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Autor Markus2502
 - 24. Juli 2012, 18:56:39
Danke für die schnellen Antworten.

Werde mich demnächst mal bei einem Karriereberater melden und nen Gesprächstermin vereinbaren und ein parr möglichkeiten durchgehen  :)
Autor ulli76
 - 24. Juli 2012, 18:52:23
Da wird es auch Zwischenstufen geben- aber wie gesagt, das sind schon eher Exoten mit der kürzeren Verpflichtungszeit.
Autor KlausP
 - 24. Juli 2012, 18:50:40
ZitatIn der Laufbahn des "Fachunteroffizieres des allgemeinen Fachdienstes" lese ich ...

Danach hatten Sie ja nicht gefragt, sondern nur nach FWDL 23. Bevor Sie zum Wehrdienstberater gehen, können Sie sich aber auch auf www.bundeswehr-karriere.de umsehen, ebenso auf den Seiten der Teilstreitkräfte. Da gibt es zwar auch keine Liste mit verwertbaren Berufen, aber Tätigkeitsbeschreibungen von Unteroffizieren im allgemeinen Fachdienst. Wobei ich nun nicht wüsste, für welche Verwendung Ihr Beruf Einstellungsvoraussetzung sein könnte, das kann nur jemand, der Zugriff auf den entsprechenden Katalog hat.

Zitatwird je nach verwertbarkeit des Berufes die Verpflichtungszeit individuell runter gesetzt oder gibts nur die 2 Varianten volle 8 Jahre oder 4 Jahre ?

Die regelverpflichtungszeit sind in dieser Laufbahn 8 Jahre. Weniger werden Sie vermutlich nicht bekommen. Entweder ... oder.
Autor Markus2502
 - 24. Juli 2012, 18:49:08
wird je nach verwertbarkeit des Berufes die Verpflichtungszeit individuell runter gesetzt oder gibts nur die 2 Varianten volle 8 Jahre oder 4 Jahre ?

Das kann mir warschenilich auch nur der Berater sagen aber ich frag trotzdem mal nach :p
Autor ulli76
 - 24. Juli 2012, 18:44:21
Das mit den 4 Jahren Verpflichtungszeit wird aber nur sehr selten gemacht. Ich nehm mal an, bei Spezialistendienstposten, die man nicht anderweitig besetzen kann.
So eine Liste gibt es -aber nur beim Wehrdienstberater.
Autor Markus2502
 - 24. Juli 2012, 18:37:22

In der Laufbahn des "Fachunteroffizieres des allgemeinen Fachdienstes" lese ich, dass man die Verpflichtungszeit auf 4 Jahre reduzieren kann, das warscheinlich mit der vorgesehene Verwendung eines verwertbaren Berufsabschluss zusammenhängt ?

Nur welche erlernten Berufe sind verwertbar ? Gibts da ne Liste oder wird das von dem Persöhnlichen Wehrberater entschieden ?

mfg
Autor KlausP
 - 24. Juli 2012, 17:52:21
Als Mannschafter und besonders als FWDL werden Sie mit Hilfsarbeiter-Tätigkeiten betraut. In erster Linie setzt der Dienstherr Sie dort ein, wo er gerade einen FWDL 23 benötigt. Ob Sie dort berufsnah eingesetzt werden können, wird Ihnen wohl nicht mal der Berater beim KWEA sagen können.
Autor Markus2502
 - 24. Juli 2012, 17:48:44
Guten Tag,

Ich habe bereits 8 Monate fwdl geleistet, sollten eigentlich mehr werden aber ich hatte ne Ausbildung gefunden und werde diese nun demnächst abschließen.

Jetzt wollte ich ganz gerne nochmal zum Bund, ich habe die möglichkeit nochmals 23 Monate FWD zu leisten.

Werde ich jetzt nach Lust und laune irgendwo hingeschickt oder wird geachtet, dass ich in einem Standort lande in dem ich mit meiner Abgeschlossenen Berufsausbildung als Maschinen-Anlagenführer irgendwie eingesetzt werden kann ?

mfg