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Autor ulli76
 - 19. Juni 2012, 23:16:09
Wenn´s nicht geht, dann geht´s halt nicht, aber dann sollte man auch so ehrlich sein, dass dem Interessenten auch zu sagen.
Da würde sich sicher der ein oder andere finden lassen, der z.B. aus München kommt und mit Aussicht auf einen Einsatz (oder was auch immer) nach Augustdorf gehen würde, aber eben nicht als Sporthallenwart.

Dass wir zur Zeit andere Schwerpunkte haben, ist mir auch klar, aber die werden auch noch die nächsten Jahre haben. Da gilt bei mir aktuell eh "mittendrin statt nur dabei" - und zwar ganz tief unten in der Schlammzone.
Autor miguhamburg1
 - 19. Juni 2012, 23:04:48
Liebe Ulli, Phantomdiskussion bezog sich eher auf die Zuschrift vom Schamanen.

Es wird doch versucht, die Anforderungen der Truppenteile passend zu erfüllen. Doch was mache ich mit dem Truppenteil z.B. in Augustdorf, wenn ich in der Region dort keine geeigneten FWDL finde/habe, dafür Geeignete aber lieber in Süd- oder Norddeutschland dienen wollen, da aber kein Truppenteil in den Einsatz gehen wird?

Seien Sie versichert, dass derartige Themen ungeschminkt die Leitung des Ministeriums oder Führung der TSK erreichen  - und das sie auch auf Interesse stoßen. Nur die Angelegenheit ist komplex und das Problem im Gegensatz zu anderen nicht so vordringlich, als dass es mit oberster Priorität angegangen wird. Denn wie gesagt, der Anteil der von dem hier geschilderten Problem Betroffenen befindet sich im unteren einstelligen Problembereich.
Autor ulli76
 - 19. Juni 2012, 22:55:27
Wieso Phantomdiskussion? Natürlich wird die große Masse mit ihrem Posten mehr oder weniger zufrieden sein, aber das ist ja kein Argument, dass man nicht was verbessern könnte.
Oder geht es in den entsprechenden Stäben nur drum, die Meldungen, die rein kommen auch genauso zu glauben und sich vor Problemen und deren potentiellen Lösungen zu verschließen? Manchmal scheint mir, dass dort einfach nicht sein kann, was nicht sein darf.
Ich bin auch nicht erst seit gestern dabei und es war mir immer wieder eine Freude, meinen Beitrag vom LVU genauso vorgetragen zu sehen wie er mal geschrieben wurde und dann den Gesichtsausdruck dessen dem vorgetragen wurde dazu.

Es geht doch nicht um den Einsatz der FWDL 7-14, sondern um die FWDL 14+, für die ein Einsatz realistisch ist, aber wo es einfach vom Zufall abhängt, ob sie zur richtigen Zeit im richtigen Verband landen.
Autor miguhamburg1
 - 19. Juni 2012, 22:47:18
Das mit den "großen Stäben" sagt sich immer so schnell. Nein, das kann jeder Interessierte auf den Internetseiten der Bundeswehr und des Ministeriums herausfinden.

Genauso schnell gesagt ist Ihre Bemerkung "Jeder Fall ist einer zu viel". Daran ist ja oft auch Vieles richtig. Nur wird es auch im best möglichen System immer einzelne Unzufriedene geben. Das kann also ach beim besten Willen nicht vermieden werden.

