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Zusammenfassung

Autor LwPersFw
 - 22. Juni 2012, 18:27:59
Hier zur Verdeutlichung einige Auszüge aus dem entscheidenden § 27 BBesG:

Nur anzuwenden für ab dem 01.07.2009 NEU eingestellte/wiedereingestellte Soldaten !

"Bundesbesoldungsgesetz § 27 Bemessung des Grundgehaltes

(1) Das Grundgehalt wird, soweit nicht gesetzlich etwas Anderes bestimmt ist, nach Stufen bemessen.
Dabei erfolgt der Aufstieg in eine nächsthöhere Stufe nach bestimmten Dienstzeiten,
in denen anforderungsgerechte Leistungen erbracht wurden (Erfahrungszeiten).

(2) Mit der ersten Ernennung mit Anspruch auf Dienstbezüge im Anwendungsbereich dieses
Gesetzes wird ein Grundgehalt der Stufe 1 festgesetzt, soweit nicht (...) bei Soldaten eine
andere Bemessung des Grundgehaltes nach Absatz 4 Satz 4 erfolgt.
Die Stufe wird mit Wirkung vom Ersten des Monats festgesetzt, in dem die Ernennung wirksam wird. (...)

(3) Das Grundgehalt steigt nach Erfahrungszeiten von zwei Jahren in der Stufe 1, von jeweils
drei Jahren in den Stufen 2 bis 4 und von jeweils vier Jahren in den Stufen 5 bis 7.

Abweichend von Satz 1 beträgt die Erfahrungszeit bei Soldaten in der Stufe 2 zwei Jahre und drei Monate (...).
Zeiten ohne Anspruch auf Dienstbezüge verzögern den Aufstieg um diese Zeiten, soweit in § 28 Absatz 2
nicht etwas Anderes bestimmt ist. Die Zeiten sind auf volle Monate abzurunden.

(4) Bei Soldaten sind für den Aufstieg von Stufe 1 nach Stufe 2 Erfahrungszeiten ab dem Ersten des Monats maßgeblich,
in dem das 21. Lebensjahr vollendet wird.
Steht ihnen Grundgehalt der Besoldungsgruppe A 8 oder höher zu, verlängern sich die Erfahrungszeiten
nach Absatz 3 Satz 1 und 2 um jeweils zwölf Monate.

Satz 2 gilt unabhängig von der Besoldungsgruppe auch ab Erreichen der Stufe 4.

Bei erstmaliger Ernennung in einem höheren Dienstgrad werden zur Berücksichtigung der besonderen
militärischen Personalstrukturen Stufe und verbleibende Erfahrungszeiten bis zum Aufstieg in die
nächsthöhere Stufe so festgesetzt, als ob die Ernennung zum Ersten des Monats erfolgt wäre,
in dem das 21. Lebensjahr vollendet wurde."


Daraus ergeben sich dann die Fallgruppen:

1. Soldaten ohne verwertbaren Zivilberuf > deshalb Einstellung im untersten Mannschaftsdienstgrad

z.B. als Flieger (MannLB) , FliegerUA (Uffz-LB), oder FliegerFA (Fw-LB)

unter 21 bei Einstellung

hier greift der § 27 Abs 2 , 1. Halbsatz in Verbindung mit Abs. 4 Satz 1

Als Beginn der Stufe 1 wird der erste des Monats gesetzt, indem er das 21. Lebensjahr vollenden wird.

über 21 bei Einstellung

hier greift nur § 27 Abs. 2 , 1. Halbsatz, weil der Soldat schon das 21. Lebensjahr vollendet hat.

Als Beginn der Stufe 1 wird deshalb der erste des Monats der erstmaligen Ernennung gesetzt. (Abs 2 , Satz 2)


2. Soldaten mit verwertbaren Zivilberuf und Einstellung mit höherem Dienstgrad (Eignungsübende)

unter 21 bei Einstellung

hier greift der § 27 Abs 2 , 1. Halbsatz in Verbindung mit Abs. 4 Satz 1

Als Beginn der Stufe 1 wird der erste des Monats gesetzt, indem er das 21. Lebensjahr vollenden wird.

über 21 bei Einstellung

hier greift der § 27 Abs. 4 Satz 4

Der Beginn der Stufenberechnung wird auf den ersten des Monats gesetzt, in dem der Soldat
sein 21. Lebensjahr bereits vollendet hat.

