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Autor schlammtreiber
 - 02. Juli 2012, 08:32:20
Ich find das ein Stück weit schön und auch herzlich, wie sich alle hier verstehen und gemeinsam die unschönen gesagten Worte verarbeiten.

Das Pony siegt!

[gelöscht durch Administrator]
Autor wolverine
 - 29. Juni 2012, 16:37:03
Ich finde auch nicht, dass das hier stattgefunden hat. Es wurde und wird ein offenes Wort gesprochen und immer allen nach dem Mund reden hilft auch nicht wirklich weiter. Aber ein Verdacht, dass gerne alle Annehmlichkeiten ausgeschöpft wurden und jetzt eben nur noch der "Anspruch" gesucht und durchgesetzt werden soll (selbst wenn dieser nicht besteht), bleibt schon. Und dann darf man das auch formulieren.
Autor justice005
 - 29. Juni 2012, 16:18:38
Dann entschuldige ich mich auch für meine zu harte Ausdrucksweise. Ich wollte niemandem auf den Schlips treten. Sorry.

Ich bin immer ein wenig empfindlich, wenn Leute, die private Probleme haben, nur entgegengeblafft wird, sie sollen "treu dienen" und sie seien selber schuld, weil sie sich ja verpflichtet hätten... Während einer Verpflichtungszeit können sich Dinge ergeben, die eben nicht von Anfang an klar waren. Und wer im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten nach Lösungen sucht, er hat es nicht von vorne herein verdient, angeblafft zu werden. Das tun aber leider auch Vorgesetzte im Truppenalltag immer wieder. Diese Vorgesetzte vergessen dann ganz offensichtlich Ihre Fürsorgepflicht gemäß § 10 III SG und Ihre Kameradschaftspflicht nach § 12 SG, woraus sich berechtigterweise die Frage ergibt, wer denn eigentlich derjenige ist, der nicht treu dient.

Ich wollte das aber nicht an den übrigen Forumsteilnehmer auslassen.

Autor F_K
 - 29. Juni 2012, 15:53:21
ZitatIch weiß, wer austeilt muss auch einstecken, aber: Es muss ja nicht jeder mitmachen!

Uli hat es doch deutlich freundlicher als Justice angesprochen.

Nichtsdestsotrotz - der Sachverhalt war von mir falsch dargestellt worden und ist berichtigt worden (Schuldigung - danke dafür) - ich hatte das mit Freistellung aus familienpolitischen Gründen verwechselt - dass gibt es aber wohl nur bei Beamten auf Lebenszeit.
Autor Aurignacien
 - 29. Juni 2012, 15:53:01
Zitatwie gedankenlos sie stur dem Land dienen ohne sich eventuell selbst zu verwirklichen.

Öhm ja. Erstens diene ich nicht (mehr) und zweitens habe ich mich selbst verwirklicht, auch ohne meine Dienstzeit verkürzt zu haben.

Zitates ist teilweise unglaublich, was für eine Anspruchshaltung sich daraus entwickelt hat.

Das sehe ich genauso, ulli76!
Autor miguhamburg1
 - 29. Juni 2012, 15:46:15
Hakten wir einmal emotionslos fest:

Unsere Fragenstellerin ist mit 17 Jahren Soldatin geworden, hat eine ZAW gemacht und arbeitet seit einiger Zeit als Soldatin in einem Beruf, mit dem man auch im zivilen Arbeitsmarkt schnell fündig wird. Sie wohnt mit ihrem Mann irgendwo im Raum Frankfurt (Main?). Ihr Mann geht auch einem Beruf nach, allerdings ist das Einkommen nicht so hoch, als dass es für das Auskommen der Familie reichte. Seitdem unsere Fragenstellerin ein Kind hat, stört sie die Wochenendpendelei über rund 300 km einfache Strecke. Ein an die SDBw gestellter Versetzungsantrag war erfolglos. Sie hat die Tätigkeit als Soldatin nicht mehr in der oberen Priorität und will "sich selbst verwirklichen" (was immer sie damit meint. Fakt ist auch, dass sie zu der Anmerkung, dass sie mit ihrer Familie im IUmkreis des Standortes wohnen und ihr Mann dort seinem Beruf nachgehen könne, bisher nichts gesagt.

