannschaften aber passen, da ich es nicht genau weiss.
Zusätzlich steht ihnen auf ANTRAG die Unterhaltssicherung (USG) im Mindestsatz zu und die beträgt bei einem HG ledig ohne Kind 20 €. Also rechne ich einmal:
316 / 11,71 = 27 Tage
20 € * 27 = 540 €
7,20 * 6 = 43,20 €
gegebenenfalls + 430 €
macht das im Minimum rund 900 €. Sie sollten aber den Antrag auf USG schnellstens stellen, da er nur bis drei Monate nach Beendigung des Dienstverhältnisses gestellt werden kann und sonst verfällt.
Autor Weyrich
 - 14. Juni 2012, 14:08:47
Werte Kameraden,

ich mache im Moment eine Wehrübung. Mein Dienstgrad ist HG, meine berufliche Position ist Student.
Zur Einberufung habe ich von der BW ein Schreiben bekommen laut dem ich monatlich einen Sold von ca. 1100 € bekommen sollte.
Jetzt sagt mir mein ReFü, dass mir nur ein Tagessatz von 11,71€ zusteht. Meine Abrechnung ergab daher ganze 316€.
Kann das hinkommen? Damit kann ich ja nicht einmal meine Miete bezahlen...
Kameradschaftliche Grüße