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Autor F_K
 - 16. Juli 2012, 15:38:22
Lieber Andi,

ZitatIch stelle dir (als offenkundig nicht ausgebildete und hauptberufliche Cinderella) auch gern eine Trageerlaubnis für ein Cinderellakostüm für Österreich aus. Wenn gewünscht sogar mit dienstlichem Briefkopf.

Dafür habe ich (derzeit) keinen Bedarf.

Kannst Du mir aber ersatzweise eine Trageerlaubnis für die Uniform (FA) für die NL, am besten gleich mit Erlaubnis zur Abnahme Leistungsabzeichen, ausstellen?

Damit könnte ich mir und anderen viel Papierkram ersparen - gerne natürlich mit dienstlichen Briefkopf.
(bin immerhin ausreichend zum Tragen vom FA ausgebildet, auch wenn ich es derzeit nur "nebenberuflich" mache).

Vielen Dank.

@ Hirnforscher:
... für fast alle NATO Länder gilt die Zustimmung zum Tragen der Uniform mit Eingang beim MilAttachee als erteilt - einfach mal das Formular anschauen - und der Attachee muss ja sowieso informiert werden, da er die dienstaufsichtführende Stelle ist (auch wenns kein Dienst ist und er selten vorbeikommt).
Den entsprechenden MilAttFw habe ich aber schon erlebt ...
Autor Schamane
 - 16. Juli 2012, 15:26:23
Danke Hirnforscher!
Autor Hirnforscher
 - 16. Juli 2012, 15:20:11
Möglicherweise werden hier zwei Punkte miteinander vermischt:
1. Um als Deutscher Soldat im Ausland Uniform tragen zu dürfen, muss das Besuchsland im Rahmen eines Besuchskontrollverfahrens für jeden Einzelfall zustimmen. Dies ist in der Republik Österreich tatsächlich seit 3 oder 4 Jahren nicht mehr notwendig!
2. Dennoch muss das SKA (bei Vorliegen der Zustimmung des Besuchslandes) eine UTE Ausland für den Soldaten ausstellen (auch für Österreich).

Unter dem Strich bedeutet das, dass das Procedere etwas schneller geht, weil für Österreich nur noch der Weg über SKA gegangen werden muss. Andernfalls droht disziplinarrechtlich massiver Ärger (so geschehen bei Kameraden von mir, die im vergangenen Jahr ohne UTE an einem Schießen in Österreich teilgenommen haben - ebenfalls im guten Glauben, sie besäßen eine allg. UTE).
Autor Andi
 - 16. Juli 2012, 15:17:02
Zitat von: F_K am 16. Juli 2012, 15:09:08
Von "Strafbarkeit" hat hier doch noch keiner gesprochen - damit hast Du angefangen, oder?

Ja, weil es für den Gesamtsachverhalt ja nicht unrelevant ist. ;)

Zitat von: F_K am 16. Juli 2012, 15:09:08
Thema ist hier dass evtl. dienstliche Fehlverhalten bei der Ausstellung einer allgemeinen UTE für Österreich durch den deutschen Militärattachee - wird sind hier rein im Dienstrecht - nicht im Strafrecht.

Wenn aber eine solche Erlaubnis auf Grund der österreichischen Rechtslage gar nicht erforderlich wäre ist das alles in den Wind geredet.
Deswegen meine Fragen.
Ich stelle dir (als offenkundig nicht ausgebildete und hauptberufliche Cinderella) auch gern eine Trageerlaubnis für ein Cinderellakostüm für Österreich aus. Wenn gewünscht sogar mit dienstlichem Briefkopf.
Autor schlammtreiber
 - 16. Juli 2012, 15:12:33
Die Schweizer nehmen das wenigstens mit Humor... als wir damalsTM an einem Freitagnachmittag in Uniform zum Berner Marsch fuhren steckte der Zöllner an der Grenze den Kopf ins Auto und grinste "Wollen Sie uns okkupieren?"  ;D
Autor Schamane
 - 16. Juli 2012, 15:09:56
@ wolverine aber klare wenn sie wegen des gebrochenen Fuss im Straßengraben übernachtet haben  >:( @ miguhamburg1 ich versuche nur das hier nicht wie in sovielen Threads eine Vorverurteilung entsteht.
Da liegt der Unterschied zwischen uns mit scharfen Worten richte ich hin. Mit schwammigen vernebele ich die Landschaft und baue Brücken, dass sollten sie doch besser als ich in ihrer Funktion wissen.
@ bayern bazi Gendarmen gibt es keine mehr  ;) aber ansonsten stimmt es.
Autor F_K
 - 16. Juli 2012, 15:09:08
@ Andi:

Von "Strafbarkeit" hat hier doch noch keiner gesprochen - damit hast Du angefangen, oder?

Thema ist hier dass evtl. dienstliche Fehlverhalten bei der Ausstellung einer allgemeinen UTE für Österreich durch den deutschen Militärattachee - wird sind hier rein im Dienstrecht - nicht im Strafrecht.

