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Zusammenfassung

Autor schlammtreiber
 - 12. Juli 2012, 08:51:01
Die Lehre des Pony ist einfach, handlich, nachhaltig und verheisst ewiges Seelenheil:



[gelöscht durch Administrator]
Autor justice005
 - 11. Juli 2012, 21:35:21
*loool*  ;D

Hab´s gefunden.... das ist wirklich klasse!
Autor ulli76
 - 11. Juli 2012, 21:29:28
Hm- schau einfach mal, was Schlammi regelmäßig für Bilder unter seine Beiträge kopiert und das letzte Kapitel in unserer Chronik dürfte recht aufschlussreich sein.

Jedenfalls ist dieses Forum sehr tierlieb- wir sorgen uns nicht nur um das Wohlergehen eines gewissen El Pollo Diabolo (wer das ist, steht in den ANBs, die ja jeder brav gelesen hat, bevor er unserem erlauchten Kreise beigetreten ist), sondern wir beherbergen auch ein chronisch depressives rosa Pony, was regelmäßig durch zu harsche Worte dekompensiert.
Autor justice005
 - 11. Juli 2012, 21:26:22
vielleicht sollte ich nochmal ein paar andere Threads lesen, um dahinter zu kommen. Dummerweise lese ich nur die Threads, die rechtliche Dinge beinhalten, daher kriege ich nicht alles mit. Aber ich will mich ja bessern.... :)
Autor wolverine
 - 11. Juli 2012, 21:25:25
Hätte ich Zoten reißen wollen, wäre in Köln am Sonntag auch noch CSD gewesen....
Autor Ralf
 - 11. Juli 2012, 21:22:53
Wie, das war ein Witz?  ;D
Autor KlausP
 - 11. Juli 2012, 21:22:09
Zitat von: justice005 am 11. Juli 2012, 21:21:06
Ich muss gestehen, den Witz mit dem Pony habe ich bisher noch nicht verstanden.... :/ vielleicht komme ich aber noch dahinter...

Wenn du den bis jetzt noch nicht verstanden hast, wird das wohl auch nix mehr.  :D
Autor justice005
 - 11. Juli 2012, 21:21:06
Ich muss gestehen, den Witz mit dem Pony habe ich bisher noch nicht verstanden.... :/ vielleicht komme ich aber noch dahinter...
Autor wolverine
 - 11. Juli 2012, 21:18:31
Ihr beide habt nicht das Wochenende mit Schlammis Pony verbracht, oder?
Autor Ralf
 - 11. Juli 2012, 21:10:05
Danke auch für deine Erklärungen. Dem hab ich auch garnichts hinzuzufügen geschweige denn zu erwidern.
Autor justice005
 - 11. Juli 2012, 20:53:19
Hi Ralf,

danke für deine konstruktive Kritik, die ich natürlich auch zu herzen nehme und zum Anlass nehme, über deine Wort nachzudenken.

ZitatEs ist sicherlich nicht zielführend, alles aber auch wirklich alles aus den evtl. möglichen rechtlichen Blickwinkeln zu beleuchten, sondern sich eher mal das alles im Gesamtkontext anzuschauen.

Das ist völlig richtig, aber man kann nicht immer aus seiner Haut :)

Der Gesamtkontext könnte ja auch ein anderer sein. Der KpChef ist sauer, dass er einen Soldaten hat, der nicht in den Einsatz weil, warum auch immer.  Daher will er ihn loswerden, weil er ihn nicht brauchen kann. Der Kommandeur sieht das ähnlich und schreibt eine entsprechende Stellungnahme. Dann wird ein junger Mensch vor die Tür gesetzt und man kümmert sich nicht um sein Schicksal. Wäre es von einem guten Vorgesetzten nicht zu verlangen, sich auch für diesen Soldatn einzusetzen, Stichwort Fürsorgepflicht? Vielleicht tue ich den Vorgesetztenunrecht, aber vielleicht habe ich auch recht.

ZitatLeider gibts er dererlei Anwälte genug, die sich da an Strohhalme klammern und selbst bei unrealistischen Chancen den Beschwerdeführeren empfehlen, trotzdem Klage einzureichen und letztendlich heftig vor Gericht scheitern. Aber der Anwalt kassiert trotzdem sein Geld.

Ich bin kein Anwalt und daher auch nicht auf Mandanten angewiesen. Trotzdem hast du mit Deiner Einschätzung über manche Anwälte aber völlig recht! Ich bin einfach nur ein großer Fan der meisten unserer Gesetze (nicht aller), insbesondere aber des Grundgesetzes. Der Soldat als Grundrechtsträger, der einerseits seine Pflichten hat, aber andererseits auch einen Anspruch darauf, korrekt nach Recht und Gesetz behandelt zu werden, ist ein großartiges Prinzip unserer Armee und meistens funktioniert es ja auch. Trotzdem ist es nötig, auf etwaige (!) fehler hinzuweisen.