Schließlich: Was soll eine Umfrage zu diesem Thema hier im Forum bringen? Wieviel Prozent der von solchen unerwünscht Eingeplanten wird sie erfassen? Wieviel Prozent dieser Gruppe beteiligen sich an der Umfrage? Wieviel gar nicht Betroffene nehmen ebenfalls daran teil - und verfälschen das Ergebnis? Wieviel äußern die Wahrheit, wieviel flunkern? Mit anderen Worten, welche Relevanz hätte so ein Ergebnis? Ich sage: Überhaupt keine!
Autor Schamane
 - 19. Juni 2012, 21:37:05
Nun die große Übersicht hat man natürlich in Stäben Miguhamburg1, aber wenn wir hier im Forum mal eine Unfrage inplementieren würden wären da sich einige Einzelfälle dabei und da gilt jeder ist einer zuviel, oder sehen sie das anders?
Autor miguhamburg1
 - 19. Juni 2012, 21:02:57
Liebe Ulli, auch hier gilt das von mir zu Ihnen zuletzt Gesagte: Theoretisch ist das, was Sie vorschlagen, sicher möglich. Rein praktisch scheitert das in vielen Fällen schon daran, dass zwar FWDL 7-14 einsatzwillig wären, aber aufgrund ihrer zu geringen Dienstzeit nie in den Einsatz kommen werden. Sonst wird ja schon weitgehend so verfahren, wie Sie es beschreiben.

Wir sollten doch bei allem Engagement die Kirche im Dorf lassen und uns fragen, welchen Prozentanteil unzufriedener FWDL sich hier im Forum tummelt und seinen Unmut mitteilt! Es handelt sich nach aller Lebenserfahrung um die Minderheit. Ein Großteil der FWDL bricht doch die Zeit ab, weil sie einen Studien- oder ein attraktives Arbeitsplatzangebot in der zivilen Wirtschaft erhalten haben und den FWD als gute "Zwischenlösung" ansehen. Ein weiterer Anteil beendet die Zeit, weil sie sich nicht an die soldatische Umgebung gewöhnen können oder wollen. Und die verschwindende Minderheit verlässt als FWDL vorzeitig die Bundeswehr, weil sie eben in einem Arbeitsbereich verwendet werden, der ihnen nicht passt.

Ich finde, dass wir auch aufpassen müssen, hier keine Phantomdiskussion zu führen.
Autor Schamane
 - 19. Juni 2012, 20:05:23
Ulli76 das ist ja das Problem, jeder soll für alles einsetzbar sein und da ist dann halt Verstimmungen, weil alle am liebsten in den Hochgebirgszug der Gebirgsjäger, oder in die springenden Verbände in springender Verwendung bei den Fallschirmjägern usw. wollen. Wenn man dann sagt nach der AGA - Verwendung beim S4 Materialbewirtschaftung schaut der Soldat bedröppelt aus der Wäsche.
Wenn hier die Bundeswehr ehrlicher wäre und direkt zu dem Bewerber sagen würde: Sie werden in einer Tätigkeit als Lagerist, Wäschekammer usw. eingesetzt. Wird der eine sagen nein Danke und der andere naja kann ich mit leben.
Nur wie hier im Forum wird ja immer darauf herumgerittert, dass alles als erstes Soldaten sind und da muss man sich auch damit anfreunden, dass die Interessenten als erstes in die Verwendungen drängen die nach außen soldatisch erscheinen und ganz ehrlich Logistik, Fernmelder, Sanis usw. gelten nicht unbedingt als "die Königin der Waffen" und der Sporthallensoldat, Wäschekammersoldat usw. denkt sich auch oh je was mach ich hier.
Nur wie heißt es seit alters her den Krieg schlägt und entscheidet der Generalquartiermeister vor dem ersten Schuss! Nur das sieht man mit 18 naturgemäß anders und es gibt ja auch in höheren Verwendungen noch genug, welche die Logistik als nicht so wichtig erachten und als kleine Spitze nach Koblenz international gehören die Sanis ja auch nach G4 und das ist nicht so schlecht.
Autor ulli76
 - 19. Juni 2012, 19:29:10
Mal unabhängig von der rechtlichen Seite: Ich persönlich finde es halt doof, dass man durch diese Nicht-Planbarkeit Personal, was man ja eigentlich braucht, verliert.