Halten wir weiter emotionslos fest, dass sie weder einen Anspruch auf heimatnahe Verwendung (wir wissen ja weder ihre Verwendung, noch ob ihr gegenwärtiger Standort die nächstgelegene Möglichkeit für ihre Verwendung ist), noch auf eine Dienstzeitverkürzung hat. Halten wir damit weiter fest, dass der Dienstherr ein Interesse daran haben oder so kulant sein müsste, ihre Dienstzeit zu verkürzen. Über die ggf. zu erwartenden Nachteile dieses Weges ist sie hier hinreichend aufgeklärt worden.

Ich neige ja dazu, Reisenden (im Gesit) keine Steine in den Weg zu legen und sie ggf. mit Rückzahlungsverpflichtung und Rücksz´tufung von BFD-Ansprüchen zu entlassen. Allerdings sollten wir ehrlicherweise unserer Fragenstellerin anraten, sich als Plan B damit zu arrangieren, dass auch der DZV nicht entsprochen wird und sie somit Soldatin bleiben wird.
Autor StOPfr
 - 29. Juni 2012, 15:44:29
Zitat von: justice005 am 29. Juni 2012, 15:29:36
ZitatZumindest bei Beamten (und auch bei Soldaten) ist auch in der Elternzeit JEDER Nebenbeschäftigung GENEHMIGEN zu lassen. Nebenbeschäftigungen über 8 Stunden die Woche sind bei Soldaten grundsätzlich NICHT genehmigungsfähig.

Im übrigen würde mit einer solchen Nebenbeschäftigung ja deutlich, dass gar keine Elternzeit notwendig ist - dann wäre weiter zu dienen.

So ein unqualifizierter Schwachsinn.

Ich weiß, wer austeilt muss auch einstecken, aber: Es muss ja nicht jeder mitmachen!
Autor justice005
 - 29. Juni 2012, 15:42:22
Ergänzung:

Hier steht auch alles sehr schön schwarz auf weiß zum Nachlesen.

http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/erzurlsoldv/gesamt.pdf

Autor justice005
 - 29. Juni 2012, 15:29:36
ZitatZumindest bei Beamten (und auch bei Soldaten) ist auch in der Elternzeit JEDER Nebenbeschäftigung GENEHMIGEN zu lassen. Nebenbeschäftigungen über 8 Stunden die Woche sind bei Soldaten grundsätzlich NICHT genehmigungsfähig.

Im übrigen würde mit einer solchen Nebenbeschäftigung ja deutlich, dass gar keine Elternzeit notwendig ist - dann wäre weiter zu dienen.

So ein unqualifizierter Schwachsinn.

Erstens: Elternzeit ist nicht davon abhängig, ob sie objektiv notwendig ist. Es ist eine freie Entscheidung, ob man Elternzeit nehmen möchte oder nicht. Die Voraussetzungen beschränken sich im Wesentlichen nur auf das Alter des Kindes und darauf, dass man das Kind auch tatsächlich betreut, also mit ihm im selben Haushalt lebt.

Zweitens: Eine Nebentätigkeit ist bis zu 30 Stunden die Woche erlaubt. Ich vermute, genau wegen dieser Höchstgrenze hat die Fragestellerin auch die Absicht, entsprechend zu arbeiten.

Für die Fragestellerin, für die eine heimatnahe Versetzung nicht in Frage kommt, ist das genau die richtige Lösung.



