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Zusammenfassung

Autor Eule1406
 - 23. Juli 2013, 13:01:09
 :-X
Autor KlausP
 - 23. Juli 2013, 12:47:03
Zitat von: Eule1406 am 23. Juli 2013, 12:44:04
Entschuldigung. Ich wird nicht mehr vorkommen.

Jetzt aber auch nicht gleich verkrampfen, okay.  ;) :D
Autor Eule1406
 - 23. Juli 2013, 12:44:04
Entschuldigung. Ich wird nicht mehr vorkommen.
Autor Ralf
 - 23. Juli 2013, 12:33:12
Zitat von: Eule1406 am 23. Juli 2013, 12:24:25
Wie meinen Sie das?
Das meinte er.
Autor Eule1406
 - 23. Juli 2013, 12:24:25
Wie meinen Sie das?
Autor KlausP
 - 23. Juli 2013, 12:07:59
Ich antworte erst wieder, wenn Ihre Tastatur repariert worden ist.  >:(
Autor Eule1406
 - 23. Juli 2013, 11:51:02
auf dem handrücken habe ich ein freimaurerzeichen... sowas wird bei der BW wahrscheinlich nicht gerne gesehen!?
Autor christoph1972
 - 23. Juli 2013, 10:49:55
Tattoos dürften grds. kein Problem sein, solange abgeheilt und keine verbotenen Symbole bzw. Schriftzüge dargestellt sind. Auf die eine oder andere Bemerkung von Vorgesetzten und/oder Kameraden wird man sich wohl einstellen dürfen ....

Zwischen sichtbar und sichtbar ist ein weiter Spielraum - Kurzarm sichtbar bis auf "immer" sichtbar, weil im Gesicht oder auf den Händen.

Die Bundeswehr hat wohl extra auf eine strenge Festlegung von Sichtbereichen verzichtet. Die Bundespolizei sieht das anders und hat extra ein Merkblatt für Bewerber herausgebracht und weist vorsorglich daraufhin, dass in bestimmten Bereichen der Arme einschl. Hände sowie anderen Bereich kein Tattoo vorhanden sein darf.

Von Bodymodikation der extremeren Art ganz zu schweigen ...
Autor KlausP
 - 23. Juli 2013, 10:42:11
Kommt drauf an, was Sie sich da haben drauftackern lassen. Wenn das verbotene Symbole sind, dürften Sie schon beim Berater extreme Erklärungsnöte bekommen. Ansonsten abwarten, was Ihr Vorgesetzter befiehlt.
Autor Eule1406
 - 23. Juli 2013, 10:34:47
Okay.. ich habe mir auch überlegt die Tattoos an den sichtbaren stellen einfach abzuschminken,
oder denkst du das das ärger geben könnte falls es später mal endeckt wird?
Autor Ralf
 - 23. Juli 2013, 10:19:29
Da kommt daher, weil der zuständige Disziplinarvorgesetzte dafür verantwortlich ist. Dieser hat u.a. einen Ermessensspielraum. Manche gehen streng nach der Vorschrift, andere weniger, einige legen es strenger aus, andere weniger.
Autor Eule1406
 - 23. Juli 2013, 09:46:09
Ja dann einfach mal hoffen das ich durch komme^^
Das ist ja kein Ding diese abzudecken.
Ich blicke da nur nicht ganz durch weil es in jeder Kaserne wieder anders läuft... die einen stört es und die anderen kein stück.
Autor Ralf
 - 23. Juli 2013, 09:28:05
Nunja, wenn man sich "verhübscht" muss man damit rechnen, dass es Arbeitsgeber gibt, die dem nicht postiv gegenüber stehen.
Die Begründung ist völlig irrelevant, die interessiert keinen. Es kommt darauf an, was bei der Musterung entschieden wird.

Eine extreme Haarfarbe ist auch wähernd des Dienstes nicht erlaubt, an den Gedanken, die davon zu trennen, solltest du dich dann gewöhnen. Es kann auch sein, dass dein Vorgesetzter dir befiehlt, sichtbare Tätowierungen abzudecken.
Autor Eule1406
 - 23. Juli 2013, 09:23:43
Hey,
ich habe am 30.07 einen termin bei der Karriere Beratung und etwas schiss das abgelehnt werde da ich ziemlich viele Tattos habe,
unter anderem auf dem handrücken und auf den fingern. Denkt ihr wenn ich für diese eine gute Begründung liefere das ich damit durchkomme? Außerdem habe ich eine ziemlich extreme Haarfarbe die wahrscheinlich auch nicht gerade gerne gesehen wird?!
Autor Paramedic
 - 12. Juli 2012, 20:43:30
Zitatieß mich ein paar Sachen mit dem Kopf machen und fuhr mit den Fingern an meiner Wirblsäule hinunter

;D ;D ;D ;D ;D ;D ;D

Zitatdamit ihr Tattoo auf dem Hintern begutachtet werden konnte

1. Grund -> Symbolbeurteilung (rechts etc.)
2. Grund -> korrekte Abheilung (keine Entzündung, Flechte etc.)