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Autor Cinderella
 - 21. Juni 2012, 22:21:40
Genau er wurde überprüft..ist Panzergrenadierfeldwebel..
Autor pLoory
 - 21. Juni 2012, 22:00:52
Zitat von: Paramedic am 21. Juni 2012, 21:55:12
Jedoch hat mir ein Oberfeldwebel mal erzählt, dass man dafür min. Ofw oder Hptfw sein muss, ist da eigentlich was dran? Konnte dazu nix finden.

Soweit ich weiß (Keine ZDv im Kopf) darf man ab Portopee eine Person ohne Nachfragen der Wachen mit in die Kaserne nehmen!
Autor Paramedic
 - 21. Juni 2012, 21:55:12
Dann hat er die Verantwortung für dich übernommen, dies ist nichts ungewöhnliches. Bei Autos wird bei uns in vielen Fällen nur der Fahrer überprüft und der Rest nicht.

Jedoch hat mir ein Oberfeldwebel mal erzählt, dass man dafür min. Ofw oder Hptfw sein muss, ist da eigentlich was dran? Konnte dazu nix finden.
Autor Cinderella
 - 21. Juni 2012, 21:52:27
Hey ;)
Also ich durfte Zivil schon in die besagte Kaserne.
Mein Liebster hat mich mitgenommen, um mir alles zu zeigen und ich brauchte auch an der Wache nichts vorzeigen.
Autor pLoory
 - 20. Juni 2012, 20:59:28
Zitat von: F_K am 20. Juni 2012, 20:34:16
.. dann einfach bei der Einheit beordern lassen, eine Vorstellungs DVag machen, dort mal "fremdüben", oder so ähnlich.

Erst mal nächsten Monat die erste WÜb hinter mich bringen :D danach kann ich irgendwann mal fremdüben!
Autor F_K
 - 20. Juni 2012, 20:34:16
.. dann einfach bei der Einheit beordern lassen, eine Vorstellungs DVag machen, dort mal "fremdüben", oder so ähnlich.
Autor pLoory
 - 20. Juni 2012, 19:59:22
Ok, danke für die Antwort. Schade dennoch, ich dachte wenn ich es schaffen würde irgendwann mal einen höheren DG als mein alter Stabsfeldwebel zu erhalten, ihn damit überraschen zu können weil er mich immer dazu drängte doch einfach beim Bund zu bleiben  ;D
Autor F_K
 - 20. Juni 2012, 14:54:18
ZitatMal ne Frage dazu, dürfte ich meinen alten Vorgesetzten (aus der AGA) als Reservist in Uniform besuchen?
Sprich, obwohl ich gerade keine Einzelübung habe uniformbekleidet einen Besuch abstatten?

...um die Frage zu beantworten: NEINNNNNNNNNNNNNNNNNNNNNNNNNN.

Weil dieser "Zweck" ist nicht von der allgemeinen UTE umfasst.

Wenn man dies machen möchte, dann schön in zivil.

ZitatWenn man die UTE hat, kann man den Dienstanzug  oder in Ausnahmefällen auch den Feldanzug mit der Reservisten-Kennzeichnung (schwarz-rot-goldene Kordel an den Schulterklappen) tragen.

In der Kürze so eher falsch: Wer eine UTE hat, darf AUSSCHLIESSLICH zu den dort (in der UTE) genannten Veranstaltungen Uniform tragen - aber eben nicht "einfach so".
Autor KlausP
 - 20. Juni 2012, 11:37:25
UTE = Uniformtrageerlaubnis. Die benötigt man als Reservist, wenn man zu bestimmten Veranstaltungen Uniform tragen will, ohne in einem Dienstverhältnis zu stehen (wie das z.B. bei einer WÜb oder einer DVag der Fall ist). Wenn man die UTE hat, kann man den Dienstanzug  oder in Ausnahmefällen auch den Feldanzug mit der Reservisten-Kennzeichnung (schwarz-rot-goldene Kordel an den Schulterklappen) tragen. Die Erlaubnis bei der letzte Disziplinarvorgesetzte oder nach der Entlassung der Kommandeur des Landeskommandos auf Antrag.

Ausweis für Reservisten und Ehemalige - gibt's beim Beorderungstruppenteil auf Antrag. http://www.bundeswehr.de/portal/a/bwde/!ut/p/c4/DcLBDYAwCAXQWVwA7t7cQr1R_RpSUw1gWV_zHq_8a9L1lNC7ycUzL5uOJankDvIwaFQTHAEyOKyD5PWEOj91Gj6LesTs/
Autor pLoory
 - 20. Juni 2012, 11:02:57
Zitat von: The_Staffsergeant am 20. Juni 2012, 11:01:20
Und natürlich muss eine UTE vorhanden sein, sowie der Reservistenausweis.