Klar kann nicht jeder FWDL-Interessent Superkommandoeinsatzsniper werden, aber es sollte doch möglich sein, dass man z.B. einsatzinteressierte Kandidaten gezielt in Verbände einstellt, von denen bekannt ist, dass sie genau zum passenden Zeitraum in den Einsatz gehen und dafür auch FWDL brauchen.
Ich kann mir übrigens schon vorstellen, dass es Interessenten gibt, die evtl. Interesse an Innendiensttätigkeiten haben könnten. Nur man muss dann halt ehrlich zu den Interessenten sein.
In dem Zusammenhang könnte man sich gleich noch überlegen, in wie weit die 100%ig körperlich fit sein müssen-früher hat man für solche Tätigkeiten ja genau die T6er gehabt. Der Bedarf wäre doch da.
Bei uns Studierten geht es übrigens auch- da wurden schon Kameraden eingestellt, wo von vorne herein die Einsatztauglichkeit nicht gegeben war (Grund weiss ich nicht, würde mich aber auch nicht wundern, wenn die generelle Tauglichkeit nicht auch eingeschränkt gewesen wäre), man denjenigen aber so dringlich auch im Inland brauchte, hat man ihn/sie trotzdem eingestellt.
Autor mailman
 - 19. Juni 2012, 19:12:31
Ich bin zwar auch der Meinung das man als "FWDL" ein Mitspracherecht haben sollte, aber wer macht schon gerne freiwillig so Posten wie Hallenwart, Freizeitbüro usw.

Autor KlausP
 - 19. Juni 2012, 19:00:25
ZitatIch meinte den Wehrdienstberater der bei der Musterung meine Verwendung mir zu geteilt hat.

Kein Wehrdienstberater hat irgendetwas mit der Musterung zu tun. Wehrdienstberater sind Soldaten, die SaZ-Bewerber beraten sollen. Sie meinen den (zivilen) Bearbeiter beim Kreiswehrersatzamt, den FWDL-Bearbeiter. Der hat aber auch keinen Einfluss auf den späteren Einsatz der FWDL in der Truppe. Nochmal:

- FWDL werden für eine Einheit geplant, in der sie nach der Grundausbildung ihren Dienst leisten werden.
- SaZ erhalten eine Einplanung auf eine ganz konkrete Stelle, auf der sie nach der Grundausbildung Dienst leisten.

Das ist ein ganz großer Unterschied.
Autor Klaus1993
 - 19. Juni 2012, 18:44:02
Ich glaube manche haben mich Missverstanden. Ich meinte den Wehrdienstberater der bei der Musterung meine Verwendung mir zu geteilt hat.
Autor Terek
 - 19. Juni 2012, 15:07:57
Zitat von: Schamane am 19. Juni 2012, 11:38:03
...doch kann ich auch meine juristisch mit dem Arbeitsgesetzbuch begründen...

Nun, vielleicht deshalb schonmal nicht, weil es so etwas in Deutschland nicht gibt. Zudem ist zu beachten, daß es sich auch um  kein privatrechtliches Arbeitsverhältnis handelt...
Autor Andi
 - 19. Juni 2012, 14:18:59
Zitat von: Schamane am 19. Juni 2012, 11:38:03
das Seitens des Bundesverfassungsgericht nach Aussetzung des Pflichtdienstes sehr wohl Probleme in diesem Bereich gesehen werden.

Unwahrscheinlich. Das Bundesverfassungsgericht hat sich noch nie in den gestalterischen Spielraum von Bundesregierung und Bundestag in Bezug auf die Verteidigungsbereitschaft der Bundesrepublik Deutschland eingemischt. Die Leitlinien gibt hier klar die Politik vor und das Verfassungsgericht hat sich in die Verteidigungspolitik aus gutem Grund noch nie eingemischt.

Zitat von: Schamane am 19. Juni 2012, 11:38:03
Doch dies würde erst dann tragend, wenn ein Soldat aus dem Bund heraus will und dann beim Bundesarbeitsgericht klage gegen die Bundesrepublik Deutschland führt da er sich bei seiner Einstellung getäuscht fühlt.

