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Zusammenfassung

Autor LwPersFw
 - 18. Juni 2012, 22:03:03
Wenn Sie am Ende die Klasse D erwerben sollen, benötigen Sie - in der Regel - folgende KF-Lehrgänge:

Spezialgrundausbildung Kraftfahrer B Anfänger  LgNr 122340    22 Wochentage
Spezialgrundausbildung Kraftfahrer BCE            LgNr 122408    30 Wochentage
Spezialgrundausbildung Kraftfahrer D                LgNr 122427     25 Wochentage
ggf. noch ergänzende Lehrgänge
Autor Nttl06
 - 18. Juni 2012, 19:57:55
Okay, danke ;)
Autor Aurignacien
 - 18. Juni 2012, 15:22:38
Nein, das ist nichts spezifisches, es entspricht genau der Fahrerlaubnisklasse B im zivilen. Die Bezeichnung kommt nur daher, da es auch einen "Klasse B-Fortgeschritten"-Lehrgang gibt. Diesen macht man, wenn man bereits Klasse B zivil erworben hat, um die noch fehlenden Kenntnisse im Zusammenhang mit dem Führen von Militärfahrzeugen zu vermitteln.
Autor Nttl06
 - 18. Juni 2012, 15:17:43
Ist "B-Anfänger" eigentlich etwas spezifisches oder die normale Klasse B wie im Zivilen ?
Autor miguhamburg1
 - 16. Juni 2012, 13:59:47
B Anfänger gibt es selbstverständlich auch weiterhin, allerdings nur in wenigen KFAusbZ, weil eben die Masse der Soldaten eine zivile Fahrerlaubnis B mitbringen.

@InstUffz: dass Instler mit KOM herumfahren kônnen, ist ja bekannt. Allerdings geht es beim Fragensteller darum, dass er die Fahrerlaubnis Klasse D ERWERBEN. Das wiederum geht nur in einem Lehrgang am KFAusbZ, mit der Voraussetzung, die KlausP beschrieb.
Autor oeger
 - 16. Juni 2012, 13:10:37
Also ich war von April bis Mai in Unna und da ist die Fahrschule mit mehreren Golf Variant durch die Kaserne gefahren.
Autor KlausP
 - 15. Juni 2012, 16:20:32
Also vor 2 Jahren gab es den B-Anfänger noch, da hat den bei meiner letzten WÜb einer meiner Soldaten aus der KpFü bekommen.
Autor InstUffzSEAKlima
 - 15. Juni 2012, 16:14:26
B-Anfänger ging 4 Wochen; C (kaum üblich) ebenfalls 4 Wochen; CE 6 Wochen. Gibt es B-Anfänger überhaupt noch? Wir hatten damals einen StUffz in der PersStelle, der B-Anf bekam (bzw. sich verschaffte). Schon vor Jahren galt dieser Lehrgang als sehr selten und kaum erhältlich.
Wer unbedingt Bus fahren will, kann es auch im Rahmen von Werkstattfahrten (Inst) mit FSK C, jedoch ohne Fahrgäste. Zivil gibt es dafür die Kennziffern 171 (für C1/C1E) bzw. 172 (für C/CE).
Autor Nttl06
 - 15. Juni 2012, 15:17:10
Hört sich gut an, vielen Dank für die Informationen ;)
Autor wolverine
 - 15. Juni 2012, 14:56:10
Ich kannte 20 Jahre alte Tonner, die 14.000 km auf dem Tacho hatten ....
Autor KlausP
 - 15. Juni 2012, 14:54:34
Aus meiner Erfahrung dürfte das wie folgt laufen:

- Sie absolvieren den Lehrgang "B-Anfänger" bei einem der wenigen Kaftfahrausbildungszentren (KfAusbZ) der Bundeswehr, die das noch ausbilden (2 oder 3 Wochen)
- dann gehen Sie auf den Lehrgang "C" oder "CE" ebenfalls bei einem KfAusbZ (4 bis 6 Wochen)
- wenn Sie ausreichend Fahrpraxis mit einem Fahrzeug der Klasse C erworben haben (5000 km ???), gehen Sie auf den Lehrgang "D" beim KfAusbZ

Die Wochenzahlen bei den Lehrgängen können anders sein, ich weiss sie nicht mehr genau.
Autor wolverine
 - 15. Juni 2012, 14:29:47
Wenn man den Führerschein benötigt, bekommt man auch einen entsprechenden Lehrgang. Aber aus Erfahrung fährt eigentlich keiner Bus ohne entsprechende Fahrpraxis.
Autor Nttl06
 - 15. Juni 2012, 14:27:51
Ich hab Dienstantritt am 01.10.12. Mir wurde gesagt das ich bei der BW die Führerscheine C/D machen muss. Im Zivilen ist für z.B Klasse C ja Voraussetzung das man Klasse B besitzt, welchen ich nicht habe. Weiß jemand ob beim C/D bei der Bundeswehr Klasse B automatisch gemacht wird oder muss ich B eventuell vorher Zivil machen ?

Schon mal Danke für Antworten