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Autor m0rpheus
 - 18. Juli 2005, 15:51:52
oki fein
tHx
Autor schlammtreiber
 - 18. Juli 2005, 15:44:40
Nee, die wollen schon einen Nachweis haben (Ausbildungsvertrag oder so)
Autor m0rpheus
 - 18. Juli 2005, 15:38:01
muss ich denen dann noch irgend n formular von meinem ausbilungsort rüberschicken oder  ist das KWEA da recht unkompliziert ?
Autor Fitsch
 - 18. Juli 2005, 15:33:05
klar.
Anruf beim KWEA und Ausbildungszeitraum angeben.
Autor m0rpheus
 - 18. Juli 2005, 15:31:00
alles klar,
also wäre es auf jedenfall sicherer wenn ich mich während der Ausbildung zurückstellen lasse oder ?
Autor schlammtreiber
 - 18. Juli 2005, 15:21:24
Der Termin, den man bei der Musterung/EVP selbst einträgt ist eben nur ein "Wunschtermin", nicht mehr und nicht weniger...

Grundsätzlich kann man nur auf Nummer sicher gehen, wenn man sich entweder zurückstellen lässt oder im Gegenteil um vorzeitige Einberufung bittet...
Autor m0rpheus
 - 18. Juli 2005, 15:16:35
jops da geb ich euch auch recht,
aber das bedeutet dann also noch lange nicht, wenn man zum angegebenen Termin nicht eingezogen wird, das sie an einem kein Intresse haben ?

Wird man also nur zu 100% rausfinden wenn man im KWEA anruft ob sie noch vorhaben später einen einzuziehen oder nicht
Autor schlammtreiber
 - 18. Juli 2005, 11:52:46
Es wäre schlecht durchführbar, alle drei Monate einen Brief an alle in Frage kommenden zu schreiben "Sehr geehrter Herr X, wir können Ihnen mitteilen, daß Sie dieses Quartal nicht eingezogen werden..."
Autor MatStd
 - 18. Juli 2005, 11:27:12
Nein, das ist schon in Quarteile aufgeteilt! Eingezogen wird also zum 01.01, 01.04., 01.07, 01.10. bzw. den darauffolgenden Montag, sollte es sich bei den oben genannten Terminen um ein Wochenende handeln.
Autor m0rpheus
 - 18. Juli 2005, 11:18:19
mhm bin nu in der ausbildung, wenn ich dann anrufe fällt denen vll. auf das ich eigentlich schon vor 1 Monat dran gewesen wäre, und mich in sofern einfach zum nächsten Monat einziehen.

Also wird frei nach Laune eingezogen, und nich irgendwie aufgeteil in Quatarls-hälften ?
Autor Lidius
 - 18. Juli 2005, 00:53:49
Der Einberufungsbescheid kann jederzeit, jedoch spätestens 4 Wochen vor Einberufung, eintreffen (es sei denn man hat auf die Fristen bei der Musterung verzichtet).

Eine Absage wenn man nicht eingezogen wird gibts nicht.

Wenn du zu einem bestimmten Termin unbedingt hin möchtest, dann schwing dich ans Telefon und ruf den Einplaner im Kreiswehrersatzamt an.
Autor m0rpheus
 - 18. Juli 2005, 00:17:43
Servus Leute,

bekommt irgendwie Post wenn die BW einen nicht zu dem gewünschten Termin, denn man bei der Musterung angegeben hat, eingezogen wird ?

Sprich eine vorläufige "Absage" ?

oder muss man sich darauf gefasst machen, dass jeden Tag nun irgendwie der Einzugsbrief im Postkasten liegt.

Gibt es einen bestimmen Zeitaum wann man eingezogen werden kann ?


gruß,
m0rpheus