Und was soll das Bundesarbeitsgerticht als nicht zuständiges Gericht machen?

Zitat von: Schamane am 19. Juni 2012, 11:38:03
doch kann ich auch meine juristisch mit dem Arbeitsgesetzbuch begründen und ob dieses Anwendung auf die Bundeswehr findet ist nach Aussetzung der Wehrpflicht nicht letztinstanzlich festgestellt.

;) Wäre dem so, dann wäre die Verteidigungsbereischaft der Bundesrepublik Deutschland nicht nur gefährdet, sondern schlicht nicht mehr gegeben.

Es wird - allerdings über den Strang der Rechtssprechung des EUGH - zukünftig noch diverse Entscheidungen geben die arbeitsrechtliche Bestimmungen auch im Bereich von Beamten, Richtern und Soldaten vorschreiben werden (z.B. wird sicherlich die Grundsatzentscheidungen in Bezug auf Bereitschaftsstunden verbeamteter Feuerwehrmänner noch einiges Interessantes für Diensttuer in Stäben, Schulen und sonstigen administrativ tätigen Dienststellen der Bundeswehr mit sich bringen, wenn jemand klagt). Allerdings wird sich dadurch niemals etwas an der Sonderstellung von Streitkräften und Soldaten und ihrem einmaligen Dienstverhältnis ändern.

Gruß Andi
Autor F_K
 - 19. Juni 2012, 12:17:43
@ Schamane:

... ich würde mal die Dosis verändern, da stimmt etwas nicht ....

Wir haben eindeutige gesetztliche Regelungen, die derzeit gültig sind.

Dass sich die Gesetze, deren Auslegung und Anwendung ggf. über die Zeit ändert, steht auf einen anderem Blatt.
Dieses hilft dem TE aber sicherlich nicht.

Der TE muss verstehen, das die Einheiten seinen "Arbeitgebers " Bedarf an Hilfsarbeitern haben und diesen über die KWEAs "auschreiben".
Da der Bedarf nicht gedeckt werden kann, entscheiden die Einheiten vor Ort, welcher Bedarf nun zuerst gelöst wird - es gibt keine feste Stellenzusage für FWDL.

ISSO.
Autor Schamane
 - 19. Juni 2012, 11:38:03
@ F_K die Judiktur ändert sich und ich wäre einmal gespannt wie das Bundesverfassungsgericht heute urteilen würde, weil das Bundesarbeitsgericht bei einer Klage mit einer solchen Brisanz wohl eine Grundsatzentscheidung herbeiführen würde und ich gehe davon aus, das Seitens des Bundesverfassungsgericht nach Aussetzung des Pflichtdienstes sehr wohl Probleme in diesem Bereich gesehen werden.
Doch dies würde erst dann tragend, wenn ein Soldat aus dem Bund heraus will und dann beim Bundesarbeitsgericht klage gegen die Bundesrepublik Deutschland führt da er sich bei seiner Einstellung getäuscht fühlt.
Das sie jetzt mit den § argumentieren ist so, der Vertreter des Klägers wird ebenso mit § argumentieren, welche ihren diametral entgegenstehen und daher beende ich bis zu einem Grundsatzurteil des 1. Senats des Bundesverfassungsgerichts die Diskussion.
Von daher sind ihre Ansichten zwar juristisch begründet, doch kann ich auch meine juristisch mit dem Arbeitsgesetzbuch begründen und ob dieses Anwendung auf die Bundeswehr findet ist nach Aussetzung der Wehrpflicht nicht letztinstanzlich festgestellt.
Natürlich können sie argumentieren Soldaten haben ein Dienst und kein Arbeitsverhältnis, aber wie gesagt, dass müßte dann im Rahmen einer Güterabwägung abschließend überprüft werden.