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Autor Wurstkoffer
 - 03. August 2012, 19:09:47
Man hätte sich diese weite, zwar weitaus verständlichere Variante sparen können, hatte man meinen Post weiter oben schlichtweg bestätigt oder verneint, mit dann dem Verweis auf das was Sie jetzt verfasst haben. Denn meine Rechnung war demnach richtig, die Sachlage ist verstanden. Danke dennoch.
Autor Tommie
 - 03. August 2012, 18:48:41
Wurstkoffer, was war denn jetzt so unverständlich an meinem Post!

Sie bekommen von Anfang an den Wehrsold als Hauptgefreiter, also 11,71 € am Tag! Die erste Wehrsoldzahlung erfolgt zum 15. Tag des ersten Dienstmonats und hat dann die Anzahl der Tage dieses Monats mal den Wehrsoldsatz! Den FWDL-Zuschlag erhalten Sie im ersten Monat noch nicht ausbezahlt, sondern jeweils einen Monat später, also in Ihrem Falle sind das € 16,50 mal der Anzahl der Tage des ersten Dienstmonats, die Sie im zweiten Dienstmonat zusammen mit dem Wehrsold eben dieses zweiten Dienstmonats ausbezahlt erhalten!
Und für die Berechnung des FWDL-Zuschlags ist der Monat Ihres Wiedereintritts in die Bundeswehr der erste Monat! Das heisst im Klartext, dass Sie für die ersten sechs Monate des neuen FWDL zunächst einen FWDL-Zuschlag von € 16,50 am Tag erhalten (Ausbezahlt mit dem Wehrsold des Folgemonats!), danach sechs Monate lang einen Zuschlag von € 22,50 am Tag, danach wieder sechs Monate einen Zuschlag von € 24,50 am Tag und ab dem 19. Dienstmonat einen Zuschlag in Höhe von € 26,50 am Tag!

Und jetzt nehmen Sie sich einfach einen Taschenrechner und rechnen sich aus, was in einem Monat mit 31 und in einem Monat mit 31 Tagen herumkommt ;) !

BTW: Ich komme in einem ersten Monat mit 30 Tagen auf einen Wehrsold in Höhe von € 351,30! Mehr wird es einfach nicht ;) ! Der zweite Monat bringt dann schon (bei wieder 30 Tagen gerechnet!) Wehrsold in Höhe von wieder € 351,30 plus die FWDL-Zuschläge aus dem ersten Monat (30 x € 16,50) von € 495,--, macht einen Auszahlungsbetrag in Höhe von zusammen € 846,30! Die Berechungen von der Webseite/Broschüre stimmen schon deshalb nicht, weil bei Ihnen der Wehrsold als Hauptgefreiter höher ist als der eines Rekruten/Gefreiten/Obergefreiten ;) ! Capisce?
Autor KlausP
 - 03. August 2012, 18:25:54
Sooo unverständlich war der Post von @Tommie ja nun auch wieder nicht, ich hab den jedenfalls verstanden.
Autor Wurstkoffer
 - 03. August 2012, 18:21:42
In dieser zweiseitigen Broschüre (auch nicht in der mit 51 Seiten, oder ich bin blind) konnte ich keine Hinweise oder Erklärungsversuche auf meine hier dargelegte Situation erhalten.

Hauptgefreiter (ab dem 13. Monat) 1.086,30 Euro ■ Hauptgefreiter (ab dem 19. Monat) 1.146,30 Euro. Ich wäre aber Hauptgefreiter im ersten Dienstmonat, oder nicht?
Autor Ralf
 - 03. August 2012, 18:12:07
Wie wärs mit der FWD-Broschüre downloaden und nachschauen? Gibts auf www.bundeswehr-karriere.de.
In der Broschüre gibts auch noch jede Menge andere Hinweise und wichtige Infos.
Autor Wurstkoffer
 - 03. August 2012, 18:10:36
Das würde in meinem Fall konkret bedeuten 11,71€ x 30 = 351,30€ + 16,50€ Zuschlag x 30 = 495€, in der Summe wären das ab den ersten Dienstmonat 846,30€ - oder bin ich jetzt ganz blond?

