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Autor KlausP
 - 16. August 2012, 14:46:35
ZitatIch habe über die Probezeit gekündigt aber mir wurde gesagt, das ich somit Kriegsdienstverweigerer bin.

Wer erzählt denn solchen Käse, bitteschön?     *koppschüttel*
Autor Ralf
 - 16. August 2012, 13:08:47
Als Wiedereinsteller.
Autor Kardaj
 - 16. August 2012, 12:32:20
Okay also kann ich mich ohne probleme als SaZ bewerben? Als Wiedereinsteller oder als ungedienter? Ist bestimmt eine dumme frage aber ich bin unsicher da ich ja 1 woche da war.

Autor Ralf
 - 16. August 2012, 12:28:56
Gern geschehen.
Nein, das stimmt so definitiv nicht, da hat dir jemand was Falsches erzählt. Probezeit hat nichts mit KDV zu tun. Du hast ganz normal deine Dienstzeit über die Probezeit beendet. Streich mal das Wort KDV aus deinem Wortschatz.
Autor Kardaj
 - 16. August 2012, 12:27:03
Erstmal danke für die schnelle Antwort :)

Ja jetzt nach den 4 wochen bereue ich diesen Schritt wirklich. Ich habe über die Probezeit gekündigt aber mir wurde gesagt, das ich somit Kriegsdienstverweigerer bin. Deswegen bin ich davon ausgegangen das es einem KDV antrag gleichkommt.

Dann will ich mal hoffen das ich den Psychologen beim KWEA von der kurzfristigen Gewissensentscheidung überzeugen kann !
Autor Ralf
 - 16. August 2012, 12:20:17
Eine Einstellung als FWDL ist nicht mehr möglich.
Nach Rücknahme deines KDV Antrages kannst du dich als SaZ bewerben.

Deine Gewissensentscheidung ist ja grad erst4 Wochen her, wie schnell sich das Gewissen dreht. Aber warum hast du KDV eingereicht und nicht über die Probezeit deinen Dienst beendet?
Autor Kardaj
 - 16. August 2012, 12:17:50
Hallo Kameraden,

ich bin neu hier im forum und hab da mal ne frage. Ich bin im Juli meinen fwdl23 angetreten und hab nach anderhalbwochen aus familären gründen einen kdv antrag gestellt. Meine frage nun: Kann ich den KDV zurückziehen und nochmals FWDL leisten? oder muss ich jetzt als SaZ bewerben?

Danke schonmal