ZitatNimm mir diese ehrlichen Worte nicht krumm,

Auf keinen Fall... ;)

Zitataber als ehem. PersFhr, der viele viele Stunden damit verbracht hat, dafür Stellungnahmen zu schreiben und diese dann auch bestätigt bekommen hat, kann ich ein Lied davon singen. Der Leidtragende war dann doppelt der Soldat/ die Soldatin, neben der eigentlichen Maßnahme dann noch die Kosten.

Das ist sicher richtig. Es gibt aber auch Stellen in der Bundeswehr, wo Personen arbeiten, deren Aufgabe es ist,m die Bundeswehr vor dem Verwaltungsgericht zu vertreten und die sich auch durchaus regelmäßig eine Klatsche abholen müssen. Keine Angst, von denen bin ich auch keiner, aber ich weiß trotzdem wovon ich rede. Was die Rechtsprechung an Voraussetzungen aufstellt bei vorzeitigen Entlassungen, sei es aus wegen Dienstvergehen, besonderer Härte, Gesundheit und ähnliches, sind absolut beachtlich und führen auch regelmäßig dazu, dass sich dann die Policy der Bundeswehr ändert. 

In diesem Sinne...
Autor Ralf
 - 11. Juli 2012, 20:38:30
Zitat von: justice005 am 11. Juli 2012, 19:51:58
Vor dem Hintergrund, dass der Bedarf an freiwillig Wehrdienstleistenden bei Weitem noch nicht gedeckt ist, dürfte es eine sportliche Herausforderung sein, eine Verwaltungsrichter davon zu überzeugen, dass es keine andere Verwendung für Sie gibt....
Die Frage zielte doch garnicht darauf, ob ein längeres Verbleiben im Dienst gewünscht ist oder eingeklagt werden kann. Und schon garnicht, ob ein Verwaltungsverfahren angestrebt wird.
Es ist sicherlich nicht zielführend, alles aber auch wirklich alles aus den evtl. möglichen rechtlichen Blickwinkeln zu beleuchten, sondern sich eher mal das alles im Gesamtkontext anzuschauen.
Den kann ich dir gerne aufzeigen: ein FWDl ist per Gesetz zu belehren, dass er bei einer Verpflichtungsdauer von über 11 Monaten seine Bereitschaft erklären muss, an Auslandseinsätzen mitzuwirken.
Gibt er diese Bereitschaftserklärung nicht ab, so ist er nicht über 11 Monate hinaus festzusetzen.
Der TE hat mit seiner FWD-Erklärung auch genau dieses damals unterschrieben. Nunmehr zieht er seine Erklärung zurück und er erfüllt die gesetzlichen Grundlagen nicht mehr auf einen Status als FWDL11+. Deswegen auch die Entlassung.
Ich finde es ja toll, dass du mit deinen Rechtskenntnissen hier immer beratend zur Seite stehst, jedoch stößt mir da (nicht zum ersten Mal) auf, dass du es ausschließlich auf mögliche rechtliche Lücken abklopfst und und erscheinen sie auch sonst noch so entfernt.
Leider gibts er dererlei Anwälte genug, die sich da an Strohhalme klammern und selbst bei unrealistischen Chancen den Beschwerdeführeren empfehlen, trotzdem Klage einzureichen und letztendlich heftig vor Gericht scheitern. Aber der Anwalt kassiert trotzdem sein Geld.
Nimm mir diese ehrlichen Worte nicht krumm, aber als ehem. PersFhr, der viele viele Stunden damit verbracht hat, dafür Stellungnahmen zu schreiben und diese dann auch bestätigt bekommen hat, kann ich ein Lied davon singen. Der Leidtragende war dann doppelt der Soldat/ die Soldatin, neben der eigentlichen Maßnahme dann noch die Kosten.
Autor justice005
 - 11. Juli 2012, 19:58:37
Gutes Beispiel.

Und für den Fragesteller noch ein Tip, falls er bei seiner Einweisung in der Grundausbildung nicht aufgepasst hat.

Innerhalb eines Monats nach Empfang der Entlassungsverfügung können Sie sich schriftlich gegen die Entlassung beschweren. Eine gute Begründung habe ich ja schon genannt. Wird die Entlassung zurückgewiesen, kann innerhalb eines Monats nach Zurückweisung der Beschwerde Klage beim Verwaltungsgericht eingelegt werden. Letzteres würde ich aber nicht ohne Anwalt machen...

Autor ulli76
 - 11. Juli 2012, 19:54:31
Komm zu uns Sanis- FWDL gehen bei uns eh kaum in den Einsatz und Bedarf haben wir auch.
Autor justice005
 - 11. Juli 2012, 19:51:58
§ 61 Abs. 3 des Wehrpflichtgesetzes setzt voraus, dass wegen Ihrer Weigerung, in den Auslandseinsatz zu gehen, es in der gesamten Bundeswehr (also von Flensburg bis Bad Reichenhall) keine Möglichkeit gibt, Sie weiter zu verwenden.

Vor dem Hintergrund, dass der Bedarf an freiwillig Wehrdienstleistenden bei Weitem noch nicht gedeckt ist, dürfte es eine sportliche Herausforderung sein, eine Verwaltungsrichter davon zu überzeugen, dass es keine andere Verwendung für Sie gibt....