Vielen Dank!
Autor Tommie
 - 03. August 2012, 17:36:25
Wehrsold wird immer in dem Dienstgrad gezahlt, den Sie gerade innehaben! Lediglich die FWDL-Zulage wird dann im zweiten Monat ausbezahlt (zusammen mit dem Wehrsold!) und ist dann für Sie so, dass die Vordienstzeit (alter FWDL) hier nicht mitzählt und Sie daher nur in Bezug auf diesen Zuschlag so gestellt werden, als wären Sie den ersten Monat dabei gewesen!
Autor Wurstkoffer
 - 03. August 2012, 16:53:05
Danke Euch für die vielen Antworten.

Interessant für mich wäre jetzt noch zu wissen, welchen Sold ich in den ersten Dienstmonaten erhalte. Wie jeder andere auch? Oder erhalte ich aufgrund des Dienstgrades dann direkt den, mit dem ich letztmalig besoldet wurde? Ziemlich verwirrend, 2x Wehrdienst zu verrichten!
Autor Ralf
 - 02. August 2012, 20:13:48
Zitat von: mailman am 02. August 2012, 17:24:07
...
Wie kann man 21 Monate FWD leisten enn man shcon 20 Monate zuvor geleistet hat?
Alter FWD war der zusätzliche FWD. Der ist unabhängig vom neuen FWD. Man kann beides machen.

Es ist beim TE auch gut denkbar, dass er als SaZ 08 eingestellt wird und abzüglich der geleisteten Zeit bleibt dann eh  nur quasi SaZ 04 übrig.
Autor mailman
 - 02. August 2012, 19:54:30
Aber wenn der alte FWD angerechnet wird dann würden ja 4 monate übrig bleiben
Autor Wurstkoffer
 - 02. August 2012, 18:55:24
Das ist egal, wurde mir gesagt.
Man würde ja Mannschafter benötigen.
Autor mailman
 - 02. August 2012, 17:24:07
Zitat von: Wurstkoffer am 01. August 2012, 22:41:31
20 Monate alter, 21 Monate neuartiger FWD; 3 Jahre 6 Monate "Vordienstzeit" - weiß denn einer was von Euch davon, dass die Uffz o.P. Laufbahnen in ihrer Maximalverpflichtungszeit angepasst, respektive erhöht werden?

Wie kann man 21 Monate FWD leisten enn man shcon 20 Monate zuvor geleistet hat?
Autor Ralf
 - 02. August 2012, 05:26:26
Nein, die Regelverpflichtungszeit ist gleich geblieben 8 bzw 9 Jahre. Jedoch kann im Einzelfall auch mal davon abgewichen werden. Wir hatten hier schon unterschiedlichste Vorgehensweisen: bei einem wurde die Vordienstzeit draufgeschlagen also in deinem Fall 9+ 3 + 6M, ein anderer wurde auf insgesamt 9 Jahre festgesetzt
Autor Wurstkoffer
 - 01. August 2012, 22:41:31
20 Monate alter, 21 Monate neuartiger FWD; 3 Jahre 6 Monate "Vordienstzeit" - weiß denn einer was von Euch davon, dass die Uffz o.P. Laufbahnen in ihrer Maximalverpflichtungszeit angepasst, respektive erhöht werden?
Autor mailman
 - 01. August 2012, 21:56:50
Dann dürfte ja je nach dem wie lange der vorherige FWD war ( Ich gehe von FWD aus, sonst wäre er vermutlich kein Hauptgefreiter)
könnte die Dienstzeit evtl nicht mehr aussreichen bis der Antrag bearbeitet ist.

Ich würde mich am Zentrum bewerben, wie schon vorschlagen, und im Falle einer Ablehnung kann man immer noch FWD leisten. Obwohl das dann nicht mehr viel Sinn macht, wenn es im Zentrum nicht gereicht hat.