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ZitatDas mir da denn jetzt auch ein Gespräch mit einem Psychologen bevorsteht war mir nicht bewusst.
ZitatPS: Danke, aber eigentlich kann der Thread dann auch gelöscht werden wenn die eigentlichen Fragen nich beantwortet werden.
Zitat von: Davis am 23. Juni 2012, 13:22:00Zitatlol
Nur 2 Sachen mit Vorladung als Täter.......
na dann viel Spass beim Psychologengespräch.
Was soll denn das jetzt heißen?
Warst du immer eine ausgesprochen vorbildliche Person?
Zitat von: Davis am 23. Juni 2012, 13:34:03
Im Grunde genommen möchte ich auch daraus keine Diskussion führen.
Es ging mir nur darum woher ich die Zettelein bekommen könnte bzw. welche die beste Anlaufstelle dafür wäre nach mehr hab ich gar nicht gefragt, oder?
PS: Danke, aber eigentlich kann der Thread dann auch gelöscht werden wenn die eigentlichen Fragen nich beantwortet werden.
LG, Davis
Zitatlol
Nur 2 Sachen mit Vorladung als Täter.......
na dann viel Spass beim Psychologengespräch.
ZitatWenn ich nicht einmal weis, wieviele Vorladungen zum Gericht ich bekommen habe, wird sich eine Einstellung als SAZ eh erledigt haben, Stichwort charakterliche Uneignung.Nur damit es alle wissen ich bin kein Schwerstkrimineller. Und erwähnt das ich nicht mal weiß wieviel Vorladungen ich habe, hab ich auch nicht geschrieben.
ZitatAlso deine Ladung erhälst du von deinem Verteidiger,der hat eine Akte angelegt wo der Sachverhalt festgehalten wurde, dazu zählen auch Vorladungen und Urteile.Die Akten müssen 4 Jahre lang aufbewahrt werden.Wende dich einfach an deinen (Pflicht?)Verteidiger und frage bei ihm nach.Ja damals hatte mich jemand vom Jugendamt verteidigt, also wäre das wohl die nächst beste Anlaufstelle.