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Zusammenfassung

Autor Spotter
 - 21. Juli 2005, 16:25:25
Zitatsoweit ich weiss gibt es für Reservisten eine generelle Uniformtrageerlaubnis.
Meine Vorredner haben ja schon alles gesagt.

Aaaaaaaber....... wer will denn sowas!?!?  ???

Mir reicht es schon, wenn ich die graue Maus zwei-dreimal im Jahr anziehen muss.  ::)

Gruß

Spotter
Autor Fitsch
 - 21. Juli 2005, 15:51:30
zuständig ist der FwRes. Der hat auch den Antrag.
Genehmigt wird es vom Kommandeur VBK.

Genehmigt wird nur der Dienstanzug.

Du musst regelmäßig (ca. 1x im Jahr) an Repräsentationsaufgaben teilnehmen (Volkstrauertag, Sammeln für Volksbund Kriegsgräber, etc.)

Vorschrift:
ZdV 37/10
http://www.bundeswehrforum.de/download/zdv3710.pdf
Kapitel 4; Abschnitt III, Nr. 426

Hoffe geholfen zu haben.

Horrido
Fitsch
Autor Piet
 - 21. Juli 2005, 15:46:56
Der Antrag auf Erlaubnis ist beim Kdr VBK zu stellen. Im Allgemeinen gilt die UTE nur für den DA zu Anlässen wie Hochzeit, Beerdigung, Geburtstage etc. Die Genehmigung wird dann einmalig ausgestellt und muss dann immer mitgeführt werden (und ggf. Polizei/MP vorgezeigt werden). Geregelt ist das Ganze in der 37/10 ("Kennzeichnung ehemaliger Soldaten" etc.).

Den FA darf man in 99,9% aller Fälle nicht "einfach so" tragen, sondern nur z.B. zum Tag der Reservisten etc.

(Kleiner Zusatz: In allen Fällen gilt: Die UTE gilt nur dann, wenn man kein Soldat ist, d.h. man hat auch die schwarz-rot-goldene Kordel zu tragen.

Trägt man dagegen auf einer DVag oder WÜ Uniform, ist man Soldat und hat mit der UTE erst einmal nichts zu tun.)
Autor Resi
 - 21. Juli 2005, 13:55:18
Hallo,

soweit ich weiss gibt es für Reservisten eine generelle Uniformtrageerlaubnis.

Wo ist diese denn zu beantragen?

Was sind die Voraussetzungen?

In welcher Vorschrift gibt es Regelungen dazu?

MfG & Danke