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Autor wolverine
 - 13. August 2012, 16:36:57
Da es (noch) nicht Standard ist seine Verträge zu verbaseln ...
Autor nils1904
 - 13. August 2012, 15:18:23
Wie man einen Brief aufsetzt etc weis ich auch ;-) Ich dachte es gibt evtl Standard Formulierungen bzw Vordrucke damit es bei allen einheitlich ist ;-) Vielleicht etwas falsch ausgedrückt ;-)
Autor Tanner
 - 13. August 2012, 14:34:58
Also bisschen selbstständig sollte man schon sein ab einem gewissen Alter, bis 14-15 Jahren kann ich es noch verstehen wenn Mutti die Butterbrote schmiert, danach sollte man es eventuell mal selbst versuchen.

Einfach einen formlosen Brief aufsetzen, dieser sollte folgendes beinhalten:
- Dein Name und Anschrift
- die Adresse des ZnWG + viele Leerzeichen dann das Datum
- eine kleine Überschrift in Fettschrift
- danach mit "Sehr geehrte Damen und Herren," anfangen
- bisschen Text
- "Mit freundlichen Grüßen"
- dein Vor- und Nachname
- Unterschrift

... und Zack, so ensteht ein formloser Brief den man ruhigen Gewissens am besten ohne Schreibfehler abgeben kann.
Autor KlausP
 - 13. August 2012, 14:05:41
Erinnern Sie sich noch an die Aufsätze in der Schule mit dem Thema "Mein schönstes Ferienerlebnis"?  ::)
Autor nils1904
 - 13. August 2012, 12:12:22
Ok habe jetzt in WHV angerufen... Ich soll eine schriftliche erklärung mitbringen das ich die Verträge nicht wieder finde bzw. das diese verloren sind und ich deshalb nur eine Kopie habe. ;-)

Weiss jemand evtl. wie ich sowas schreiben bzw. formulieren soll bzw. kann ?
Autor Tanner
 - 09. August 2012, 19:23:23
Ruf doch mal beim WDB oder im ZnWG an und stelle dort deine Frage, die sollten ja nun am besten Wissen wie weiter zu verfahren ist.
Autor nils1904
 - 09. August 2012, 18:47:36
So meine alte Chefin hat mir eine PDF Datei mit den Arbeitsverträgen per Email zugeschickt. Jetzt habe ich vom Azubi Vertrag den Vertrag in Kopie und das IHK Zeugnis in original. Den Vertrag vom 1 Gesellenjahr in Kopie und das Arbeitszeugnis in original. Jetzt meine Frage durch das Arbeitszeugnis und IHK Zeugnis wird doch bestätigt das ich für den Zeitraum dort beschäftigt war oder ? Das sollte doch meines erachtens nach damit bezweckt wird das man nachweisen kann das man in dem Zeitraum einer Tätigkeit nachgegangen ist.???

Autor schlammtreiber
 - 08. August 2012, 12:36:06
Zitat von: F_K am 08. August 2012, 12:25:05
wenn es kein Zeugnis gibt, ist es besser als "nichts" (insbesondere für das 1. Gesellenjahr).

Wenn so, dann ja.
Autor F_K
 - 08. August 2012, 12:25:05
Lieber Schlammtreiber,

sachlich stimme ich Dir in weiten Teilen ja zu - ein ArbeitsZEUGNIS über den Zeitraum hat mehr Aussagekraft als ein Arbeitsvertrag.

Trotzdem scheint das Zentrum so einem Vertrag einen Aussagewert zuzuweisen - wenn es kein Zeugnis gibt, ist es besser als "nichts" (insbesondere für das 1. Gesellenjahr).

Daher mein Ratschlag:

- wichtige Dokumente immer aufbewahren (Aktenordner, ggf. Kopie woanders)
- nach Jahren ggf. prüfen, ob eine weitere Verwahrung noch sinnvoll ist.

