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Autor mailman
 - 21. August 2012, 17:51:18
Und auch im Nachgang kann es Probleme geben, wenn man bereits eingestellt wurde.
Autor Peterklaus
 - 21. August 2012, 11:40:10
Nun schauen sie doch bitte einmal in Ihren Bewerbungsbogen. Sollte dort bei Frage 22 nichts stehen haben sie ein Problem.
Sie machen sich eines versuchten Betruges §263 StGB schuldig.  (Unterdrückung wahrer Tatsachen um eine Einstellung zu ermöglichen)

Dieser versuchte Betrug reicht aus um sie als charakterlich nicht geeignet zu betrachten und daher abzulehnen.

mfg Peter
Autor Tommie
 - 19. August 2012, 11:17:56
Dann sollten Sie sich einmal ernsthafte Gedanken über Ihren Gebrauch der deutschen Sprache machen ;) ! Denn schon der Einzige ist so einsam, dass er nicht noch einen Superlativ benötigt :D !
Autor dertobi86
 - 19. August 2012, 11:15:58
Zitat von: KlausP am 19. August 2012, 11:10:07
Dann erklären Sie mir doch bitte mal Ihren Satz:

ZitatUnd das mit dem schwarzfahren war das winzigste mit dem Gericht.

Ich verstehe den nämlich so, dass da noch was Größeres "mit dem Gericht" gwesen ist.

Ich muss mich entschuldigen, wollte das "einzigste" schreiben. Sry iPad Tippfehler.
Autor KlausP
 - 19. August 2012, 11:10:07
Dann erklären Sie mir doch bitte mal Ihren Satz:

ZitatUnd das mit dem schwarzfahren war das winzigste mit dem Gericht.

Ich verstehe den nämlich so, dass da noch was Größeres "mit dem Gericht" gwesen ist.
Autor dertobi86
 - 19. August 2012, 10:54:14
Jetzt mal halblang!
Ich möchte nichts runterspielen, weder vertuschen!
Ich bin nur 3 mal schwarz Gefahren mehr nicht. Und das war, seit dem nie wieder.
Habe mir auch sonst nichts angestellt oder sonst was.
Jeder Mensch hat mal was getan wo nicht legal ist, wenn es einen Joint oder eine Zigarette unter 18 geraucht hat oder sonst was.
Nur muss man differenzieren wie oft bzw. wir schwer die Tat war!

Vorallem hätte ich es noch gewusst wäre ich dazu gestanden!

Wenn man Mist gebaut hat steht man dazu.
Autor KlausP
 - 19. August 2012, 10:43:15
Sie haben aber geschrieben:

ZitatUnd das mit dem schwarzfahren war das winzigste mit dem Gericht.

Was war denn dann das Größte mit dem Gericht?

Zitatwar das einmalig vor Gericht, per Post, und ich hab die 100 Euro Strafe gezahlt.

Sowas nennt man "Strafbefehl".

ZitatEs ist ein Unterschied!

Ich nur 3 mal andere immer!

Was Andere machen ist doch vollkommen belanglos für Ihren Fall. Andere fahren auch besofen mit dem Auto, deshalb mache ich das noch lange nicht. Andere beklauen ältere Leute und Behinderte, deshalb mache ich das noch lange nicht. Solche wie Sie fahren schwarz mit Bus und Bahn, deshalb mache ich das noch lange nicht. Und bei "nur 3 mal" meinen Sie bestimmt die 3x, die Sie erwischt worden sind, den Rest verschweigen Sie ja wohlweislich. Was Sie hier abliefern, ist in meinen Augend mangelndes Unrechtsbewußtsein und sowas macht Sie für eine Laufbahn als Vorgesetzter auch ungeeignet..
Autor dertobi86
 - 19. August 2012, 10:37:41
Zitat von: wolverine am 19. August 2012, 10:33:42
Zitat von: dertobi86 am 19. August 2012, 10:28:21
will mich damit aber nicht raus reden.
Doch, genau das ist das! Andere Leute, die wenig Geld haben, fahren nämlich nicht schwarz. Und untechnisch ist das auch ein Beklauen von Leuten. Vom Nahverkehrsunternehmen, welches um seine Bezahlung gebraucht wird und letztendlich auch von allen anderen, die deswegen höhere Preise zahlen müssen, da so etwas bereits bilanziert wird.