Beispiel für einen Eignungsübenden über 21 bei Einstellung:

Vorgabe:
Dienstantritt : 01.07.2010
Dienstgrad : Unteroffizier
Geburtsdatum : 12.08.1981
Ernennung SaZ: m.W.v. 02.11.2010

Daten des Soldaten in PersWiSys, sobald er m.W.v. 02.11.10 zum SaZ ernannt wurde:

Beginndatum : 02.11.2010
Stufe : 4
Beginn Stufe : 01.11.2010 (Erster des Monats der Ernennung)

Die Stufenberechnung sieht dabei folgendermaßen aus:

"Startpunkt" ist wieder das 21. Lebensjahr !

Der Soldat vollendet sein 21. Lj am 11.08.2002.
Also beginnt für ihn die Stufe 1 am ersten dieses Monats >> 01.08.2002

Weitere Fortschreibung der Stufen ist dann:

Stufe 1 >> 01.08.2002
Stufe 2 >> 01.08.2004 (nach 2 Jahren)
Stufe 3 >> 01.11.2006 (nach 2 Jahren und 3 Monaten)
Stufe 4 >> 01.11.2009 (nach 3 Jahren)

Da der Soldat sich zum Zeitpunkt der Einstellung/Ernennung im "Zeitfenster" der Stufe 4
befindet, wird diese auch vergeben.

Seine nächste Steigerung in Stufe 5 erfolgt dann zum 01.11.2013 (nach 4 Jahren).

Soldaten die bei Einstellung jünger als 21 sind erhalten ab Einstellung das Gehalt der Stufe 1,
der Beginn der Stufe 1 wird wie o.g. auf den Ersten des Monats gesetzt, indem das 21. Lebensjahr
vollendet wird. Ab diesem Zeitpunkt beginnen auch erst die 2 Jahre zu laufen, die zum Aufstieg in Stufe 2 notwendig sind.

D.h., wer genau mit 18 zur Bw kommt - bekommt ca. 5 Jahre lang Gehalt der Stufe 1.



Autor Lilli
 - 21. Juni 2012, 23:44:03
Oh, da habe ich ja vollkommen falsch gelegen! Danke für die Antworten:)
Autor KlausP
 - 21. Juni 2012, 22:05:26
Sie werden ganz normal nach Bundesbesoldungsordnung A, Besoldungsgruppe A3 mit der niedrigsten Erfahrungsstufe besoldet.
Autor Ralf
 - 21. Juni 2012, 22:02:42
Nein, es werden so ca. 1400,- sein.
Autor Lilli
 - 21. Juni 2012, 21:54:53
Ich habe da mal ne ganz blöde Frage.

Zu mir 19 Jahre ,ledig, ohne Kind

Komme gerade aus dem znwg und habe eine Stelle als Saz4 bekommen. Werde am 01.10. Meine AGA beginnen.
Wie sieht es in der Grundausbildung mit der Besoldung aus? Habe gehört es seien so um die 300€? 

Bin dankbar über jede Antwort:)
Autor Tommie
 - 21. Juni 2012, 07:35:52
So etwas passiert meistens auf der Grundlage von § 17, Nr. 2, Abschnitt 2 der Soldatenlaufbahnverordnung (SLV):

"Liegen die Voraussetzungen des Satzes 1 vor, kann für eine militärfachliche Verwendung mit einem höheren Dienstgrad, höchstens jedoch mit dem Dienstgrad Stabsfeldwebel, eingestellt werden, wer die besondere Eignung für den höheren Dienstgrad durch eine hauptberufliche Tätigkeit erworben hat. Die hauptberufliche Tätigkeit muss nach dem Erwerb der in Satz 1 genannten Bildungsvoraussetzungen ausgeübt worden sein und nach Fachrichtung und Schwierigkeit der Tätigkeit der vorgesehenen Verwendung entsprechen.
Die Mindestdauer der Tätigkeit beträgt für eine Einstellung
1. als Oberfeldwebel ein Jahr,
2. als Hauptfeldwebel fünf Jahre und
3. als Stabsfeldwebel neun Jahre."

