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In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen. Auch die Nutzung der Bundeswehr-Personalnummer ist nicht die beste Idee....
Zitat von: justice005 am 09. Juli 2012, 16:14:03
Mich würde da echt mal interessieren, wie sich das berechnet und wo das steht.
Zitat von: jerad1 am 09. Juli 2012, 19:06:04
Nochmals Hallo zusammen,
man da hab ich ja ne Debatte ausgelöst.Sorry Kameraden war nicht meine Absicht.Naja gut.
Noch ne Frage.Weiß denn jemand wie es mit den Kindergeld aussieht steht uns das weiterhin zu trotz des Familienzuschlags? Nochmals zum Umstand wir sind nicht verheiratet unsere Tochter ist 6 Jahre alt. Würde sich was an der Situation ändern wenn mann verheiratet wäre.Frage nur weil man leider keine genauen Infos findet.
Mal wieder Tausend Dank
Zitat von: justice005 am 09. Juli 2012, 17:37:57Ja das würde er.
Danke für die Info.
Folgendes Beispiel:
18 Jahre, Wehrpflichtiger als W 9
danach abgegangen, Jura studiert und im Alter von 35 Jahren als Major wieder eingestellt.
Bekommt der dann tatsächlich A13 in der 5. Stufe?
...
Zitat von: Rollo83 am 09. Juli 2012, 17:48:51
Da man ja irgendwo doch etwas "Berufsnah" eingesetzt wird und da auch Kenntnisse mit bringt find ich das eigentlich in Ordnung nicht bei Stufe 1 anzufangen. Das hat zwar erst mal nichts mit dem soldatischen Dingen zu tun das ist klar.
Irgendwo würd doch fast ein Nachteil entstehen für den der Zivil seine Ausbildung gemacht hat wenn er bei 1 anfangen würde hingegen zu dem Soldaten der eine teure ZAW genossen hat und so schon in den Stufen aufgestiegen ist.
Zitat von: ulli76 am 09. Juli 2012, 15:32:54Ich bitte um Nachsicht und halte mich raus; unbegreifliche Dinge gut und schön, aber "bei uns" geht es um Gebote, Dogmen, Kirchenrecht, Erb- und sonstige Sünden, ewiges Leben, Fegefeuer oder ewige Verdammnis, - Lapalien also im Vergleich zu Besoldungsrecht, Erfahrungsstufen, Qualifikationen, Trennungsgeld.
Vielleicht kann auch unser Pastor da weiterhelfen- der kennt sich doch mit unbegreiflichen Dingen aus.