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Zusammenfassung

Autor FrankP
 - 30. Oktober 2013, 20:43:14
Vermutung: Evtl. ist der Schreiber nicht deutscher Muttersprachler?
Autor WeserJung
 - 30. Oktober 2013, 15:21:27
Zitat von: LAIR am 30. Oktober 2013, 09:21:46
Es ist Eagl ob Mann oder Frau Opfer werden(Vergewaltig)!
Oder zu Unrecht  Beschuldig werden!
Das Wahr Opfer hat sein Leben lang Probelme!
Bis vor ca. 10-15 Jahre war die Vergewaltigung in der EHE auch noch keine Straftat.
Es ist aber Leider auch so,das die Fälle wo Frauen die Männer zu Unrecht beschuligen zu nehmen!
Was hier Wahr ist,und was nicht!
Können und werden wir nicht raus finden.
Ich persönlich kann nur schreiben,das in der Bw nicht mehr passt (Verwaltigungen) als in Ziliven!
Gewalt ist überall.Leider!
Das wir alle nur zusammen , daran etwas ändern können!
Jeder auf sein Weise!

Verstehen Sie eigentlich selber, was Sie schreiben?
Bitte überprüfen Sie Ihre Grammatik und Zeichensetzung, es macht sonst wenig Freude Ihre Beiträge zu lesen.
Autor LAIR
 - 30. Oktober 2013, 09:21:46
Es ist Eagl ob Mann oder Frau Opfer werden(Vergewaltig)!
Oder zu Unrecht  Beschuldig werden!
Das Wahr Opfer hat sein Leben lang Probelme!
Bis vor ca. 10-15 Jahre war die Vergewaltigung in der EHE auch noch keine Straftat.
Es ist aber Leider auch so,das die Fälle wo Frauen die Männer zu Unrecht beschuligen zu nehmen!
Was hier Wahr ist,und was nicht!
Können und werden wir nicht raus finden.
Ich persönlich kann nur schreiben,das in der Bw nicht mehr passt (Verwaltigungen) als in Ziliven!
Gewalt ist überall.Leider!
Das wir alle nur zusammen , daran etwas ändern können!
Jeder auf sein Weise!
Autor Rollo83
 - 29. Oktober 2013, 21:15:31
Die Frage nach dem "Warum" kann man sich täglich in so vielen Situationen stellen.

Ich will auch nicht sagen das irgendwas erfunden würde, ich find es aber irgendwie irgendwo komisch und hat für mich persönlich einen faden Beigeschmack.
Autor bollerkopp
 - 29. Oktober 2013, 10:54:34
Zitat von: Rollo83 am 30. August 2013, 15:42:24
Tja, und niemals wird sich zeigen ob dies wirklich passiert ist oder von der Dame inszeniert wurde.

Hi Rollo83!
Warum soll sie schauspielern , sie hat doch nichts davon!
Autor Rollo83
 - 30. August 2013, 15:42:24
Tja, und niemals wird sich zeigen ob dies wirklich passiert ist oder von der Dame inszeniert wurde.

Mich wundert das fast denn ich hätte schon gedacht, wenn das wirklich ein Verbrechen gewesen wäre, das sich dies auf jeden fall auf klären lässt.

Autor Lidius
 - 30. August 2013, 14:51:50
Autor Andi
 - 13. Dezember 2012, 00:33:58
Zitat von: justice005 am 12. Dezember 2012, 23:25:20
Mit erfundenen Vergewaltigungen versteht die Justiz überhaupt keinen Spaß.

Mag sein, nur sind Staatsanwälte regelmäßig sehr berechenbar, wenn es ein Fall in die Medien geschafft hat. Aber vielleicht hast du da andere Beobachtungen gemacht.

Zitat von: justice005 am 12. Dezember 2012, 23:25:20
Wer ist denn hier deiner Meinung nach "Die Bundeswehr" ???

Eventuell eine nebenklageberechtigte Behörde. Wobei zu prüfen wäre, ob da überhaupt ein in Frage kommender Tatbestand im Raum steht.

Zitat von: justice005 am 12. Dezember 2012, 23:25:20
Wenn die Soldatin nicht den Dienstgrad Oberst hat und das BMVg daher zuständig ist, dann redet niemand der Wehrdisziplinaranwaltschaft oder dem Befehlshaber rein.

;) Das hat nichts mit Verschwörungstheorien zu tun, sondern mit Politik. Und viel "Einflussnahme" braucht es da nicht, denn da wird in so einem Fall direkt oder indirekt eine Linie vorgegeben. Ich erinnere gerne an den Fall des Fahnenjunkers bei der MG-Ausbildung bei Youtube, wenn du ein Beispiel haben willst.

