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Autor ulli76
 - 28. Juni 2012, 22:14:35
Jo-oder so.
Wird halt an jedem Standort unterschiedlich gehandhabt.
Autor xassax
 - 28. Juni 2012, 22:00:07
Zitat von: ulli76 am 28. Juni 2012, 21:54:19
Wenn noch nen Gelöbnis durchgeführt wird, wird das ja gerne mit nem Tag d. offenen Tür/Elterntag verbunden. Und damit das nicht ganz so doof aussieht, wenn nur 5 FWDL geloben, lässt man die SaZ halt mitantreten.
Bringt auch schöne Fotos für´s Familienalbum und die meisten Angehörigen verstehen den Unterschied eh ned.


In meinem Schreiben steht, dass man als SaZ im Truppenstandort, Augustdorf, sein Gelöbnis hat und als FWDler im Zuge eines "öffentlichkeitswirksamen Appells" das Gelöbnis in Berlin abgehalten wird. Muss auch eine Woche vorher nach Berlin reisen um auf eben diesen Appell vorbereitet zu werden. Find ich halt schade, da so meine Familie und Freundin nicht anwesend sein werden. Berlin ist dann doch etwas weit weg.
Autor ulli76
 - 28. Juni 2012, 21:54:19
Wenn noch nen Gelöbnis durchgeführt wird, wird das ja gerne mit nem Tag d. offenen Tür/Elterntag verbunden. Und damit das nicht ganz so doof aussieht, wenn nur 5 FWDL geloben, lässt man die SaZ halt mitantreten.
Bringt auch schöne Fotos für´s Familienalbum und die meisten Angehörigen verstehen den Unterschied eh ned.
Autor xassax
 - 28. Juni 2012, 21:49:43
Zitat von: ulli76 am 28. Juni 2012, 21:46:25
Als SaZ zahlste die ca. 8€, als FWDL nicht.
Und nicht wundern: In den meisten Schreiben von den Grundausbildungseinheiten steht drin, dass man Essensgeld mitbringen soll-liegt wohl dran, dass es mehr SaZ als FWDL gibt und nur ein Schreiben verschickt wird.


Ach, ich dachte das würde auch für mich als FWDLer gelten mit dem "Verpflegung selbst zahlen".
Aber stimmt, ist auch schon wegen dem Gelöbnis an FWDLer und SaZ addressiert. Hab mein Gelöbnis schon in meiner 3. Dienstwoche in Berlin oO
Aber gut, dann freu ich mich, dass die Verpflegungskosten für mich wegfallen und vielen Dank für die schnelle Antwort! :)
Autor ulli76
 - 28. Juni 2012, 21:46:25
Als SaZ zahlste die ca. 8€, als FWDL nicht.
Und nicht wundern: In den meisten Schreiben von den Grundausbildungseinheiten steht drin, dass man Essensgeld mitbringen soll-liegt wohl dran, dass es mehr SaZ als FWDL gibt und nur ein Schreiben verschickt wird.
Autor xassax
 - 28. Juni 2012, 21:43:11
Nochmal eine kleine Verständnisfrage, im Flyer zum FWD wird ja die Truppenverpflegung unter dem Punkt "Unentgeldliche Leistungen" geführt. Allerdings heißt es ja, dass man für das Essen in der Kaserne täglich diese 7,sonstwas aufwendet.
Was trifft denn nun zu? Oder werf ich da gerade was durcheinander?

mfg

xassax
Autor xassax
 - 25. Juni 2012, 10:52:52
Zitat von: KlausP am 25. Juni 2012, 10:44:43
ZitatAlso kann ich mit den Zetteln an sich nichts anfangen oder?

Natürlich können Sie damit "was anfangen". Damit teilen Sie Ihrer Krankenkasse mit, dass Sie Soldat werden und demzufolge die Krankenkasse keine Beitragsleistungen mehr von Ihnen bekommt und damit Ihnen gegenüber auch nicht mehr leistungspflichtig wird, weil Sie während des Wehrdienstes Anspruch auf kostenlose truppenärztliche Versorgung haben. Sie geben aber nur den "Zettel" ab, auf dem was von "Mitteilung über den Beginn des Wehrdienstes" steht. Den anderen, in dem die Beendigung des Wehrdienstes mitgeteilt wird, geben Sie erst dann ab, wenn es soweit ist.


Alles klar, vielen Dank :)
Autor KlausP
 - 25. Juni 2012, 10:44:43
ZitatAlso kann ich mit den Zetteln an sich nichts anfangen oder?

