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Zusammenfassung

Autor F K
 - 12. Juli 2003, 09:20:16
Hallo,

Simon hat die notwendigen Fragen schon sehr gut dargestellt.

Immerhin hat der SOLDAT (der "Beschuldigte") hier GEGEN einen Befehl gehandelt.
Je nach Beantwortung der obigen Fragen erscheint mir eine Disziplinarbuße in dieser Höhe durchaus angemessen.

Der Disziplinarvorgesetzte hat einen relativ weiten Spielraum, eine ermessensfehlerhafte Entscheidung ist so nicht zu erkennen.
Autor Simon
 - 10. Juli 2003, 09:38:06
Hallo,

1. In welchem Zusammenhang wurde Ihr Bekannter erwischt?
2. Gab es zuvor bereits Vorfälle in diesem Zusammenhang?
3. Ist Ihr Bekannter bereits mehrmals wegen seinem Verhalten ermahnt worden?
4. Wie hat Ihr Bekannter reagiert, als er auf sein Fehlverhalten angesprochen wurde?
5. Wurde die Geldstrafe sofort verhängt oder gab es bereits vorher eine Disziplinarmaßnahme die noch nicht abgeschlossen war?

Nein, gerade in solchen Fällen gibt es kein Standardvorgehen, es wird in jedem einzelnen Fall vom Vorgesetzten entschieden, wie vorzugehen ist.
Autor schlammtreiber
 - 10. Juli 2003, 07:56:50
Hmmm, also Geldbußen sind zwar rechtmäßig (Soldkürzung halt), aber bei GWDL eigentlich eher ungewöhnlich, da diese ja eh nicht so viel kriegen.

"Normaler" wäre ein ordentlicher Fön oder vielleicht eine kurze Ausgangsperre gewesen...

Aber ich bin halt kein Kp-Chef  :'(
Autor peggy
 - 09. Juli 2003, 21:43:16
also mein freund hat in der aga unerlaubt ein mixery getrunken und sich dabei erwischen lassen. (trottel  ::) )

ist das normal das er deswegen 75 € zahlen muss?

ist euch auch schon mal sowas passiert?