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Zusammenfassung

Autor miguhamburg1
 - 27. Juli 2012, 14:07:09
Stimmt, ändert dennoch nichts am Sachverhalt... :)
Autor BulleMölders
 - 27. Juli 2012, 14:05:06
Er meint wohl die Nr. 317 der ZDv 10/5.
Autor miguhamburg1
 - 27. Juli 2012, 14:01:02
Sie Schlaumeier, da haben Sie ja mal viel heiße Luft herumgequirlt:

Eine ZDv 317 gibt es nicht. Insofern ist jeder Bezig hierauf nichts weiter als Unsinn.

Der Fragensteller schrieb nichts von einer "Spindkontrolle". Sondern er schrieb, dass der Spieß, während er im urlaub abwesend war, eine "Stubenkontrolle"vornahm. Dies liegt gem. ZDv 10/5 nun mal eindeutig im Aufgabenbereich eines Spießes. Hierbei fand er offenbar einen unverschlossenen Spind vor, den er dann in Augenschein nahm,um z prüfen, inwieweit der benutz ist. Auch dies ist sein gutes Recht. Woher Sie also ein Dienstvergehen des Spießes konstruieren, bleibt vollkommen unerfindlich.

Zum Rest des Beschriebenen gibt es genügend richtige Kommentierungen.
Autor Andi
 - 27. Juli 2012, 13:59:10
Zitat von: M.F. am 27. Juli 2012, 13:36:23
Sie ist in Gegenwart des Soldaten vorzunehmen!!!!

Das war hier nicht der Fall!

Und? Dann führt der Vorgesetzte eine BdL durch, trifft eine Entscheidung und handelt. In diesem Fall wohl adäquat.

Gruß Andi
Autor M.F.
 - 27. Juli 2012, 13:36:23
Findees witzig, dass anscheinend jeder die ZDV 10/5 Nr. 314,315 kennt aber anscheinend niemand die 317:

Die Spindkontrolle hat den Zweck, die Sauberkeit, Ordnung und Einsatzfähigkeit
der Bekleidung und persönlichen Ausrüstung zu überprüfen.
Der Disziplinarvorgesetzte entscheidet, wer zur Spindkontrolle berechtigt ist. Sie ist in
Gegenwart des Soldaten vorzunehmen.
Das Wertfach darf nur der Disziplinarvorgesetzte
einsehen. Private Gegenstände werden nicht kontrolliert.


Sie ist in Gegenwart des Soldaten vorzunehmen!!!!

Das war hier nicht der Fall!

Ein Disziplinarverfahren wegen der DIenstpflichverletzung des nichtabschließen des Spindes wäre allerdings möglich.
Im Umkehrschluss natürlich auch eine Beschwerde gegen den Spieß wegen Verstoßes gegen Nr.317, was auch eine Dienstpflichtverletzung darstellt und da er (vermutlich) einen höheren Dienstgrad inne hat und dies eine absichtliche DIenstpflichtverletzung gegenüber einer grob Fahrlässigen darstellt wäre diese sogar härter zu bestrafen.
Autor miguhamburg1
 - 21. Juli 2012, 13:47:51
Es gibt keine StOV mehr, @ InstUffz. Mit anderen Worten: Früher gab es eine Verwaltung, heute gibt es DL-Zentren ... Der Wortwitz war also mit Bedacht gewählt.
Autor InstUffzSEAKlima
 - 21. Juli 2012, 13:08:33
Das war aber keine Erscheinung, die es nur in eurem StO gab, denn anderenorts war die StOV auch immer der Meinung, das die Truppe für StOV sei und nicht richtigerweise umgekehrt.
Autor KlausP
 - 21. Juli 2012, 12:12:55
Zitat von: miguhamburg1 am 21. Juli 2012, 11:49:23
... und das nennt sich dann praktischerweise BundeswehrDIENSTLEITUNGSzentrum... :)

Seinem Vorgänger haben wir (damals im StO noch 9!) Spieße immer die Reihe rum deutlich gemacht, dass er für uns da ist und nicht umgekehrt und er gerne gehen kann, wenn ihm das nicht passt. Hatter aber auch nicht gemacht, der ***  ::)
Autor Jakkaru
 - 21. Juli 2012, 11:55:38
ZitatWie wäre es denn mal, diesen Sachverhalt dem Spieß zu melden?

