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Autor psierra117
 - 30. Juni 2012, 22:09:03
ZitatBrauchen Sie erstmal gar nicht. Wenden Sie sich an Ihren Gruppenführer, der muss das dann über den Zugführer klären lassen. Sowas nennt sich "Dienstweg". 
Das werde ich sicher alles während meiner Ausbildung erfahren, aber danke das sie mich auf den Fehler hingewiesen haben.
Daher nochmal Danke an alle ernst gemeinten Hilfen, ihr habt mir meine "Bedenken" genommen und mir auch gezeigt wie schnell es doch gehen kann in einem Forum adäquate und hilfreiche Antworten zu bekommen.
Danke
Psierra117
Autor KlausP
 - 30. Juni 2012, 21:59:27
Zitat... und wann ich dann Zeit habe meinen Chef auf das Thema anzusprechen. ...

Brauchen Sie erstmal gar nicht. Wenden Sie sich an Ihren Gruppenführer, der muss das dann über den Zugführer klären lassen. Sowas nennt sich "Dienstweg".  ;)
Autor psierra117
 - 30. Juni 2012, 21:52:28
Also ich hab nicht vor darauf einzugehen ;) ich werd eh den Großteil der Aga am Standort bleiben da mir die Reise echt zu happig ist, ansonsten werd ich wohl darauf warten müssen bis ich am Montag meine Einschleusung hatte und wann ich dann Zeit habe meinen Chef auf das Thema anzusprechen.
Aber wie gesagt Krank machen war für mich nie eine Lösung und wirft auch kein gutes Bild auf die Person, davon gibt es heute aber leider schon zuviele Leute und das seh ich auch mit meinen 18 Jahren so -.-
Autor ulli76
 - 30. Juni 2012, 18:17:05
Nein, es ist keine Lösung. An sich ist es ganz einfach: Wenn das terminlich ganz ungünstig ist z.B. Aussage Dienstag vormittag bei besagten 9 Stunden Anreise, dann spricht man entweder mit dem Gericht, ob eine Verschiebung möglich ist, oder ansonsten mit seinem Chef, ob man den Montag zusätzlich frei bekommt.

Wenn du weisst, dass es falsch ist, dann schlag so nen Mist nicht vor. Nicht, dass das noch jemand umsetzt.
Ich kann dir echt nur raten, es mit den "Spielregeln" mal langsam ernst zu nehmen (wenn ich das in dem anderen Thread richtig verstanden hab, bist du ja auch schonmal mit dem Gesetz in Konflikt geraten.)

Wie das mit krank an Wochenenden funktioniert, wird man dir 1. zu Beginn deiner Grundausbildung genau erklären und 2. gibt es nen ausführlichen Beitrag zu dem Thema im Thread zur sanitätsdienstlichen Versorgung.-

Danke, wolve. War etwas zu langsam ;-)
Autor wolverine
 - 30. Juni 2012, 18:14:13
Darum haben wir hier im Bereich eine Rubrik und die muss man nur lesen (wenn man will und kann):

Zitat von: ulli76 am 27. Mai 2010, 19:55:53
Krank am Wochenende und im Urlaub:

Eigentlich wird man über dieses Thema ja am Anfang der AGA belehrt- aber ich weiss auch wie viele Infos am Anfang auf einen einprasseln und auch, dass der ein oder andere tagsüber sein Schlafdefizit ausgleicht 

- Jede Einheit hat einen etwas anderen Ablauf, was das Krankmelden angeht- haltet euch daran, was befohlen wurde!!!
- Alles wichtige steht auch auf dem entsprechenden Merkblatt (Das Teil, was meist seit der AGA irgentwo im
  Mäppchen vom Truppenausweis liegt)

