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Zusammenfassung

Autor christoph1972
 - 12. Juli 2013, 14:34:44
Ich könnte gerade meine gesetzliche Krankenversicherung wegen der vermeintlich simplen Frage nach einer Antwartschaftsversicherung für eine längere (freiwillige) Wehrübung "würgen".

Das Call-Center hat wie immer in Fällen zu Fragen der Mitgliedschaft keine Ahnung und hat den Rückrufwunsch aufgenommen. Da warte ich jetzt entspannte 2 Tage drauf. Eine andere große dt. Krankenkasse mit zwei Buchstaben als Kürzel konnte mir als Nichtkunde sogar die Frage nach der Höhe des Beitrags telefonisch beantworten und hat für solche Fälle gleich ein Formular auf Ihrer Webseite.

Konsequenz: Ich wechsel wegen Inkompetenz der Mitarbeiter die KK und freu mich über ein Kundencenter gleich in Dienststellennähe.
Autor berniundert
 - 12. Juli 2013, 14:25:33
Bei Dienstantritt muss das bestehen einer "Pflegepflichtversicherung" nachgewiesen werden. Es handelt sich hier um eine Pflichtversicherung. Das steht fest und steht auch irgendwo in den Unterlagen die man vor Dienstantritt bekommt. Soweit die Theorie. Praktisch überlesen es sicher die Hälfte der Neueinsteller. Im Rahmen der diversen Unterichtungen sollte es dann aber doch jeder mitbekommen.
Der DBwV gibt hier eine klare Empfehlung und mit Profis zu arbeiten macht hier auch Sinn, auch wenn es zum Beispiel um das Thema Anwartschaft geht. Da hat nicht jeder "Herr Kaiser" Ahnung von. Von den 80 Mio. Bürgern sind halt nur 0,25 % beim Bund. Da die Ausbildung und Erfahrung von Versicherungsberatern sich naturgemäß am Beratungsbedarf der Mehrheut orientiert, kommt es hier immer wieder zu fatalen Falschberatungen, aus purer Unwissenheit. Ich will hier nicht von Abzocke reden. Sie wissen es oft einfach nicht.
Einfach mal Googeln und ggf. beim Verband nachfragen. Pflegeversicherung und Anwartschaft kann man mittlerweile auch bequem online abwickeln.   
Autor Paramedic
 - 20. Juni 2012, 17:02:00
Und die kann man nicht nachreichen?  ???

Naja das handeln die Versicherungen wohl verschieden.
Autor asdg-guy
 - 20. Juni 2012, 12:22:43
So, kleines Update:

Finanzamt war kein Thema. Ging schnell und reibungslos.

Zum Thema Pflegeversicherung: Ich war bei meiner Krankenkasse und habe nachgefragt. Auch dort sagte man mir, dass es kein Problem sei, eine Pflegeversicherung abzuschließen. Allerdings wird zum weiteren Verfahren eine Ernennungsurkunde notwendig. D.h. der Abschluss einer Pflegeversicherung vor Dienstantritt wird für mich somit obsolet. Werde mich nun bei der Bundeswehr darüber beraten lassen und in den Wochen nach Dienstantritt eine beantragen.

Nochmals danke für die zahlreichen Tipps und Antworten.
Autor KlausP
 - 19. Juni 2012, 23:40:09
Zitat... gleichzeitig aber in den ersten Wochen eine Unterrichtung über den Abschluss eben dieser stattfinden lässt?

Weil bei dieser Informationsveranstaltung der Rahmenvertragsbeauftragte nicht nur über die Pflegepflichtversicherung berät sondern z.B. auch über eine Anwartschaft für eine private Krankenversicherung oder eine Diensthaftpflichversicherung und andere empfohlene Versicherungen für Soldaten.
Autor Paramedic
 - 19. Juni 2012, 23:39:22
Es soll wohl mehr als Hinweis zu deuten sein, dass man das im Kopf behält.

