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Zusammenfassung

Autor Ralf
 - 31. August 2014, 20:18:29
Themenfeld 2, Maßnahme 5 "Binnenarbeitsmarkt stärken - Perspektiven weiterdenken"
Autor Niederbayer
 - 31. August 2014, 20:12:17
Weiterverwendung auf zivilen Stellen in der Bundeswehr?
Habe ich noch gar nicht gelesen.
Autor Ralf
 - 31. August 2014, 20:11:16
Das Attraktivitätsprogramm treibt ja auch genau diesen Punkt voran.
Autor InstUffzSEAKlima
 - 31. August 2014, 20:02:11
Im Bereich des BAAINBw (ehem. BWB & IT-AmtBw) werden regelmäßig Stellen für den gehobenen und höheren Dienst angeboten. Dort waren in der Vergangenheit auch viele technischen Stellen ausgeschrieben bzw. zu besetzen.
Autor Niederbayer
 - 31. August 2014, 18:32:41
Gibt es eigentlich auch Erfahrungen von ehem. Soldaten, die mit 40 aus der Bundeswehr ausgeschieden sind?
Ist es eigentlich möglich, in einer Behörde nach der Laufbahn als Zeitoffizier im höheren Dienst einzusteigen oder ist das eher den Juristen vorbehalten? Welche Behörden wären das, die sich für uns anbieten? Mir fällt spontan nur das Auswärtige Amt ein.
Autor InstUffzSEAKlima
 - 17. August 2012, 17:52:44
Wenn man dem Chef die konkreten Umstände dieser beabsichtigten Maßnahmen vorlegen kann und in diesem Zeitraum eine Abkömmlichkeit vom Dienstbetrieb keine Probleme bereitet, wird er in den wenigsten Fällen dagegen sein. SaZ ist man schließlich nicht bis zum Ende aller Tage und rechtzeitige Bemühungen noch während der aktiven Dienstzeit für die Zeit danach erfordern auch hin und wieder "Kulanzregelungen im Rahmen der Vorschriften und Ermessensspielräume".
Autor Rollo83
 - 17. August 2012, 15:04:13
Ja, das "sehr gut" war auch ironisch von mir gemeint.
Mir steht kein Praktikum zu außer vielleicht im Ermessen des Chefs. Bei und machen allerdings sehr viele Soldaten Praktikas und wir sind alle Fachdiener.
Autor Lumpy
 - 17. August 2012, 14:51:55
Öhm, besagt Klaus Zitat nicht, dass "Neckermänner" eben kein Praktikum erhalten? Oder habe ich da was falsch verstanden?
Autor Rollo83
 - 17. August 2012, 14:19:31
Sehr gut, ich bin mit höherem Dienstgrad eingestiegen fall da also nicht drunter. Wird wohl im Ermessen des DV liegen!?

Ich meine ein Praktikum was relativ kurz vor dem Vollzeit BFD beginnt.
Autor KlausP
 - 17. August 2012, 13:47:12
§ 7 SVG:

Zitat(1) Soldaten auf Zeit und freiwilligen Wehrdienst nach Abschnitt 7 des Wehrpflichtgesetzes Leistenden werden innerhalb der Berufsförderung der Bundeswehr bei der Erlangung eines ihrem Qualifikationsprofil entsprechenden Arbeitsplatzes unterstützt. Hierzu gehört auch die vermittlerische Betreuung durch den Berufsförderungsdienst der Bundeswehr.
(2) Es sind rechtzeitig die Maßnahmen einzuleiten oder durchzuführen, die eine Arbeitsaufnahme im Anschluss an das Dienstverhältnis erleichtern (Eingliederungsmaßnahmen). Vor oder nach der Förderung einer schulischen oder beruflichen Bildungsmaßnahme kann innerhalb von sieben Jahren nach dem Dienstzeitende die Teilnahme an Berufsorientierungs- oder Berufsvorbereitungsmaßnahmen und an Bewerbertrainingsprogrammen mit den gleichen Leistungen wie für die Teilnahme an Bildungsmaßnahmen nach § 4 gefördert werden. Satz 2 gilt für Soldaten auf Zeit, die keinen Anspruch auf Förderung der schulischen und beruflichen Bildung nach § 5 Absatz 4 haben, mit der Maßgabe, dass die Maßnahme innerhalb von einem Jahr beginnen muss.
(3) Soldaten auf Zeit mit einer Verpflichtungsdauer von mindestens zwölf Jahren, die nicht auf Grund ihrer zivilberuflichen Vorbildung mit höherem Dienstgrad eingestellt wurden oder die während ihrer Dienstzeit keine zivilberuflich anerkannte militärfachliche Aus- oder Weiterbildung im Sinne des § 5 Absatz 6 bis 9 erhalten haben, haben Anspruch auf Teilnahme an höchstens drei Berufsorientierungspraktika mit einer Dauer von jeweils höchstens einem Monat unter Freistellung vom militärischen Dienst. Ein Praktikum kann in mehrere Abschnitte aufgeteilt werden, soweit es zur Umsetzung des Förderungsplans zweckmäßig ist.
(4) Soldaten auf Zeit mit einer Verpflichtungsdauer von mindestens vier Jahren, die keinen Anspruch nach Absatz 3, aber einen erhöhten Berufsorientierungsbedarf haben, kann Freistellung vom militärischen Dienst zur Teilnahme an einem Berufsorientierungspraktikum mit einer Dauer von höchstens einem Monat gewährt werden. Absatz 3 Satz 2 gilt entsprechend.
(5) Für frühere Soldaten auf Zeit und für freiwilligen Wehrdienst nach Abschnitt 7 des Wehrpflichtgesetzes Leistende, die ihre volle berufliche Leistungsfähigkeit erst nach einer Einarbeitungszeit erlangen können, kann ein Einarbeitungszuschuss gewährt werden.
(6) Bewirbt sich ein Soldat auf Zeit, dessen Dienstzeit für einen Zeitraum von zwölf oder mehr Jahren festgesetzt worden ist, bis zum Ablauf von sechs Monaten nach Beendigung seines Wehrdienstverhältnisses oder dem Ende der Förderung seiner Bildungsmaßnahme um Einstellung in den öffentlichen Dienst, stehen dessen Einstellung Vorschriften nicht entgegen, nach denen ein Höchstalter bei der Einstellung nicht überschritten sein darf. Dies gilt auch, wenn der Soldat im Anschluss an den Wehrdienst eine für den künftigen Beruf vorgeschriebene, über die allgemeinbildende Schulbildung hinausgehende Ausbildung ohne unzulässige Überschreitung der Regelzeit durchführt und sich bis zum Ablauf von sechs Monaten nach Beendigung der Ausbildung um Einstellung in den öffentlichen Dienst bewirbt.

http://www.gesetze-im-internet.de/svg/
Autor ulli76
 - 17. August 2012, 13:43:39
Was genau meinst du damit?Praktikum für was? Wann willst du das machen? Über BFD zum Ende der Dienstzeit?
Autor Rollo83
 - 17. August 2012, 11:36:43
Kurze Frage, ich find im Netz keine Antwort. Wie viel Wochen Praktikum stehen einem SAZ 12 während der Dienstzeit zu ?
Autor InstUffzSEAKlima
 - 28. Juni 2012, 19:38:59
Übergangsgebührnisse und die nach dem Studium folgende Anstellung überschnitten sich bei mir nicht, sondern es gab eine kurze Phase, die ich mit den Rücklagen problemlos überdauerte (war ja vorher bekannt, wann die Übergangsgeb. enden). In dieser Zeit hat aber der BFD die Krankenversicherungskosten übernommen.
Autor Arctic
 - 28. Juni 2012, 18:19:14
Das heisst also, du hast Elektrotechnik studiert und danach warst du wissenschaftl.Mitarbeiter und hast da natürlich was verdient. Oder durftest du da nichts verdienen weil du von der BW 90 % erhalten hast? Wie lang war gesamt dein Anspruch auf Förderung? (Asche auf mein Haupt aber die Regelungen für SaZ 8 hab ich nicht im Kopf ::) Das wäre auch so ein Traum von mir. Master machen in Vollzeit-BFD und danach wissenschaftl.Mitarbeiter, während ich noch 3 Jahre Bezüge kriege. Oder kriegt man die nur wenn man keine Arbeit findet oder wie ist das? Dachte eigentlich das das weg fällt, wenn man jetzt z.B eine feste Anstellung bekommt. Oder irre ich da`?
Autor Aurignacien
 - 28. Juni 2012, 18:11:54
ZitatDu bist dann direkt am Institut geblieben, als wissenschaftl. Mitarbeiter oder wie?

Genau.

Zitatund in meiner damaligen Verfassung hätte ich sicherlich kein Studium durchziehen können.

So ging es mir auch, ich hatte damals die typische "kein Bock mehr auf Lernen"-Einstellung, aber man wird ja klüger und will mehr ;).

ZitatLetztlich zählt wirklich nur das Studienergebnis

Dem stimme ich absolut zu!