Der TE kann ja z. B. ersatzweise seine Lohnabrechnungen als Nachweis der Beschäftigung nutzen bzw. ein Arbeitszeugnis nachfordern.
Autor schlammtreiber
 - 08. August 2012, 12:05:09
Ein Arbeitsvertrag oder Ausbildungsvertrag bezeugt auch nicht die Dauer des Verhältnisses: er wurde ja nur zum Anfang aufgesetzt und das Verhältnis konnte unregelmäßig früher enden.

Dafür gibt es Arbeitszeugnisse.
Für eine Ausbildung kriegt man das IHK-Zeugnis über den Abschluss, die Zeugnisse der Berufschule und ein Arbeits-/Ausbildungszeugnis des Ausbildungsbertriebes.
Zumindest wurde mir das alles hinterhergeworfen, ich gehen davon aus, dass das normal ist.

Der Ausbildungsvertrag, dessen Daten sowieso nicht stimmten (stand drin drei Jahre, ich war nach zwei Jahren fertig) hatte somit exakt Null wert.
Autor F_K
 - 08. August 2012, 09:15:28
ZitatNein ich wurde jetzt angerufen ! Der WDB hatte gesagt IHK Zeugnis reicht ;-)

Zitathatte so eben ein Anruf aus Wilhelmshaven das ich Tätigkeitsnachweise (Arbeitsverträge) mitbringen soll.

Ein IHK Zeugnis ist deshalb als Tätigkeitsnachweiss nicht ausreichend, weil z. B. viele Ausbildungen auch VERKÜRZT zum Abschluß gebracht werden können.
Ein IHK Zeugnis "bezeugt" also nur den Bildungsabschluß, nicht die Arbeitsdauer.

Vermutlich werden bei Ausbildungsverträgen auch keine Arbeitszeugnisse ausgestellt - es gibt ja das IHK Zeugnis.

Insoweit kann schon ein Arbeitsvertrag der entsprechende Nachweis der DAUER des Ausbildungsverhältnisses sein.

@ Schlammtreiber:

Das Problem ist so lange vorhanden, wie "Wilhelmshafen" noch Unterlagen fehlen.
(sicherlich mag es Ersatzbescheinigungen geben, die Lohnabrechnungen, whatever - aber alles ist (viel) aufwändiger - insoweit sollte man keine wichtigen Dokumente verbrennen.)
Autor schlammtreiber
 - 08. August 2012, 08:59:39
Zitat von: F_K am 08. August 2012, 08:47:46
Na? Problem erkannt?

Erstes Gesellenjahr ist Arbeitsverhältnis:

ZitatArbeitszeugnisse sind wichtig

Problem noch vorhanden?  ;)
Autor F_K
 - 08. August 2012, 08:47:46
Zitatund 1. Gesellenjahr).

Zitatder Rest ist für die Tonne oder wird aus nostalgischen Gründen aufbewahrt.

Na? Problem erkannt?

Ggf. wird / soll hier ja die Berufserfahrung angerechnet werden - dazu ist schon ein Nachweiss NOTWENDIG.

Insoweit ist es nur sehr begrenzt "clever" entsprechende Papiere zu verbrennen (Renten- und Sozialversicherungsnachweise sind aufzubewahren - auch hier ist der Versicherungsnehmer erstmal in der Nachweispflicht).
Autor schlammtreiber
 - 08. August 2012, 08:42:19
Meeeeeeeeeensch, locker bleiben.
Du wirst ja ein Abschlusszeugnis haben, oder? Das reicht.
Den Ausbildungsvertrag einer bereits bestandenen Lehre braucht kein Schwein, das interessiert für den Rest Deines Lebens keine alte Sau mehr.
Arbeitszeugnisse sind wichtig, Abschlusszeugnisse sind wichtig, der Rest ist für die Tonne oder wird aus nostalgischen Gründen aufbewahrt.

Ich glaub ich hab das Ding verbrannt als ich fertig war oder so ähnlich...
Autor ulli76
 - 07. August 2012, 21:32:56
Die können dir doch ne Abschrift oder Zweitausfertigung geben.
Notfalls wirst du die Unterlagen halt nachreichen müssen.