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Zitat von: alter Geist am 27. Juli 2012, 11:00:39Genau das und ob diese Zeit ausreichend ist, bewetet ja der Rechtsberater.
da eine längere Zeit zwischen diesen "Vorfällen" und der Bewerbung liegt
Zitat von: ulli76 am 26. Juli 2012, 22:52:11Warum soll den hier eine Prüfung des Rechtsberaters nötig sein?
Da es in deinem Fall vom Rechtsberater geprüft werden muss und die gut zu tun haben, kann das mehrere Monate dauern.
Und ja- es kann passieren, dass du keine Einladung zum ZNwG bekommst.
Zitat von: AnimalYay am 27. Juli 2012, 08:58:05
Ja dad wurde es. Es kam zwar zur Gerichtsverhandlung, jedoch wurde ich dann zum Glück nur mit 24 Souialstunden bestraft
Zitat von: AnimalYay am 27. Juli 2012, 08:52:40
also die Beamtenbeleidigung habe ich mit 18 Jahren begangen. Nun ja das war einfach dumm von mir.
ZitatDes weiteren habe ich vor 3 Jahren den GWD verweigert, da ich meiner Meinung nach ohne mittlere Reife keine Chance auf eine Anstellung als SAZ hatte.
ZitatHauptsache ich habe die Möglichkeit zu dienen.