Oder an den "Schädelfotoskandal" - ach ne, da hat die Bundeskanzlerin so hahnebüchenes "alle Erschießen, auspeitschen und am kleinen Zeh-aufhängen"-Gewäsch von sich gegeben, dass alles andere eh egal war (vor allem Tatumstände oder Alter und Reife der "Täter). Aber die paar Kameraden, die tatsächlich noch Soldat waren hat es mitunter aus politischen Gründen - schwer erwischt.

Zitat von: justice005 am 12. Dezember 2012, 23:25:20
ZitatHier geht es aus Sicht des BMVg um Außenwirkung in der Presse und Anzeige und Disziplinarverfahren würden bei einer Borderlinerin schnell wie "Einschlagen, auf jemanden, der am Boden liegt" aussehen.

Das halte ich für Unsinn.

Mach das, aber ich gehe mit offenen Augen durch diese Welt und bin der Meinung einige Automatismen mittlerweile verstanden zu haben.

Gruß Andi
Autor justice005
 - 12. Dezember 2012, 23:25:20
ZitatNur sind Ermittlungs- und Strafverfahren zwei verschiedene paar Schuhe. Aber egal.

????????????:o :o :o

ZitatIch persönlich gehe davon aus dass es - sofern so geschehen wie angenommen - keine Anklage erfolgen würde.

Ich würde sofort dagegen wetten. Mit erfundenen Vergewaltigungen versteht die Justiz überhaupt keinen Spaß.

ZitatUnd die Bundeswehr wird sich da als Nebenkläger wohl ziemlich bedeckt halten, bzw. wahrscheinlich noch nicht mal Anzeige erstatten.

Den Schmarrn versteht kein Mensch. Die Bundeswehr ist für eine Nebenklage gar nicht ermächtigt, und wird daher auch gar keine führen. Wer ist denn hier deiner Meinung nach "Die Bundeswehr" ???

ZitatSchön dass du das mit der Entlassungsdienststelle noch geschrieben hast, denn der Wehrdisziplinaranwalt hat ausschließlich das zu tun, was sein Vorgesetzter, der zuständige Befehlshaber der zuständigen Behörde anweist (und der wird sich schön an das halten, was diesbezüglich aus dem BMVg zu ihm herüberweht), es sei denn der Bundeswehrdisziplinaranwalt sieht das anders (was ebenfalls aus politischen Gründen nicht zu erwarten ist).

Wenn die Soldatin nicht den Dienstgrad Oberst hat und das BMVg daher zuständig ist, dann redet niemand der Wehrdisziplinaranwaltschaft oder dem Befehlshaber rein. Entgegen mancher Verschwörungstheorie gibt es weit weniger Einflussnahme von "oben" als allgemein angenommen. Ich vermute, hier wäre ich sogar mal mit miguhamburg einig und das heißt was.

ZitatHier geht es aus Sicht des BMVg um Außenwirkung in der Presse und Anzeige und Disziplinarverfahren würden bei einer Borderlinerin schnell wie "Einschlagen, auf jemanden, der am Boden liegt" aussehen.

Das halte ich für Unsinn.

Aber in der Tat kann die Krankheit dazu führen, dass die tatbestandlichen Voraussetzungen des 55 V nicht mehr gegeben sind. Das sollte man aber nicht verwechseln.

ZitatAber da die Glaskugel ja immernoch kaputt ist müssen wir wohl einfach abwarten...

Das wiederum sehe ich genauso.....

Autor Andi
 - 12. Dezember 2012, 23:06:59
Zitat von: justice005 am 12. Dezember 2012, 22:45:01
Über etwaige strafrechtlichen Konsequenzen entscheidet die Staatsanwaltschaft.

Ach. ;)

Zitat von: justice005 am 12. Dezember 2012, 22:45:01Da Borderline nicht zu einer völligen Unzurechnungsfähigkeit führt, wird die Staatsawaltschaft auch ein Verfahren führen. Alles andere würde schließlich das Legalitätsprinzip verletzen.

Nur sind Ermittlungs- und Strafverfahren zwei verschiedene paar Schuhe. Aber egal.
Ich persönlich gehe davon aus dass es - sofern so geschehen wie angenommen - keine Anklage erfolgen würde. Und die Bundeswehr wird sich da als Nebenkläger wohl ziemlich bedeckt halten, bzw. wahrscheinlich noch nicht mal Anzeige erstatten.

Zitat von: justice005 am 12. Dezember 2012, 22:45:01
Etwas flexibler ist die Wehrdisziplinaranwaltschaft bzw. die Entlassungsdienststelle.

Schön dass du das mit der Entlassungsdienststelle noch geschrieben hast, denn der Wehrdisziplinaranwalt hat ausschließlich das zu tun, was sein Vorgesetzter, der zuständige Befehlshaber der zuständigen Behörde anweist (und der wird sich schön an das halten, was diesbezüglich aus dem BMVg zu ihm herüberweht), es sei denn der Bundeswehrdisziplinaranwalt sieht das anders (was ebenfalls aus politischen Gründen nicht zu erwarten ist).