Die letzte Instanz. Eigentlich ist unser NDF für solche, ich nenne es mal "Nichtigkeiten" zuständig. Der Spieß, würde wahrscheinlich nichts anderes tun als dem NDF dampf machen. (KlausP weiß was ich meine :P)
Und jemandem den Spieß vorbei zu schicken wegen so einer Kleinigkeit, ist unverhältnismäßig ;D
Das war hier auch kein "leises Mutti", sondern nur eine Info, das es auch unverschuldet zu verletzung der ZDv 10/5 Ziffer 315 kommen kann. Demnächst haben einige Kameraden DzE und dann wird einfach Spindrücken gemacht. Problem gelöst, niemand wurde belästigt und alle sind zufrieden ;D
Autor miguhamburg1
 - 21. Juli 2012, 11:49:23
... und das nennt sich dann praktischerweise BundeswehrDIENSTLEITUNGSzentrum... :)
Autor KlausP
 - 21. Juli 2012, 11:47:03
Sie kennen die Hartleibigkeit unseres "Maschinenmeisters" und Chefs der Handwerker nicht.  :D Mit dem (und erst recht seinem Vorgänger, der war noch schlimmer) habe ich mir schon so manches Wortgefecht geliefert und mich bei seinem Vorgesetzten beschwert .... und in der Regel gewonnen.  ::) ... aber das dauert!
Autor miguhamburg1
 - 21. Juli 2012, 11:43:28
Wie wäre es denn mal, diesen Sachverhalt dem Spieß zu melden? Ihnen steht ein verschließbarer Spind zu. Und der Dienstherr hat Ihnen einen bereitzustellen. Punkt.
Autor KlausP
 - 21. Juli 2012, 11:43:14
Ich glaub, ich muss OStFw Achim Z. mal anrufen. Geht ja gar nicht, dass der ZgFhr AVZ sein Mobiliar nicht in Ordnung hat.  :D
Autor Jakkaru
 - 21. Juli 2012, 11:40:25
ZitatZumindest, weikl Sie den Spind nicht abgeschlossen haben. Damit verstoßen Sie gegen die ZDv 10/5 "Leben in der militärischen Gemeinschft", Ziffer 315, die das für den Fall des verlassens der Stube vorschreibt.

Das is ja mist. Mein Spind lässt garnicht mehr verschliessen, da die Vorrichtungen zum anbringen eines Schlosses ausgebrochen sind. Da hat jemand vor mir scheinbar mal seine Schlüssel vergessen ::)
Habe es auch Gruppenführer sowie NDF gemeldet, allerdings kommt dann ein "Ja, wir kümmern uns drum". (bedeutet meist "Ja, wir vergessen es bis morgen wieder") ;D
Kann man nur hoffen, dass die Kameraden ihre Pfoten wie sonst auch in der Hosentasche lassen. 8)
Autor BulleMölders
 - 19. Juli 2012, 07:47:45
Da wir ja nicht mehr editieren können, möchte ich diesen Satz richtig stellen:
Zitat von: BulleMölders am 19. Juli 2012, 07:18:35
Egal wie die Umstände sind, der TE hat sich nicht Vorschriftenkonform verhalten, indem er seinen Spind abgeschlossen hat wenn er ihn nicht selber im blick hat.

Er muss natürlich folgendermaßen heißen:
Egal wie die Umstände sind, der TE hat sich nicht Vorschriftenkonform verhalten, indem er seinen Spind nicht abgeschlossen hat wenn er ihn nicht selber im blick hatte.