Grundsätzlich kann man ohne Pflegeversicherung anfangen und sich dann den Vortrag anhören und dann entscheiden.
Autor Leo939
 - 19. Juni 2012, 23:36:37
War heute mit dem exakt gleichen Problem zur Pflegeversicherung konfrontiert und wollte auch grade fragen  :D

Zusammenfassend kann man also sagen, dass es kein Problem ist, wenn man die Pflegeversicherung bei Dienstantritt noch nicht nachweisen kann?

Mir stellt sich hier nur die Frage, wieso der Kommandeur den Nachweis im Begrüßungsschreiben fordert, gleichzeitig aber in den ersten Wochen eine Unterrichtung über den Abschluss eben dieser stattfinden lässt?  ??? Ganz davon abgesehen, dass die Aufforderung zum Dienstantritt vom Abschluss irgendeiner Versicherung vor Dienstantritt abrät..
Autor ulli76
 - 19. Juni 2012, 23:32:24
Und ja, es kann passieren, dass man schneller wieder draußen ist, als man sich vorstellen kann. Und ja, die Ursache können auch Verletzungen ganz am Anfang der Dienstzeit sein.
Autor KlausP
 - 19. Juni 2012, 23:25:40
ZitatTinnitus durch schiessen?
Na super und daraufhin gleich wieder untauglich?

Wer schrieb denn wo sowas?
Autor Aliki
 - 19. Juni 2012, 23:06:36
Zitat von: Paramedic am 19. Juni 2012, 21:46:26
Kein Sport? Na gut, das war bei uns anders.


Denke nur an die, die sich bei ersten Marschübungen verletzt haben oder beim ersten Schießen nen Tinitus zugezogen haben, aber ich will auch nicht vom Hundertsten ins Tausende ;)

Insgesamt ist man abgesichert.

Tinnitus durch schiessen?
Na super und daraufhin gleich wieder untauglich?:(
Autor KlausP
 - 19. Juni 2012, 21:52:29
Zitat von: robsen am 19. Juni 2012, 21:35:56
Bei uns wurde jedoch nichts gefechtsmäßiges oder sportliches bevor der BwVerband da war gemacht!!!

Na ja, bei den Zauberlehrlingen mag das so gewesen sein, in der Truppe habe ich sowas nicht erlebt. Klar sind die ersten 2 Wochen eher mit Verwaltungskram, Einstellungsuntersuchung, Einkleidung und Unterrichten gefüllt, aber danach geht das nahtlos in die normale Ausbildung über. Und Edgar St...m vom Rahmenvertrag kam nie vor dritten Woche, je nachdem, wie der KpTrpFhr die Termine eintüten konnte.
Autor Paramedic
 - 19. Juni 2012, 21:46:26
Kein Sport? Na gut, das war bei uns anders.


Denke nur an die, die sich bei ersten Marschübungen verletzt haben oder beim ersten Schießen nen Tinitus zugezogen haben, aber ich will auch nicht vom Hundertsten ins Tausende ;)

Insgesamt ist man abgesichert.
Autor robsen
 - 19. Juni 2012, 21:35:56
Bei uns wurde jedoch nichts gefechtsmäßiges oder sportliches bevor der BwVerband da war gemacht!!!
Autor Paramedic
 - 19. Juni 2012, 21:34:37
Die Truppenärztliche Versorgung greift ja leider nur bis zu einem bestimmten Punkt und wenn man sich ernsthaft verletzt, wird das Abschließen einer Versicherung extrem kompliziert.
Autor robsen
 - 19. Juni 2012, 21:07:02
Also dazu wurde bei uns nichts gesagt, aber im Endeffekt hat man durch die Bw vorerst die nötige Absicherung durch die Truppenärztliche Versorgung meiner persönlichen Meinung nach...

Bei uns war das Limit auf drei Monate gesetzt in der wir die Pflegepflicht haben mussten!