Hier geht es aus Sicht des BMVg um Außenwirkung in der Presse und Anzeige und Disziplinarverfahren würden bei einer Borderlinerin schnell wie "Einschlagen, auf jemanden, der am Boden liegt" aussehen. Und Generale und Admirale sind nunmal mehr politik- als dienstrechtsabhängig.

Aber da die Glaskugel ja immernoch kaputt ist müssen wir wohl einfach abwarten... ;)

Gruß Andi
Autor justice005
 - 12. Dezember 2012, 22:45:01
Zitatund man wird auf jegliche disziplinare und strafrechtliche Würdigung verzichten

Über etwaige strafrechtlichen Konsequenzen entscheidet die Staatsanwaltschaft. Da Borderline nicht zu einer völligen Unzurechnungsfähigkeit führt, wird die Staatsawaltschaft auch ein Verfahren führen. Alles andere würde schließlich das Legalitätsprinzip verletzen.

Etwas flexibler ist die Wehrdisziplinaranwaltschaft bzw. die Entlassungsdienststelle. Allerdings gilt die ganz klare Weisung, das fristlose Entlassungen absoluten Vorrang haben vor DU-Verfahren und ähnlichem. WENN die Vorraussetzungen für eine fristlose Entlassung gegeben sind, dann wird sie wohl auch erfolgen. Wenn die Krankheit allerdings so stark ausgeprägt ist, dass die Voraussetzungen des § 55 V nicht mehr erfüllt sind, dann ist natürlich das DU-Verfahren die andere Alternative.

Autor Andi
 - 12. Dezember 2012, 22:37:35
Zitat von: justice005 am 12. Dezember 2012, 17:04:20
Auf jeden Fall hat sich die Soldatin dann strafbar gemacht, je nach konkreter Situation eben entweder wegen falscher Verdächtigung oder Vortäuschens einer Straftat. Ich gehe davon aus, dass in einem solchen Fall die Soldatin entweder fristlos entlassen wird, oder aber - je nach Dienstalter - eine gerichtliches Disziplinarverfahren folgt.

Wenn sie - wie von diversen Medien angedeutet - tatsächlich eine Borderlinerin ist wird sie wahrscheinlich eher aus medizinischen Gründen entlassen und man wird auf jegliche disziplinare und strafrechtliche Würdigung verzichten. Alles andere wäre auch unpassend, denn Borderliner sind tatsächlich schon gestraft genug. Und für die Bundeswehr wäre es schon ausreichender Erfolg die Gefahr durch eine Borderlinerin mit Zugriff auf Kriegswaffen beendet zu haben.

Gruß Andi
Autor StOPfr
 - 12. Dezember 2012, 17:34:08
Zitat von: Techniker82 am 12. Dezember 2012, 15:36:34
Jedoch zerstören sie noch viel viel mehr:
- Das Leben der gesamten Familie des Opfers
- Den Ruf der Bundeswehr - ein perverser notgeiler Soldat soll mein Land repräsentieren und verteidigen? Wie will die Bundeswehr in Krisensituationen noch kontrolliert und konzentriert agieren, wenn die Soldaten nicht einmal in ruhigen Zeiten unter Kontrolle sind.
- Die Attraktivität der Bundeswehr als Arbeitgeber für Frauen - Welche Frau möchte da noch ihren Traum nachgehen, wenn sie Gefahr läuft von den notgeilen Kerlen überfallen zu werden.

Du trägst sehr dick und völlig weltfremd auf, schon bei der Einschätzung, dass das Leben der gesamten Familie des Opfers zerstört wird. Es wird bei einer solchen Tat wie bei jedem Verbrechen beeinträchtigt. Ich warne immer wieder davor, gleich jedes Vergehen und auch schwere Vergehen in der Beurteilung fast auf eine Stufe mit den Folgen von Totschlag oder Mord zu stellen.
Desweiteren: Durch eine Straftat, die eindeutig nur "im Rahmen Bundeswehr" stattfand ohne für diese typisch oder häufig zu sein, können weder Ruf noch Attraktivität entscheidend beeinträchtigt werden.
Wenn demnach ein Mitarbeiter der Deutschen Post eine Kollegin vergewaltigt, dürften schlussfolgernd sonst Attraktivität für Frauen und Ruf dieses Unternehmens zerstört sein. Die Hervorhebung bezieht sich auf deine Wortwahl.

Eine Vergewaltigung ist in der Tat ein Verbrechen, das scharf verurteilt werden muss. Man darf das gerne als widerlich, unfair und egoistisch bezeichnen. Es hilft aber niemanden, auch nicht den Opfern, sich mal eben schnell in eine Diskussion einzuklinken und die ganz große Keule auszupacken.
Der Diskussionsverlauf hier ist zum Glück anders geprägt.