Hier der genaue Ablauf:
-Wenn euch die Einheit erwartet (Sonntag abend, Montag früh) ruft ihr eure Einheit an und meldet, dass ihr euch nicht in der Lage fühlt, zur Einheit zu kommen und dass ihr beabsichtigt, einen Arzt in heimatnähe aufzusuchen. Man wird euch dann mitteilen, wie die Einheit den weiteren Ablauf will.
Der Ansprechpartner ist üblicherweise der UvD- da ihr schlau wart, hab ihr euch die Durchwahl aufgeschrieben und z.B. auf das Merkblatt für Erkankungen außerhalb des Standortes geschrieben.
An Tagen, wo die Einheit im Dienst ist, ruft man üblicherweise direkt Chef/Spieß oder Zugführer an- je nach dem wie es bei euch geregelt ist- im Zweifel Spieß anrufen (desse Nummer habt ihr natürlich auch aufgeschrieben)
- Ihr macht euch auf die Suche nach dem nächsten SanBereich. Nummern und Adressen findet ihr auf www.sanitaetsdienst-bundeswehr.de Links oben gibts nen Feld "Finde deinen Truppenarzt"- das einfach anklicken. Da ihr gute Soldaten seid habt ihr euch schon vorher mal schlau gemacht und euch die entsprechende Nummer rausgesucht. (Nicht, dass gerade an dem WE der Rechner abschmiert)

- Da ruft ihr an und fragt, wann ihr kommen könnt.
- Wenn das weiter weg ist, ruft ihr trotzdem an und schildert die Art des Notfalls und fragt, ob ihr zum zivilen Arzt dürft.

OBACHT: Rezepte von nem zivilen Arzt nur nach Rücksprache mit dem SanBereich einlösen- sonst kann es passieren, dass ihr das selber zahlen müsst.

- Zum entsprechenden Termin begebt ihr euch zum SanBereich- dort werdet ihr behandelt und werdet ggf. kzH geschrieben.
- Beim zivilen Arzt gebt ihr an, dass ihr Soldat seid (Truppenausweis mitnehmen!)- ob eure Einheit ne zivile Krankmeldung akzeptiert, entscheidet euer Chef.
- Wenn ihr krank geschrieben werdet, ruft ihr wieder in eurer Einheit (UvD) an und meldet das. Normalerweise gibt´s dagegen keine Einwände (außer an dem Tag ist Dienst- z.B. Montag- dann solltet ihr direkt den Chef/Spieß anrufen und der folgende Punkt entfällt).
- Am nächsten Tag, an dem Dienst ist, informiert ihr zusätzlich euern Chef/Spieß (je nach dem wie das in der Einheit geregelt ist). Der wird euch dann sagen, ob ihr zu Hause bleiben dürft, oder in die Einheit kommen sollt.
- Der Disziplinarvorgesetzte entscheidet über kzH oder nicht- nicht der Truppenarzt.

Im Falle eines akuten Notfalls (Unfall, Herzinfarkt etc.) könnt ihr euch natürlich dirket im nächsten Krankenhaus melden bzw. den Rettungsdienst rufen.

- Wenn ihr wieder im Dienst seit, meldet ihr euch bei eurem SanBereich und gebt da die Unterlagen ab, die ihr beim Arzt bekommen habt. Dort wird auch die Überweisung ausgestellt, wenn ihr bei nem zivilen Arzt wart.
- Wenn ihr stationär im Krankenhaus liegt, solltet ihr sowohl eure Einheit als auch den SanBereich informieren.
Autor kazalah86
 - 30. Juni 2012, 18:09:27
wie ist es denn wenn man WE echt krank wird, würde mich mal interessieren wenn wir einmal dabei sind ;)
Autor kazalah86
 - 30. Juni 2012, 18:08:00
wollte jetzt auch nicht dazu aufrufen "krank zu machen", es nur so als lösung geben, falls echt gar nichts anderes geht. aber auch kein grund zur diskussion, weiss das es falsch ist!
Autor StOPfr
 - 30. Juni 2012, 18:01:58
Krank machen oder krank werden ist aber schon ein Unterschied! Fürs krank werden am WE gibt es klare Regeln.
Du hast "krank machen" empfohlen um den korrekten Weg im Sinne des Frage des TE zu verlassen. Ein ganz schlechter Rat! 
Autor kazalah86
 - 30. Juni 2012, 17:55:10
wenn ich übers we krank geworden bin, dann kann ich ja schlecht zur kaserne fahren und mich erst dort untersuchen lassen oder? is so als alternative notlösung nur geboten ;)
Autor psierra117
 - 30. Juni 2012, 16:54:16
Alsi ersteinmal werde ich sicher nicht kzh machen wenn dem nicht so ist. Ich hab ja nichtmal in der Schule geschwänzt

Zum 2 mir wurden bei der Verkündung des Ergebnisses auch die Gründe genannt warum ich abgelehnt wurde. Das Ergebnis derzeit nicht geeignet bedeutet Bewerbungssperre fùr 6 Monate und die sind schon vor 2 Monaten rum gewesen. Und vor Oktober wird das eh nichts mit erneuter OPZ.