Was genau ist eine UTE? :)
Und wie komm ich an einen Reservistenausweis ran?
Autor The_Staffsergeant
 - 20. Juni 2012, 11:01:20
Im Prinzip schon, aber mit der Schwarz-Rot-Goldenen Litze an den Schulterklappen, damit man eindeutig als Zivilist in Uniform zu erkennen ist.
Und natürlich muss eine UTE vorhanden sein, sowie der Reservistenausweis.
Autor pLoory
 - 20. Juni 2012, 10:56:40
Mal ne Frage dazu, dürfte ich meinen alten Vorgesetzten (aus der AGA) als Reservist in Uniform besuchen?
Sprich, obwohl ich gerade keine Einzelübung habe uniformbekleidet einen Besuch abstatten?
Autor miguhamburg1
 - 20. Juni 2012, 10:00:21
Im Übrigen muss grundsätzlich unterschieden werden zwischen "Berechtigten" und "Besuchern", wenn man den Aufenthaltsstatuns von personen in militärischen (Sicherheits) Bereichen betractet.

Berechtigt sind im Allgemeinen Soldaten und zivile Bedienstete der Bundeswehr (ausgewiesen durch einen Truppen- oder Dienstausweis) einschließlich der Militärpfarrer, namentlich gemeldete Beschäftigte ziviler Firmen, die mit der Bundeswehr in einem Vertragsverhältnis stehen (also die hier beschriebenen Handwerker bei Bauvorhaben innerhalb der Liegenschaft, Lieferanten, der Kantinenpächter etc.). Diese Personen können auch einen gesonderten Zugangsausweis haben oder sind von ihrer Firma schriftlich mit Nummer des Ausweisdokumentes gemeldet (Verfahren wurde zuvor beschrieben). Berechtigt zum Betreten der Liegenschaft ist außerdem der Verteidigungsminister sowie der Wehrbeauftragte des deutschen Bundestages und seine Mitarbeiter.

Alle anderen Personen, die sich in Liegenschaften ohne diese Berechtigungen aufhalten, sind Besucher. Die werden von den Besuchten oder deren Beauftragten bei der Wache abgeholt und während des gesamten Aufenthaltes in der Liegenschaft begleitet - dürfen also nicht alleine herumlaufen - und nach besuchsende wieder zur Wache gebracht.
Autor schlammtreiber
 - 20. Juni 2012, 08:28:08
In den Neunzigern waren z.B. Ex-Jugoslawen plötzlich hochproblematisch. Ich kann mich an zwei "Vorfälle" erinnern, einmal wollte der Wachhabende einen serbischen Staatsangehörigen nicht reinlassen, der Teil einer Gruppe Zivilisten war, welche die Sporthalle in der Kaserne Abends nutzen durften. Genauer gesagt war es eine Kinderfußballmannschaft, und der serbische Bub war ungefähr fünf Jahre alt. Die restlichen Wachsoldaten konnten den WaHa überzeugen, den armen Kerl reinzulassen, der stand schon mit Tränen in den Augen vor dem Tor weil er nicht wusste was er falsch gemacht hatte.

Der zweite Fall, ebenfalls Ex-Yug, während dem Kosovo-Krieg. Steht der LKW vom Fleischlieferanten am Tor, Torposten lässt ihn nicht rein, denn Fahrer ist Serbe. Nach einem Anruf in der Küche kam der Küchenfeldwebel und fluchte wie ein Rohrspatz. "Ihr kriegt nix mehr zu fressen wenn ihr MEINE Haus- & Hoflieferanten nicht durchlasst" usw... Krieg hin oder her, der Serbe durfte rein, denn ohne Mampf kein Kampf  ;D
Autor KlausP
 - 19. Juni 2012, 23:44:32
ZitatIch dachte eher an beispielsweise Bauarbeiter, da hab ich schon Ausweise aus diversen Ländern gesehen.

Die dürfen aber nur in die Kaserne, wenn der Chef der Firma sie vorher mit allen ihren Daten entsprechend angemeldet hat und die Daten bei der Wache durch den Sicherheitsbeauftragten der Einheit oder auch den KasFw in einer Liste hinterlegt sind. Wenn jetzt jemand Anderer als die in der Liste aufgeführten Mitarbeiter dieser Firma am Tor steht, kommt der nicht rein.