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Zitat von: ulli76 am 28. Juni 2012, 21:54:19
Wenn noch nen Gelöbnis durchgeführt wird, wird das ja gerne mit nem Tag d. offenen Tür/Elterntag verbunden. Und damit das nicht ganz so doof aussieht, wenn nur 5 FWDL geloben, lässt man die SaZ halt mitantreten.
Bringt auch schöne Fotos für´s Familienalbum und die meisten Angehörigen verstehen den Unterschied eh ned.
Zitat von: ulli76 am 28. Juni 2012, 21:46:25
Als SaZ zahlste die ca. 8€, als FWDL nicht.
Und nicht wundern: In den meisten Schreiben von den Grundausbildungseinheiten steht drin, dass man Essensgeld mitbringen soll-liegt wohl dran, dass es mehr SaZ als FWDL gibt und nur ein Schreiben verschickt wird.
Zitat von: KlausP am 25. Juni 2012, 10:44:43ZitatAlso kann ich mit den Zetteln an sich nichts anfangen oder?
Natürlich können Sie damit "was anfangen". Damit teilen Sie Ihrer Krankenkasse mit, dass Sie Soldat werden und demzufolge die Krankenkasse keine Beitragsleistungen mehr von Ihnen bekommt und damit Ihnen gegenüber auch nicht mehr leistungspflichtig wird, weil Sie während des Wehrdienstes Anspruch auf kostenlose truppenärztliche Versorgung haben. Sie geben aber nur den "Zettel" ab, auf dem was von "Mitteilung über den Beginn des Wehrdienstes" steht. Den anderen, in dem die Beendigung des Wehrdienstes mitgeteilt wird, geben Sie erst dann ab, wenn es soweit ist.
ZitatAlso kann ich mit den Zetteln an sich nichts anfangen oder?
Zitat von: Tommie am 25. Juni 2012, 10:31:42
Genau die meinte ich auch! Die liegen auch jedem Heranziehungsbescheid zu einer Einzelübung bei und die sollten vom Arbeitgeber ausgefüllt werden. Das macht dieser jedoch im Regelfalle elektronisch, so dass ich die immer gleich wegwerfen kann! Zu allen meldungen bezüglich Renten-/Kranken- ... Versicherungen ist der Arbeitgeber verpflichtet. Der Krankenkasse selbst reicht im Normalfall das persönliche Erscheinen und eine Kopie der Aufforderung zum Dienstantritt!
Zitat von: Tommie am 25. Juni 2012, 10:18:44
Die "Zettel" sollten eigentlich vom Arbeitgeber ausgefüllt werden, wenn man denn einen hat! Allerdings erledigen die den Datenaustausch mit den krankenkassen meistens elektronisch. Die Dame von der Krankenkasse wird sich eien Kopie des Einberufungsbescheides ziehen und gut isses
! Und bei der Uni wird es nicht viel anders laufen ...