Gesendet von meinem Sony Xperia P mit Tapatalk 2
Autor Tommie
 - 30. Juni 2012, 16:00:00
Zitat von: psierra117 am 30. Juni 2012, 13:12:23
Ich wollte Offz werden bin aber in Köln mit einem "derzeit nicht geeignet" gescheitert, Nun möchte ich den Umweg über die Truppe machen.

Sie wissen aber schon, dass dieser "Umweg" so nicht funktionieren wird ;) ? Sie wurden von der OPZ getestet, wie oben erwähnt für "derzeit nicht geeignet" empfunden und das war es erstmal! Es kann Ihnen passieren, dass Sie Ihre eingereichten Unterlagen schon nach relativ kurzer Zeit wieder zurück bekommen mit dem Vermerk, dass Sie sich nach Ablauf eines Jahres wieder melden dürfen!

Zitat von: psierra117 am 30. Juni 2012, 13:12:23Mein Ziel ist es am Ende der AGA eine Empfehlung für den Offz zu haben, daher ist mir das wichtig.

Was in der Stellungnahme Ihres DV nach der AGA drin steht ist für die OPZ in etwa so wichtig, wie wenn in China ein Sack Reis umfällt ;) ! Die OPZ nimmt eventuell Ihre Bewerbung gar nicht an, weil das letzte "Urteil" noch zu kurz zurück liegt.

Fazit: Was Sie sich da zusammen träumen, läuft so nicht!

@ kazalah86:

Sie wissen aber schon, dass die "Krankmeldung" bei der Bundeswehr nicht so läuft, wie im richtigen Leben ;) ? Man kann da nicht einfach nicht hingehen, denn sonst kommen eventuell die Feldjäger und holen einen ab. Das macht dann natürlich für jemanden, der Offizier werden will gleich mal alle Chancen zunichte. BTW: Warum fordern Sie hier einen Kameraden öffentlich zu einem Dienstvergehen auf?
Autor ulli76
 - 30. Juni 2012, 15:57:45
Was ist DAS denn für ne bescheuerte Empfehlung?
Autor kazalah86
 - 30. Juni 2012, 15:55:51
wenn du am wochenende eh zuhause bist dann mach doch ab dem montag vor dem termin krank. dann fährste nach dem termin wieder zur kaserne. für die zeit hast du dann krankenschein. fertig...
Autor ulli76
 - 30. Juni 2012, 15:37:36
Mannschafter bekommen nur eine Stellungnahme des DV, keine Beurteilung. Und die ist oft nicht das Papier wert, auf dem sie steht.
Autor justice005
 - 30. Juni 2012, 15:27:46
Ich schließe mich dem Gesagten an. Beantragen Sie Sonderurlaub und heften Sie die Ladung an den Urlaubsantrag an. das wird dann sicherlich unproblematisch genehmigt. Die Fahrtkosten werden vom Gericht erstattet.

Aber Achtung:  Sofern Sie an Ihrer Wohnortadresse geladen worden sind, dann sollten Sie dem Gericht mitteilen, dass Sie bei der Bundeswehr sind, demnach nicht von Ihrem Wohnort aus anreisen und eine entsprechend weite Anreise haben. Das verhindert Komplikationen, wenn es um die kostenabrechnung geht.

Es wäre denkbar, dass das Gericht sie vielleicht vor diesem Hintergrund doch nicht sooo dringend benötigt. Wenn es aber die Ladung aufrecht erhält, dann werden Ihnen die Fahrtkosten - notfalls auch Übernachtungskosten - erstattet. Das Geld gibt es meistens sogar in Bar unmittelbar nach der Aussage bei Gericht.

Dann noch was zur OPZ. Wer sich aus der Truppe bewirbt, erhält eine Beurteilung, zumindest aber einen Beurteilungsvermekr vom Disziplinarvorgesetzten und ggf. auch vom Kommandeur. Die OPZ macht sich zwar ein eigenes Bild, aber ein guter Beurteilungsbeitrag kann sicher nicht schaden. Durch die Zeugenaussage entstehen aber keine Nachteile.