(... im übrigen ist z.B. in NL das Tragen der deutschen Uniform auch nicht unter Strafe bestellt, "Berechtigung" hin oder her ...)
Autor bayern bazi
 - 16. Juli 2012, 15:05:45
sagen wir mal so aus erfahrung

unsere kameraden aus österreich sehen gern mal eine deutsche uniform bei ihren veranstaltungen (mit UTE und vielen stempeln)

die kameraden vom österrechischen trachtenverein blau weiß  lieben diese gar nicht, und so mancher deutscher hat schon ärger bekommen, nur weil er nach diesstschluß mit uniform mal schnell zum tanken über die grnze gefahren ist

dann muss man mindestens die feldbluse aussziehen und im t-shirt oder mit der zivilen jacke drüber an der tanke stehen - sonst kann dich leicht mal ein gendarm ansprechen
Autor miguhamburg1
 - 16. Juli 2012, 15:00:21
Könnte sein, @ Schamane, könnte...

Der Kamerad StaffSargeant hat hier jedoch behauptet, von unserer Botschaft eine allgemeine UTE ohne Bindung an einen speziellen Anlass bekommen zu haben. Lesen der grundlegenden Informationen hilft dabei, nicht mir irgendwelchen Brabbeleien auch noch etwas beitragen zu wollen!
Autor AriFuSchr
 - 16. Juli 2012, 14:57:36
Zitat von: Tommie am 16. Juli 2012, 11:12:38
Das spielt also ungefähr in der gleichen Liga wie die Anfrage bezüglich eines medizinischen Problems an den Friseur Deines Vertrauens ;) !



Mein lieber Tommie, soweit sind der Mediziner und der Friseur gar nicht auseinander, sie haben einen gemeinsame Berufsausübung in ihrer Ahnenreihe - als Bader  ;D
Autor wolverine
 - 16. Juli 2012, 14:52:08
@Schamane: Das ist auch nett: Statt sich zumindest an die hier bisher gegebenen Einlassungen zu halten, fabuliere ich mir einen völlig eigenen Sachverhalt ohne jeden Anhaltspunkt und bewerte diesen. Wenn ich mit einer Erkältung komme und diese Symptome schildere, gucken Sie dann auch erst einmal, ob nicht doch der Fuß gebrochen sein könnte?

Staffsergeant sagt, er habe eine unbegrenzte Erlaubnis zum Tragen der Uniform vom Militärattaché der Deutschen Botschaft bekommen. Das muss ich solange als gegeben hinnehmen, bis sich etwas anderes herausstellt. Und auf die Verfristung nach § 17 WDO habe ich hingewiesen; ebenso auf einen möglichen Dienstpostenwechsel, der eine Ablösung obsolet machen würde. Mehr Verteidiger geht nun einmal nicht ohne den Sachverhalt völlig zu verbiegen.
Autor Andi
 - 16. Juli 2012, 14:43:20
Nur so zum allgemeinen Verständnis:

1) Seit wann ist Österreich in der Nato? ;)

2) Wo steht, dass es in Österreich verboten ist unberechtigt deutsche Uniformen zu tragen (im österreichischen StGB bin ich nicht fündig geworden)? Das wäre nämlich für eine etwaige Strafbarkeit nach deutschem Recht entscheidend.

3) Wie kann für einen Reservisten auch nur irgendeine Dienstvorschrift der Bundeswehr gelten, wenn er ganz offenbar nicht nur außerhalb der Bundesrepublik residiert, sondern zudem noch in keinem Dienst- oder Beorderungsverhältnis steht?
Autor Schamane
 - 16. Juli 2012, 14:41:15
@ Wolverine / F_K gibt es hier auch noch Verteidiger, oder nur Ankläger? Da wie heißt es in Österreich so schön "es gilt die Unschuldsvermutung".
Von daher könnte ich mir vorstellen, dass der Militärattachèstab das Zuständigkeitshaber an der Landeskommando gesendet hat und der Antragsteller das garnicht mitbekommen hat, sondern auf dem Antwortschreiben nur stand: "Im Rahmen der Veranstaltung am ... sind sie berechtigt die Uniform im Zusammenhang mit der Einladung des ... und diesem Schreiben zu tragen. Im Auftrag XY SKA"
Autor wolverine
 - 16. Juli 2012, 14:33:38
Ich wollte ja nur um das mögliche Mandat buhlen ...
Autor F_K
 - 16. Juli 2012, 14:24:22
@ Wolverine:

... ich bin ja lernfähig - und will mir daher die Frage der persönlichen Schuld (vergehen!) und der Verjährungsfristen hier nicht stellen.

Deshalb schrieb ich von Dienstpflichtverletzung - also lediglich vom objektiven Tatbestand fernab jeglicher Schuld und Fristen.

Wichtig ist ja nur, dass ein evtl. Fehlverhalten aufgeklärt wird, der Mangel abgestellt wird (ggf. das Schreiben "eingezogen") und dann alles seinen richtigen Weg läuft.