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Zusammenfassung

Autor LwPersFw
 - 20. Juli 2012, 00:57:13
Hallo jerad1,

auf Grund des zur Zeit bis 31.12.2014 gültigen sogenannten "Strukturerlasses" zur Umzugskostenvergütung
können Sie zumindest erst mal bis zu diesem Termin Trennungsgeld und Reisebeihilfen erhalten.
Wie die Regelung nach dem 31.12.14 sein wird ... muss abgewartet werden.
Wenn Sie vorher umziehen möchten ... beantragen Sie mit einem formlosen Schreiben - auf dem Dienstweg
an die Stammdienststelle der Bundeswehr (oder dann das geplante neue Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr) -
die Zusage der Umzugskostenvergütung.
Autor jerad1
 - 10. Juli 2012, 13:03:47
Sorry BulleMölders ,
da ist mir wohl ein a entgangen. : ;D
Autor BulleMölders
 - 10. Juli 2012, 12:46:09
Das heißt Maat!
Autor jerad1
 - 10. Juli 2012, 12:20:31
Achso zu meinen Daten

Wiedereinsteller mit 34 Jahren
1Kind 6Jahre alt
Wohnhaft in Berlin
SaZ14
Einstellung als Mat(Bootsmannanwärter)

Danke
Autor jerad1
 - 10. Juli 2012, 12:16:16
Danke Rollo83,

heißt also ich brauch mir garkeine Bahncard 50 kaufen bzw schenken lassen?
Hast Du oder jemand anders eine Ahnung wie sich das verhält wenn ich am 01.04.2013 zur 4monatigen Eignungsübung nach Plön muss aber mein Dienstposten erst 01.10.2014 in Delmenhorst zu besetzen ist.Ich nehme mal an das ich in der zwischenzeit diverse Lehrgänge zum Feldwebel/Bootsmann durchlaufe oder?
Heist das ich könnte dann für diese Zeit Trennungsgeld beantragen? Weil wir erst dann umziehen wollten wenn ich dann in Delmenhorst zur meiner Stammeinheit versetzt werde.
Mal wieder Tausend Dank
Autor ftownchris
 - 10. Juli 2012, 11:28:50
ok super dank an euch....und nein das lesen ist nicht so schwer ;)
Autor Rollo83
 - 10. Juli 2012, 11:25:49
Zu den Familienheimfahrten: ja als lediger gibt es eine Fahrt und als lediger mit Kind oder verheirateter gibt es 2 Familienheimfahrten.
Die Kostenrechnung sieht so aus: Es wird geprüft ob sich eine Bahncard 25 oder 50 lohnt oder nicht. Dann wird der Preis ermittelt für die Hin und Rückfahrt mit oder ohne Bahncard und dieser Betrag wird ausgezahlt. Genommen wird leider Gottes die billigste Strecke. Würde man diese wirklich per Zug abwickeln wäre man ewig unterwegs und müsste 10 mal um steigen. So ist es bei meiner Berechnung zumindest.
Da ich aber eh per Auto pendel und mir das Geld für die Bahncard 50 auszahlen lassen ist das ganze nicht ganz so tragisch.
Autor KlausP
 - 10. Juli 2012, 11:21:59
Zitat von: ftownchris am 10. Juli 2012, 11:06:04
Also ich bin SAZ 5+11 Monate, das heist 125€ pro Monate hochgerechnet auf meine Dienstzeit und das als Einmalzahlung verstehte ich das jetzt richtig!? Meine Ernennungsurkunde bekomme ich laut schreiben zum Dienstantritt...

Die erhält jeder SaZ zu Beginn seiner Dienstzeit. Das hat aber nichts mit der Dienstzeitfestsetzung zu tun. In der Regel wird die Dienstzeit immer erst auf 6 Monate festgesetzt (hat nichts mit der neuen "Probezeit" zu tun, gab es davor auch schon) und dienst dazu, dass der Dienstherr einen ungeeigneten Bewerber noch "aussortieren" kann, indem er die Dienstzeit nicht auf die volle Verpflichtungszeit festsetz und der Soldat nach 6 Monaten (auch gegen seinen Willen) wieder gehen darf. Bei Wiedereinstellen will ich mich da aber nicht festlegen, weil die ja schon mal mindestens 6 Monate Dienst geleistet haben.
Autor Ralf
 - 10. Juli 2012, 11:10:07
Ist das Lesen denn so schwer?
Autor ftownchris
 - 10. Juli 2012, 11:06:04
Also ich bin SAZ 5+11 Monate, das heist 125€ pro Monate hochgerechnet auf meine Dienstzeit und das als Einmalzahlung verstehte ich das jetzt richtig!? Meine Ernennungsurkunde bekomme ich laut schreiben zum Dienstantritt...
Autor jerad1
 - 10. Juli 2012, 11:04:23
Ich hab dazu auch mal ne Frage. Wenn man als SaZ Trennungsgeld erhält stimmt es das man dann auch eine Heimfahrt als Lediger und als Verheirater zwei Heimfahrten bekommt?Und wie sieht es aus wenn man sls Lediger ein Kind hat?
Tausend Dank
Autor KlausP
 - 10. Juli 2012, 11:00:06
Da ja die Editierfunktion wegrationalisiert wurde:

Zitatund wird nach der endgültigen Festsetzung als Einmalzahlung gewährt.

Quelle: www.bundeswehr-karriere.de

Wenn Ihre Dienstzeit zunächst auf 6 Monate festgesetzt wiord, erhalten Sie die Prämie etwa im 7. oder 8. Dienstmonat. Der WBV muss nämlich erst die Dienstzeitfestsetzung vorliegen.
Autor KlausP
 - 10. Juli 2012, 10:57:27
ZitatVerpflichtungsprämien für Soldaten auf Zeit

Der Deutsche Bundestag hat am 15. Dezember 2011 das ,,Gesetz zur Unterstützung der Fachkräftegewinnung im Bund und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften" (kurz: Fachkräftegewinnungsgesetz) beschlossen. Gegenstand des Gesetzes ist auch die Verlängerung der zunächst bis Ende 2011 befristeten Gewährung von Verpflichtungsprämien an Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit für eine Dienstzeitverpflichtung von mindestens zwei Jahren in einer Mannschaftslaufbahn. Somit erhält unter den gleichen Bedingungen wie im Jahr 2011 eine Verpflichtungsprämie,

    wer sich im Jahr 2012 für mindestens zwei Jahre Dienstzeit im Status als Soldat auf Zeit in einer Mannschaftslaufbahn erstmalig verpflichtet,
    wer sich als Soldatin auf Zeit und Soldat auf Zeit, dessen Dienstzeit spätestens zum 31. Dezember 2013 endet, im Jahr 2012 um mindestens zwei Jahre in einer Mannschaftslaufbahn weiter verpflichtet.

Die Verpflichtungsprämie beträgt 125 Euro je Kalendermonat der Verpflichtungs- / bzw. Weiterverpflichtungszeit und wird nach der endgültigen Festsetzung als Einmalzahlung gewährt. Die Prämie wird zunächst unter Vorbehalt gewährt, der mit Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens gegenstandslos wird.
Autor ftownchris
 - 10. Juli 2012, 10:51:26
ich habe mir mal den  § 85a Verpflichtungsprämien für Soldaten auf Zeit durch gelesen und finde das echt gut...aber da steht ja nicht wirklich drinne wann und wie man das ausbezahlt bekommt...bekommt man das zusätzlich zum sold oder als einmalsumme???ich habe doch garkeine ahnung...sorry dafür..
Autor ftownchris
 - 10. Juli 2012, 10:37:41
AH ok...sorry...