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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen. Auch die Nutzung der Bundeswehr-Personalnummer ist nicht die beste Idee....
Zitat von: Dar am 21. Juni 2012, 13:21:10
Danke für die schnellen Antworten.
@KlausP: Leider ließ sich zu "ZDv 19/5" kein Ergebnis finden. Auch zum Suchbegriff "Haar- und Barttracht der Soldaten" habe ich keine genauen Wortlaute finden können.
Trotzdem entnehme ich ihrem Kommentar, das es hier anscheinend nicht um die Länge, sondern um die Form zu gehen scheint. Damit wäre mein Haarschnitt also untersagt.
@Paramedic: Mit Haupthaar ist also alles bis auf die Seiten und hinten gemeint? Heißt, der 5cm breite 9mm lange Streifen oben ist nicht in Ordnung und ich soll stattdessen alles oben drauf 9mm trimmen? Nochmal zum Verständnis, der Streifen geht nicht durch bis in den Nacken sondern endet hinten oben.