ZUR INFORMATION:
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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: LwPersFw am 03. Juli 2012, 18:12:38Wird der Zuschlag nur gezahlt wenn man auch im Ausland wohnt? Ich werde nicht ganz schlau aus den Gesetzestexten.
Die Dienstorte im Ausland sind sogenannten Zonenstufen zugeordnet.
Diese ergeben dann in Abhängigkeit von Ihrem Grundgehalt den Auslandszuschlag.
(ohne Gewähr) Brunssum müsste der Zonenstufe 2 zugeordnet sein.
Damit müsste sich ein steuerfreier Zuschlag von +/- 750 Euro ergeben (abhängig vom Grundgehalt).
Sind Sie verheiratet und/oder gehen mit Kindern ins Ausland erhöht sich dieser Betrag noch.
Diesen Zuschlag erhalten Sie natürlich erst mit der Versetzung nach Brunssum.