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Autor Lucky_Luke
 - 18. Juli 2012, 18:49:13
Danke für die Info migu!
Autor miguhamburg1
 - 18. Juli 2012, 18:45:27
Schauen Sie mal im Sonderurlaubsgesetz für Beamte nach, da ist auch diese Frage (für die Bundeswehr mit) geregelt.

Aber unabhängig davon wird Ihnen Ihr Disziplinarvorgesetzter sicher auch Freistellung vom Dienst für dieses Ereignis gewähren. Wenn Sie sich ca. drei Wochen vor Dienstantritt als Wiedereinsteller bei Ihrem Spieß melden, sollten Sie das auch ansprechen und ihn bitten, dies schon mal dem Chef zu melden. So ist auch der gleich im Film. Den Rest besprechen Sie dann an Ihrem Dienstantrittstag unmittelbar.
Autor Lucky_Luke
 - 18. Juli 2012, 18:10:32
Hallo,

folgende Situation...

Im Oktober werde ich meinen Dienst antreten als Wiedereinsteller, am 06.10. hat meine Freundin Entbindungstermin für unser zweites Kind.
Nehmen wir mal an, das Kind kommt nach dem 01.10. zur Welt, bekomme ich dafür Sonderurlaub? Wenn ja, wie lange?
Macht es einen schlechten Eindruck wenn ich diesen wahrnehmen würde?
Meine Familie ist mir ziemlich wichtig, so sollte es ja eigentlich bei jedem sein!

Liebe Grüße
Lucky