Hätte er ein Jahr mehr Berufserfahrung und ein entsprechendes Alter (Achtung: Es wird keine 23-jährigen HptFw über diesen Paragraphen geben!), hätte man ihn auch als Hauptfeldwebel einstellen können!
Autor Rollo83
 - 21. Juni 2012, 07:20:43
Sie werden als Obefeldwebel eingestellt ? Auf welcher Grundlage passiert das denn?
Autor Nordlicht87
 - 21. Juni 2012, 06:26:37
Also da ich im April 2013, 26 werden und meine Eignungsübung am 1.2.2013 endet(= Ernennung zum SaZ?), müsste ich ja in Stufe 3 kommen, oder?
Und in welcher Stufe bin ich vor der Ernennung?

Muss es ja bei der Berufsunfähigkeitsversicherung angeben.
Autor Ralf
 - 21. Juni 2012, 05:24:12
Da kommts schon auf die Monate an: Wenn du mit 25 ernannt wirst, rechnet man Stufe 1 2 Jahre zurück, Stufe 2 2 Jahre und 3 Monate, anschl. Stufe 3 für 3 Jahre.
Also entweder grad noch 2 oder schon 3.
Autor Nordlicht87
 - 20. Juni 2012, 22:54:28
Ja,wusste nur ungefährt, aber man ist doch schon neugierig, oder nicht? :-)

Ernennungzeitpunkt zum SAZ ist doch nach der Eignungsübung? da ich dann noch 25 bin, müsste ich ja in A7/2 kommen, oder? mit 26 in A7/3?

Will das System ja auch mal verstehen.
Autor Ralf
 - 20. Juni 2012, 22:09:44
Die Altersstufe richtet sich nach dem Lebensalter, in deinem Fall, wird zurückgerechnet bis zu dem Zeitpunkt, wo du 21 geworden bist. Die Zeit zählt ab da bis zum Ernennungszeitpunkt SaZ- Von daher lässt sich das bei Fehlen der angaben nicht sagen, wo du eingestuft wirst.

Ich frag mich nur immer, ob das so wichtig ist zu wissen, denn unterschrieben hast du ja bereits auch in Unkenntnis deines genauen Verdienstes.
Autor Nordlicht87
 - 20. Juni 2012, 21:21:43
Moin, nun habe ich auch ne Frage,
Ich fange als SanFw mit dem Dienstgrad Oberfeldwebel an, habe 4 Jahre Berufserfahrung als RettAss und werde auch als RettAss tätig sein.
mit welcher Stufe fange ich an? also A7 ist klar. Nur richtet sich die Stufen nach Dienstzeit oder nach der Berufserfahrung?

Autor KlausP
 - 21. Oktober 2011, 16:44:01
Googeln Sie mal nach "Besoldungstabelle Bund 2011". Bundesbesoldung und Landesbesoldung unterscheiden sich inzwischen. Als OGefr sollten Sie Besoldung nach A4 bekommen, Ihre "Erfahrungsstufe" dürfte die "2" sein. Bei den Besoldungstabellen ist meist auch ein Rechner dabei, mit dem Sie Ihr etwaiges Netto ausrechnen können. Das, was jetzt bei Ihrer Abschlagszahlung an Ihrer normalen Besoldung fehlt, bekommen Sie bei der ersten regulären Besoldung nachgezahlt.
Autor Hiko 87
 - 21. Oktober 2011, 16:39:00
tachen an alle,

ich möchte mir gerne meinen sold/gehalt/dienstbezüge berechnen ! bin in berlin stationiert und bin mir jetzt nicht sicher welchte besoldungstabelle ich nehmen soll !
Hab gerade als saz 5 wiedereinsteller meinen dienst begonnen und eine abschlagzahlung erhalten ! Soweit ich weiß beläuft diese sich auf 80 % das normalen gehalts !
hab 1200 euro bekommen und wenn das 80 % von X ist komme ich auf 1500 euro !

laut besoldungstabelle von bund müsste ich eigl ja bisl mehr als 1630 euro bekommen ! wenn ich die von berlin nehme komme ich auf genau 1500 !

Bin Obergefreiter , 24 jahre , ledig , stauerklasse I !

Ich geh mal davon aus das die tabelle vom bund die richtige ist aber vll irre ich mich ja doch !

http://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/be?id=beamte-berlin-2011&g=A_4&s=2&f=0&z=100&zulage=&stj=2011&stkl=1&r=0&zkf=0&kk= <-- tabelle berlin

http://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/bund?id=beamte-bund-2011i&g=A_4&s=2&f=0&z=100&zulage=&stj=2011&stkl=1&r=0&zkf=0&kk= tabelle bund

danke :)