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Autor miguhamburg1
 - 27. Juli 2012, 11:03:42
l alter geist, das hat doch nichts mit der Bürokratie und deren Mühlen zu tun, sondern ergibt sich aus dem Gesetz: Grundsätzlich können nur Bewerber eingestellt werden, die die Gewähr dafür bieten, sich für die FDGO einzusetzen und das "Recht und die .... tapfer zu verteidigen". Beides kollidiert per sé mit einer vorhandenen Straffälligkeit von Bewerbern. Inwiefern die für ein Einstellungshindernis relevant sind, haben die Rechtsberater zu prüfen.
Autor wolverine
 - 27. Juli 2012, 11:03:24
Zitat von: alter Geist am 27. Juli 2012, 11:00:39
da eine längere Zeit zwischen diesen "Vorfällen" und der Bewerbung liegt
Genau das und ob diese Zeit ausreichend ist, bewetet ja der Rechtsberater.
Autor alter Geist
 - 27. Juli 2012, 11:00:39
Nun ich dachte da eine längere Zeit zwischen diesen "Vorfällen" und der Bewerbung liegt sowie das es ja mit Sozialstunden und nicht mit Jugendarest abgegolten wurde, wird das ein wenig flexibler gehandhabt. Das erklärt aber nun auch warum die Mühlen der Bürokratie so langsam drehen.
Autor wolverine
 - 27. Juli 2012, 10:33:34
Weil eine Strafakte über den Bewerber vorliegt?!
Autor alter Geist
 - 27. Juli 2012, 10:26:41
Zitat von: ulli76 am 26. Juli 2012, 22:52:11
Da es in deinem Fall vom Rechtsberater geprüft werden muss und die gut zu tun haben, kann das mehrere Monate dauern.
Und ja- es kann passieren, dass du keine Einladung zum ZNwG bekommst.
Warum soll den hier eine Prüfung des Rechtsberaters nötig sein?
Autor AnimalYay
 - 27. Juli 2012, 09:18:18
UI hab ich garnicht gemerkt xD
Autor Cpt. Price
 - 27. Juli 2012, 09:13:19
Zitat von: AnimalYay am 27. Juli 2012, 08:58:05
Ja dad wurde es. Es kam zwar zur Gerichtsverhandlung, jedoch wurde ich dann zum Glück nur mit 24 Souialstunden bestraft

Tja, so schnell wird man Vater. ;D
Autor AnimalYay
 - 27. Juli 2012, 09:07:31
Das ist super. Vielen Dank für die Hilfe
Autor schlammtreiber
 - 27. Juli 2012, 09:05:44
Dann ist das alles halb so wild.

Autor AnimalYay
 - 27. Juli 2012, 08:58:05
Ja dad wurde es. Es kam zwar zur Gerichtsverhandlung, jedoch wurde ich dann zum Glück nur mit 24 Souialstunden bestraft
Autor schlammtreiber
 - 27. Juli 2012, 08:54:53
Zitat von: AnimalYay am 27. Juli 2012, 08:52:40
also die Beamtenbeleidigung habe ich mit 18 Jahren begangen. Nun ja das war einfach dumm von mir.

Auch sowas sollte vor 21 kein großes Problem sein. Ich nehme an es wurde noch nach Jugendstrafrecht abgearbeitet.

Autor AnimalYay
 - 27. Juli 2012, 08:52:40
Doch also wie erwähnt war das zwischen 16 und 18, also die Beamtenbeleidigung habe ich mit 18 Jahren begangen. Nun ja das war einfach dumm von mir. Aber das beruhigt mich schon sehr was ier geantwortet wurde.
Autor schlammtreiber
 - 27. Juli 2012, 08:47:41
Da der KDV zurückgezogen ist, stellt er kein Hindernis mehr da.
Man muss es halt gut erklären können im Bewerbungsgespräch.

Die vermeintliche "Vorstrafe" ist meines Erachtens auch kein Problem (entgegen der vorherrschenden Meinung in diesem Thread) da ein paar Sozialstunden vor der Volljährigkeit keine Vorstrafe im Sinne eines Einstellungshindernis darstellen.

Also bewerben und Ergebnis abwarten. Auf bohrende Fragen gefasst machen.
Autor AnimalYay
 - 27. Juli 2012, 08:21:48
Also ich habe das aus Gewissensgründen verweigert, weil ich damals nicht wusste, wie ich das regeln kann. Ich habe den Zivildienst dann abgeleistet. Ich habe damals gedacht, dass dies kein Problem wäre
Autor KlausP
 - 27. Juli 2012, 05:50:57
ZitatDes weiteren habe ich vor 3 Jahren den GWD verweigert, da ich meiner Meinung nach ohne mittlere Reife keine Chance auf eine Anstellung als SAZ hatte.

Haben Sie das eigentlich auch so in Ihrem KDV-Antrag geschrieben oder haben Sie da irgendwelche Gewissensgründe erfunden?

ZitatHauptsache ich habe die Möglichkeit zu dienen.

Haben Sie auf grund Ihrer Anerkennung als KDV Zivildienst geleistet?

Beide Fragen mal interessehalber meinerseits.