ZUR INFORMATION:
Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.
AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: wachmann am 23. Juni 2012, 12:41:21
Hab mich da mit einem sehr netten 44 Jährigen unterhalten den sie als HG wiedereingestellt haben! Als Lufttransportsoldat in Bayern.
Zitat von: Flexscan am 08. Juni 2012, 21:00:03
ich stell es mir grad sehr amüsant vor.
Sitze abends beim Dienstschlussbier im Mannschaftsheim und am Tisch nebenan sitzen 2 Obergefreite. Der eine Mitte 50 der ander hat fast die 60 erreicht.....
ZitatDu bist also sozusagen schamlos.
Zitat von: Ralf am 08. Juni 2012, 20:55:34
Unabhängig davon gibts keine Altersgrenze (mehr), die da lautet 32.
Ungediente, Wiedereinsteller in eine andere Laufbahn und Einstellungen ohne nutzbaren Zivilberuf o.ä. können bis zur Vollendung des 29. Lj eingestellt werden.
Alle anderen und die Laufbahngruppe der Msch unterliegen keiner Altersgrenze (wenn man mal das 62. Lj außer acht lässt).
Zitat von: Synthic am 08. Juni 2012, 20:58:30
Ja das hab ich inzwischen auch schon gelesen. Ich gehör aber nicht zu der Gruppe von Personen die fehlerhafte Posts aus Scham löschenIch lass mich dann öffentlich berichtigen und gut is
ZitatKann ich mit 32 nicht mehr zur BW?
Zitat von: Synthic am 08. Juni 2012, 14:14:50
Das kommt ganz drauf an, welche Laufbahn Sie in betracht ziehen
Genau gesehen, können Sie sich glaube ich bis zum 32. Lebensjahr verpflichten.