Natürlich können Sie damit "was anfangen". Damit teilen Sie Ihrer Krankenkasse mit, dass Sie Soldat werden und demzufolge die Krankenkasse keine Beitragsleistungen mehr von Ihnen bekommt und damit Ihnen gegenüber auch nicht mehr leistungspflichtig wird, weil Sie während des Wehrdienstes Anspruch auf kostenlose truppenärztliche Versorgung haben. Sie geben aber nur den "Zettel" ab, auf dem was von "Mitteilung über den Beginn des Wehrdienstes" steht. Den anderen, in dem die Beendigung des Wehrdienstes mitgeteilt wird, geben Sie erst dann ab, wenn es soweit ist.
Autor xassax
 - 25. Juni 2012, 10:34:54
Zitat von: Tommie am 25. Juni 2012, 10:31:42
Genau die meinte ich auch ;) ! Die liegen auch jedem Heranziehungsbescheid zu einer Einzelübung bei und die sollten vom Arbeitgeber ausgefüllt werden. Das macht dieser jedoch im Regelfalle elektronisch, so dass ich die immer gleich wegwerfen kann! Zu allen meldungen bezüglich Renten-/Kranken- ... Versicherungen ist der Arbeitgeber verpflichtet. Der Krankenkasse selbst reicht im Normalfall das persönliche Erscheinen und eine Kopie der Aufforderung zum Dienstantritt!


Achso okay, einen Arbeitgeber habe ich in diesem Sinne ja nicht. Bin ja z.Z. noch Student. Also kann ich mit den Zetteln an sich nichts anfangen oder?
Vielen Dank für die Antworten, steh bei diesem Zettelzeugs echt aufm Schlauch :D
Autor Tommie
 - 25. Juni 2012, 10:31:42
Genau die meinte ich auch ;) ! Die liegen auch jedem Heranziehungsbescheid zu einer Einzelübung bei und die sollten vom Arbeitgeber ausgefüllt werden. Das macht dieser jedoch im Regelfalle elektronisch, so dass ich die immer gleich wegwerfen kann! Zu allen meldungen bezüglich Renten-/Kranken- ... Versicherungen ist der Arbeitgeber verpflichtet. Der Krankenkasse selbst reicht im Normalfall das persönliche Erscheinen und eine Kopie der Aufforderung zum Dienstantritt!
Autor xassax
 - 25. Juni 2012, 10:27:19
Zitat von: Tommie am 25. Juni 2012, 10:18:44
Die "Zettel" sollten eigentlich vom Arbeitgeber ausgefüllt werden, wenn man denn einen hat ;) ! Allerdings erledigen die den Datenaustausch mit den krankenkassen meistens elektronisch. Die Dame von der Krankenkasse wird sich eien Kopie des Einberufungsbescheides ziehen und gut isses ;) ! Und bei der Uni wird es nicht viel anders laufen ...


Also ich meinte jetzt spezifisch die beiden Zettel mit "Meldung gemäß §204 Sozialgesetzbuch (SGB) V über den Beginn bzw. die Beendigung des FWD".
Da müssen Versicherungsnummer etc. eingetragen, zu denen meinte die Dame, dass ich die der Krankenkasse schicken soll, damit die Zettel vn ihnen ausgefüllt werden können..
Autor Tommie
 - 25. Juni 2012, 10:25:22
Und bei mir (Reservist!) nennt es sich neuerdings "Heranziehungsbescheid zu einer (Einzelübung?besonderen Auslandsverwendung)"! Aber er hat -glaube ich zumindest- verstanden,was ich meine ;) !
Autor Ralf
 - 25. Juni 2012, 10:21:29
@off-topic: Einberufungsbescheid gibst nicht mehr, das Papier nennt sich nun "Aufforderung zum Dienstantritt".
Autor Tommie
 - 25. Juni 2012, 10:18:44
Die "Zettel" sollten eigentlich vom Arbeitgeber ausgefüllt werden, wenn man denn einen hat ;) ! Allerdings erledigen die den Datenaustausch mit den krankenkassen meistens elektronisch. Die Dame von der Krankenkasse wird sich eien Kopie des Einberufungsbescheides ziehen und gut isses ;) ! Und bei der Uni wird es nicht viel anders laufen ...
Autor xassax
 - 25. Juni 2012, 10:14:47
Ich denke so werde ich es machen.
Habe gerade mit meiner Krankenkasse telefoniert und ich ich soll morgen mal mit den Zetteln vorbeikommen, die nette Dame vermutet, dass diese von ihnen ausgefüllt werden müssen :D
Aber Danke für die schnelle Antwort :)