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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
ZitatAnweisung der Gruppe Dienstvorschriften Nr. 15/97
Betr.: Anzugordnung für die Soldaten der Bundeswehr
hier: Fernschriftliche Vorabänderung
Bezug: ZDv 37/10, Ausgabe Juli 1996
...
5. Tragen des Feldanzugs, Tarndruck und oliv außer Dienst und außerhalb umschlossener
militärischen Anlagen
5.1 In der Nr. 105 der ZDv 37/10 ist vorgeschrieben, daß beim Tragen von Uniformen
außer Dienst und außerhalb umschlossener militärischen Anlagen grundsätzlich nur der
Dienstanzug und bei besonderen Anlässen der Gesellschaftsanzug zulässig ist. Die
Disziplinarvorgesetzten können Ausnahmen festlegen.
5.2 Im Rahmen dieser Ausnahmeregelung wird bis auf weiteres das Tragen eines sauberen
Feldanzuges, Tarndruck bzw. oliv genehmigt:
- auf dem Weg vom und zum Dienst (Dienstort/Wohnort/Wochenendheimfahrt),
- auf dem Weg zwischen militärischen Liegenschaften im Standortbereich,
- zur Erledigung privater Angelegenheiten auf dem Weg vom und zum Dienst,
- zur Erledigung privater Angelegenheiten während der Dienstzeit, die der zuständige
Vorgesetze genehmigt hat.
Die Disziplinarvorgesetzten können Abweichungen anordnen.
5.3 Für Soldaten der Marine bleibt es abweichend zu Ziff. 5.2 dieses Fernschreibens bei
der Regelung der Nrn. 203 und 232 der ZDv 37/10.
Zitat von: Timid am 15. August 2005, 12:58:00
Das Tragen des "Grünzeugs" unterliegt etwas anderen Bestimmungen - laut ZDv darf außerhalb des Dienstes und der Kaserne NUR der Dienstanzug (oder der Gesellschaftsanzug) getragen werden, kein Feldanzug. Zumindest beim Heer gibt es aber wohl ein entsprechendes Fernschreiben, das das Tragen des Dienstanzuges auch auf Fahrten zur Kaserne/nach hause sowie für kleinere Erledigungen gestattet. Genaueres ist beim Disziplinarvorgesetzten/Zugführer zu erfragen.
Zitat von: Lidius am 15. Juli 2005, 22:01:01Zitat von: DeePBluE am 15. Juli 2005, 21:10:10
lo..
ab wann darf man eigentl. sein dienstanzug ausserhalb der kaserne tragen?
Sobald der Disziplinarvorgesetzte genehmigt das man in Uniform die Kaserne verlassen darf, meistens nach dem Gelöbnis