Es ist ein Unterschied!

Ich nur 3 mal andere immer!
Autor wolverine
 - 19. August 2012, 10:33:42
Zitat von: dertobi86 am 19. August 2012, 10:28:21
will mich damit aber nicht raus reden.
Doch, genau das ist das! Andere Leute, die wenig Geld haben, fahren nämlich nicht schwarz. Und untechnisch ist das auch ein Beklauen von Leuten. Vom Nahverkehrsunternehmen, welches um seine Bezahlung gebraucht wird und letztendlich auch von allen anderen, die deswegen höhere Preise zahlen müssen, da so etwas bereits bilanziert wird.
Autor dertobi86
 - 19. August 2012, 10:28:21
An KlausP

Was heißt hier mehreren verfahren?! Wenn man 2-3 mal schwarz fährt im Jahr und erwischt wird, war das einmalig vor Gericht, per Post, und ich hab die 100 Euro Strafe gezahlt.

Sorry auf das bezieht sich die "Jugendsünde", ich habe doch nicht gestohlen oder einen Mord begangen, wenn ich kein Geld hatte musste ich ja zur Arbeit kommen, will mich damit aber nicht raus reden.
Es is nun mal passiert, hatte Pech und hab daraus gelernt.

Autor ulli76
 - 19. August 2012, 10:00:07
Ach Gericht-Ich hatte Gewicht gelesen und mich schon gewundert warum davon was im Führungszeugnis stehen soll :-[
Ruf halt bei dem an, der dir damals die Absage geschickt hat und frag nach, wie lange du deswegen noch gesperrt bist. Wenn du es damals nicht angegeben hast womöglich sogar dauerhaft.
(max. BMI für RD bei der Bundeswehr ist übrigens 27,5)
Autor KlausP
 - 19. August 2012, 08:50:18
ZitatUnd das mit dem schwarzfahren war das winzigste mit dem Gericht.

Aha, daher weht also der Wind. Also wegen mehrerer unterschiedlicher Vergehen vorbestraft.

ZitatJugendsünden eben, und wenig ausbildungslohn

Wenn Sie das so sehen, kann ich die Entscheidung des ZNwG verstehen, das entschuldigt natürlich Alles.

ZitatVon Sperre im Brief war nichts glaub ich.... Is schon 2 Jahre her

Ihnen ist aber bekannt, dass die Bundeswehr eine unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister bekommt?
Autor dertobi86
 - 19. August 2012, 06:57:33
Wie kommst auf das Gewicht^^

Ja war zu schwer, hier im rettungsdienst nimmt man eben zu, bin aber fleißig am abnehmen.

Aber die Absage bezog sich nicht auf das, hab an verschiedenen stellen von der Bundeswehr angerufen und es hieß dass ich was mit dem Gericht zu tun hatte, keiner mir aber sagen konnte was war.

Und das mit dem schwarzfahren war das winzigste mit dem Gericht. Jugendsünden eben, und wenig ausbildungslohn^^

Von Sperre im Brief war nichts glaub ich.... Is schon 2 Jahre her ^^
Autor ulli76
 - 18. August 2012, 23:07:58
Weswegen wurdest du denn gesperrt?Wegen dem Gewicht oder der juristischen Sache? Was steht denn in dem Bescheid drin,wie lange du gesperrt bist?
Autor Ralf
 - 18. August 2012, 15:08:18
Das Problem kann auch gewesen sein, dass du das nicht angegeben hast. Auf solche falschen Aussagen im Bewerbungsbogen wird schon gerne mal mit einer Absage geantwortet.
Du kannst dich ja erneut bewerben, schreibst das brav rein und dann wird deine Bewerbung von einem Rechtsberater geprüft und der spricht dann eine Empfehlung aus.
Eine Prognose abzugeben, obs klappt oder nicht, wäre nicht wirklich seriös.