Autor wolverine
 - 29. Juni 2012, 15:27:37
Zitat von: mama2011 am 27. Juni 2012, 12:34:08
Mann muss jedoch bedenken,dass ich meine Ausbildung über die Bundeswehr gemacht habe.
Ja; das ist unstreitig. Es könnte sogar ZAW und Fortbildungsstufe sein (Z12?!)
Autor ulli76
 - 29. Juni 2012, 15:11:17
Wenn du mit 17 unterschrieben hast und jetzt nen Beruf hast, in dem du Problemlos eine Beschäftigung findest, dann hast du doch sicher ne ZAW genossen, oder?
Autor ulli76
 - 29. Juni 2012, 14:54:17
Ach daher weht der Wind- so von wegen Selbsverwirklichung, Leben auserhalb der Bundeswehr und schon neuen Job gesucht.

Dir ist schon klar, dass die Bundeswehr einer Dienstzeitverkürzung erstmal zustimmen muss?

Ich frag mich halt, warum du dir nicht deinen Lebensmittelpunkt in der Nähe deines Standortes aufgebaut hast und nicht irgendwo da, wo es kaum Standorte/Dienstposten gibt.

@F_K: Innerhalb der Elternzeit gilt die 8-Stunden-Regel nicht.

Mit dieser Geschichte von wegen Vereinbarkeit von Familie und Beruf muss irgendwas mit der Umsetzung schief gelaufen sein- es ist teilweise unglaublich, was für eine Anspruchshaltung sich daraus entwickelt hat.

Von was für einem Dienstposten sprechen wir überhaupt? Nicht dass das auch noch was spezialisiertes ist, was es in der Nähe eh nicht gibt.
Autor F_K
 - 29. Juni 2012, 14:21:59
ZitatIch werde meine Elternzeit von insgesamt 3 Jahren nehmen und mir eine Nebenbeschäftigung a 30 Std. die Woche suchen.

Jä?

Zumindest bei Beamten (und auch bei Soldaten) ist auch in der Elternzeit JEDER Nebenbeschäftigung GENEHMIGEN zu lassen. Nebenbeschäftigungen über 8 Stunden die Woche sind bei Soldaten grundsätzlich NICHT genehmigungsfähig.

Im übrigen würde mit einer solchen Nebenbeschäftigung ja deutlich, dass gar keine Elternzeit notwendig ist - dann wäre weiter zu dienen.

ZitatEinigen kann ich nur sagen, dass ich es schade finde wie gedankenlos sie stur dem Land dienen

Meinen Land dienen? Ja, selbstverständlich. Stur? Nein, lediglich (vertrags-) TREU auch in Schwierigkeiten.

Zitatohne sich eventuell selbst zu verwirklichen.

Die Selbstverwirklichung findet in aller Regel außerhalb des Dienstes / der Arbeit statt (... und geht auch bei treuen dienen).
Autor mama2011
 - 29. Juni 2012, 13:31:12
Liebe Kameraden/innin ,
nochmal danke für die ganzen Antworten. Einige von euch haben mir sehr weitergeholfen und mir auch neue Dinge aufgezeigt die für mich zu überdenken sind. Einigen kann ich nur sagen, dass ich es schade finde wie gedankenlos sie stur dem Land dienen ohne sich eventuell selbst zu verwirklichen.
Ich denke ich werde ein Gespräch bei der SDBw beantragen und dann um eine DZV bitten.Plan ab November steht: Ich werde meine Elternzeit von insgesamt 3 Jahren nehmen und mir eine Nebenbeschäftigung a 30 Std. die Woche suchen.
Jemand hatte angemerkt , dass es ja bei einer Entlassung auch nur einen Verdiener geben würde: dazu möchte ich nochmal darauf hinweisen, dass es auch ein Leben außerhalb der Bundeswehr gibt und ich keine Probleme auf dem Arbeitsmarkt habe. Betreuung tagsüber ist schon sicher für mein KInd.
lg
Autor Paramedic
 - 28. Juni 2012, 18:16:35
ZitatTroll entfernt

und ich bin hoch und runtergescrollt um den zu suchen  >:(, hätte ich das früher gefunden  :-\